Eintragung eines Ordensnamens "Berechtigung zur Führung"?

Guten Abend liebe Community.

Ich bezweifle zwar, dass mir jemand diese Frage beantworten kann, aber man soll ja nichts unversucht lassen.

Man kann ja auf seinem Personalausweis einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen. Bei einem Künstlernamen ist das relativ unkompliziert, man muss nur z.B. durch Flyer, Auftritte, etc. beweisen können, dass man diesen Namen tatsächlich trägt. Aber wie ist das bei einem Ordensnamen? Ich habe gelesen, dass die jeweilige Behörde für Inneres des jeweiligen Bundeslands eine "Berechtigung zur Führung eines Ordensnamens" ausstellt; weitere Informationen finde ich nicht, nicht einmal im Personalausweisgesetz. Folgende Frage:

  1. Wie kann das Führen eines Ordensnamens überhaupt nachgewiesen werden? Laut Wikipedia zählt alles als Ordensname, was man als Novize in einer Religions- oder Ordensgemeinde als Namen angenommen hat. Angenommen, es gibt eine Urkunde über eine solche Aufnahme; wie will man die Echtheit nachweisen?
  2. Die Echtheit wäre natürlich einfach nachzuweisen, wenn man nur Urkunden von Religionsgemeinschaften die eine Körperschaft öffentlichen Rechts sind zulässt. Falls dem so ist: Verstößt das dann nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit?

Ich freue mich über jede Antwort!

Religion, Personalausweis, Recht, Orden, Jura, rechtswissen, Rechtswissenschaft, Pseudonym, Ordensgemeinschaft
Kann ein vorsätzlicher Betrug durch "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" legal durchgeführt werden?

Hallo liebe Community,

ich habe in eBay Kleinanzeigen ein technisches Produkt gekauft. Dieses wurde in der Anzeige als nur einmal benutzt und vollkommen funktionstüchtig beschrieben. Ganz unten in der Anzeige steht: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."

Heute hat die Post dieses Produkt geliefert. Leider entspricht der tatsächliche Zustand nicht dem beschriebenen Zustand, das Produkt ist beschädigt und so keinesfalls funktionsfähig.

Als ich den Verkäufer darauf hingewiesen habe, teilt er mir mit, dass er diesen Zustand erst bei einer genauen Betrachtung nach der Erstellung der Anzeige festgestellt habe. Nach Feststellung dieses Zustands habe er die eBay Kleinanzeigen Anzeige nach eigenen Angaben korrigiert. Dies ist allerdings nicht so, auch beim Öffnen der inzwischen gelöschten Anzeige sind die Mängel nicht aufgeführt und das Produkt ist - genau wie bei meinem Kauf - als vollkommen funktionstüchtig beschrieben. Als ich dem Verkäufer dies mit Screenshots belegt habe, hat er mit schriftlich mitgeteilt, dass auch er seine Änderungen in der Anzeige nicht mehr finden kann.

Ich habe darauf hingewiesen, dass wir uns ja nun irgendwie einig werden müssen, da das Produkt in diesem Zustand vielleicht höchstens 40 - 50 % meines gezahlten Preises wert ist und ich vor dem Kauf nicht von diesem Zustand in Kenntnis gesetzt wurde. Der Verkäufer zeigt sich jetzt absolut nicht kooperationsbereit und weist durch den Ausschluss der Gewährleistung alle Schuld von sich. Welche Rechte greifen hier bzw. mit welchen Gesetzen kann ich juristisch begründen, dass er mir nachträglich noch irgendwie entgegenkommen muss?

Besten Dank!

Grüße carbonpilot01

Betrug, Recht, Rechte, Kleinanzeigen, Gewährleistung, Jura, Rechtswissenschaft, Täuschung, Sachmängelhaftung
Minderjähriger schließt Vertrag per E-Mail ab?

Hallo, ich schilder kurz mal den Sachverhalt und stelle dann meine Fragen:

Ein Student schickt einem 17 Jährigen eine E-Mail, indem er sein Tablet für 200€ anbietet. Der 17 jährige sieht die Mail nicht, aber die Mail kommt an. Paar Tage später schreibt der Student wieder eine Mail, indem er das Angebot zurückzieht. Diese landet aber im Spam Ordner und der 17 Jährige sieht danach nur die Mail mit dem Angebot und ruft direkt an. Während dem Anruf sagt der Student, dass er sein Angebot zurückgezogen hat. Der 17 jährige sagt, dass er die 2. Mail nicht gesehen hat. Nach etwas Diskutieren einigen sich die beiden und treffen sich und das Tablet wird verkauft und übergeben. Das Geld hat der 17 Jährige vom Restgeld beim Einkaufen von seinen Eltern abgezweigt und gesammelt, da die Eltern strikt gegen elektronische Geräte sind und nicht einverstanden sind.

