Wandfarbe auf die Straße gelaufen.

4 Antworten

Frag nach! Du könntest bestreiten,das eine erhebliche ,vor allem nicht dauerhafte,weil wasserlösliche ! Farbe auf Kalkbasis den Verkehr nicht gefährdet und die Ersatzvornahme der Gemeinde unverhältnismässig war.Ich denke ,sofort Einspruch und ggf.musst zahlen oder klagen.Es kommt auf die Aussagen und Beweise der Gemeinde an.Sollte der Maler ,das lese ich raus,eine reine Gefälligkeit verrichtet haben so haftet er nicht.Wenn es eine Fachfirma war,kannst denen beruhigt die Rechnung schicken.LG

Wer hatt die denn angerufen ?.

Wenn du sie nicht gerufen hast brauchst du es nicht zahlen! + der maler hatt es ja verschüttet !! 

Ich glaube nicht das du was zahlen musst die wussten ja nicht dass du es warst oder hat man dich "verpetzt " (solche dummen nachbarn gibts immer  )  wenns auf straße war ists ja nicht dein problem . 

Straße gehört stadt  und die sind  für ihre straße verantwortlich ! 

Wenn die keinen verdacht haben wer es war musst du nichtts bezahlen . 

Aber denk dran du bezahlst hoffentlich steuern und von dem geld wird alles bezahlt :-) 


besirli 
Beitragsersteller
 23.03.2015, 11:42

Der Maler war privat und es ca. 10 meter vor Haus passiert.und ja ich zahle steuern :)

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Razer2001  25.03.2015, 08:42
@besirli

Wenn keiner gesagt hat das du es warst . Dann passiert dir nix

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Wer hat es denn Verschüttet? Der Maler - dann haftet er.. du als Privatperson, dann ggf. du selbst bzw. deine Haftpflichtversicherung falls dich die Stadt dafür in Regress nehmen will... 

Frag doch bei der Gemeinde nach. Ich denke schon, dass du dafür eine Rechnung bekommst.