Wie sieht eine Rechtsfolgebelehrung auf einem Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur aus?
Man hört immer wieder, dass man sich auf Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamtes nur bewerben "muss", wenn auf dem Vermittlungsvorschlag eine Rechtsfolgebelehrung aufgeführt ist.
Betroffene Person hat genügend Eigenbewerbungen ohne Vermittlungsvorschläge, möchte aber vermeiden hier sanktioniert werden zu können? Es handelt sich um jemanden der aktuell ALG1 bezieht, also kein Harz4-Recht.