Um das Einverständnis der Eltern zu bekommen wartet der 17 Jährige bis er sein Zeugnis mit guten Noten erhält. Die Eltern sind dann überglücklich und sind mit dem Kauf einverstanden.

Der Student ist verunsichert, ob erstens wegen der Sache mit dem Spam Ordner ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist und zweitens das Einverständnis der Eltern gültig ist. Deshalb ruft er bei den Eltern an und fragt nach. Die Mutter, die wieder skeptisch ist, will mit dem Vater darüber reden.

Der 17 Jährige hat Geburtstag und ist 18 geworden und die Eltern möchten ihm eine Freude machen, rufen bei dem Student an und genehmigen den Kauf.

Der mittlerweile 18 Jährige möchte jedoch ein neueres Model und erklärt dem Student, dass er den Kauf nicht genehmigt.

Die Frage die ich stelle ist, ob zwischen dem Jungen und dem Student ein Wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist?

Folgende Gedanken habe ich mir gemacht:

Ein Angebot wurde per Mail abgegeben, aber mit der zweiten Mail widerrufen. Somit ist kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Aber beim Anruf ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, da sie sich geeinigt haben. Aber es ist ja noch Minderjährigkeit und das Einverständnis der Eltern zu prüfen. Die Eltern waren ja quasi vor dem Kauf ausdrücklich gegen elektronische Geräte, aber nachdem er die guten Noten nach Hause gebracht hat, haben sie ihr Einverständnis gegeben.

Könntet ihr mir da weiterhelfen und auf die Frage eingehen, bzw. Ob meine Gedanken stimmen und inwiefern ich was falsch gedacht habe?

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Selbstständigkeitserklärung bei Klausur vergessen/falsch?

Hallo,

ich habe vor einer Woche eine online Klausur für die Uni geschrieben und jetzt habe ich gemerkt dass die Selbständigkeitserklärung falsch ist.
Ich hätte versichern sollen, dass ich die Klausur selbstständig und nur mit Hilfe des Gesetzes angefertigt habe, ich habe für die Erklärung allerdings eine Vorlage von einer Klausur benutzt die ich davor geschrieben habe, wo ausnahmsweise Hilfsmittel zugelassen waren, deshalb steht in meiner Erklärung nur dass ich die Arbeit ohne Hilfe anderer geschrieben habe über die Hilfsmittel steht nichts.

ich habe keine anderen Hilfsmittel als das Gesetz benutzt, habe aber vergessen dass die Vorlage hier ausnahmsweise von den üblichen abweicht.. Was würdet ihr machen?

Hoffen dass es keiner bemerkt? Oder lieber Bescheid geben und hoffen dass ich den anderes Teil der Erklärung noch nachreichen kann? Ich habe halt Sorge dass die Korrektoren nun annehmen dass ich tatsächlich davon ausgegangen bin dass ich Hilfsmittel verwenden darf, was nicht der Fall ist.
Wie die Korrektoren und der Prof. entscheiden liegt wohl in ihrem Ermessen oder? Also sie könnten es erlauben den Teil nachzureichen, aber auch die Klausur mit 0 Punkten bewerten ist das richtig?

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Plagiat Uni Klausur?

Hallo,

ich bin aktuell in der Situation, dass ich für mein Jura-Studium (1. Semester) Open-Book-Klausuren mit eidesstattlicher Versicherung schreibe. Nun habe ich für alle Klausuren viel gelernt und dabei natürlich auch viele Klausuren probeweise geschrieben/Fälle gelöst und dabei zur Kontrolle die AG-Unterlagen von der Uni und Bücher sowie das Internet genutzt.

Ich habe nun wahnsinnige Angst, dass ich mir beim Lesen/Lernen versehentlich einen Satz zu sehr eingeprägt habe und dann so in der Klausur niedergeschrieben habe bzw. versehentlich in der Klausur gleich formuliert habe wie in den Unterlagen. Wenn das als Plagiat zählt, bin ich natürlich direkt raus. Zudem ist es ja sehr unüblich, in einer Klausur Quellenangaben zu machen (wir schreiben Gutachten zu einem bestimmten Fall, der so natürlich vorher noch nicht drankam). Ich habe nun richtige Angst, dass bei allgemeinen Sätzen wie einem Obersatz: "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist" es als Plagiat zählt, wenn man schreibt "Aussicht auf Erfolg hat die Klage, sofern die Zulässigkeit und Begründetheit gegeben ist". (die Formulierung Aussicht auf Erfolg wird ja so immer verwendet in juristischen Klausuren).

Ich weiß einfach nicht, wie man eine inhaltlich richtige Klausur verfasst, ohne versehentlich ein Plagiat zu fabrizieren und habe sehr große Angst vor Geldstrafen oder einer Exmatrikulation. Ab wann zählt etwas in Open-Book-Klausuren als Plagiat? :(

Liebe Grüße

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Wieso geben sich einige Anwälte keine Mühe?

Guten Abend liebe Gutefrage Community,

meine heutige Frage lautet, weshalb einige Rechtsanwälte, die in der Selbständigkeit tätig sind, sich überspitzt ausgedrückt, keine außerordentliche Mühe geben.

Oft ist die Rede davon, dass der Großteil eher bescheidene Umsätze erwirtschaftet. Dies hängt zumal auch davon ab, wie viele Mandate man vertritt.

Ich komme sogar aus einer Großstadt, und wenn ich mir einige Kleinkanzleien optisch (Von der Vermarktung her) anschaue, wundert es mich gewaltig. Selbstverständlich ist der Inhalt bzw. die vorausgesetzte Kompetenz eines Rechtsanwalts ausschlaggebend. Vorerst zählt allerdings der erste Eindruck.

Gut 95% der Kanzleien besitzen kein eigenständiges Unternehmenslogo, keine moderne Website (Welche man notfalls, durch selbständige Weiterbildung in der Digitalisierung, selber konzipieren kann), kein Wiedererkennungsmerkmal - Keinen Key-Point.

Siehe Kanzleien wie Clifford Chance uvm. , wo man ausdrückliche Logos erkennt, Alleinstellungsmerkmale... Natürlich handelt es sich dabei um Großkanzlein, aber Kleinkanzleien sollte sich mal was abschauen..

Ebenso bezüglich social media marketing: Es gibt genügend Einzelanwälte, die ihre Leistungen über das Internet (Z.B Herr Anwalt auf TikTok) propagieren. Es ist also alles möglich, um seine Vermarktung grundlegend zu optimieren!

Leben, Schule, Bildung, Recht, Anwalt, Gesetz, Social Media, Jura, Rechtswissenschaft, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Studienabbruch nach 7 Jahren, was nun?

Also zu meiner Situation:

ich bin momentan 25 Jahre alt und habe die letzten 7 Jahre Jura studiert. Von den 14 Semestern war 1 im Ausland. Zwischenzeitlich hatte ich starke Probleme mit meiner kranken Mutter, den Tod eines sehr nahe stehenden Familienmitgliedes und letztes Jahr eine sehr lange depressive Phase ( Bin in Behandlung) , die das alles in die Länge gezogen hat.

Nun habe ich mein 1 Staatsexamen versemmelt und stehe vor der Frage es nochmal zu machen und vielleicht ein weiteres Jahr zu verlieren ( Ich habe im Examen sehr sehr schlecht abgeschnitten und bin nicht sicher, ob ich den zweiten Versuch schaffe) oder was Neues anzufangen.

Meine Leidenschaft und Interesse galt schon immer der Kunst und Kunstgeschichte. In Mathe und den Naturwissenschaften war ich immer sehr sehr schlecht und traue mir da auch nicht besonders viel zu. Sehr gut war ich immer in Deutsch, Englisch, Geschichte, Literatur und Religion.

Durch das Jurastudium habe ich mich mehr oder weniger durchgequält. Bin ein paar mal durch Klausuren gefallen und habe so auch Semester wiederholen müssen. Im Endeffekt habe ich aber alles bestanden. Besonders in den Hausarbeiten war ich immer in einem recht guten Bereich. In Klausuren war ich eher schlecht.

Meine Familie pocht momentan darauf, dass ich erstmal eine Ausbildung mache und dann könnte ich ja immer noch studieren. An sich finde ich die Idee auch nicht schlecht, mache mir jedoch mit dem Alter dann sorgen. Die Ausbildung werde ich wahrscheinlich erst nächstes Jahr beginnen können, sodass ich bei Bestehen der Ausbildung ca 28/29 Jahre alt bin. Lohnt es sich da überhaupt noch zu studieren?

Alleine schon bei der Frage des Ausbildungsplatzes bin ich ratlos.

Im Rennen sind: Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Mediendesigner, Kauffrau für Büromanagement.

Im Rennen für Studienfächer sind Kunstgeschichte ( Mit Nebenfach Jura), Kommunikationswissenschaften, Kunstwissenschaften oder Lehramt Kunst.

Wie ihr seht, alles Studiengänge die man als brotlos einschätzen würde.

Bei Abschluss des Studiums ( + Ausbildung) wäre ich ca. 35... das ist alt... dazu käme dann auch noch die fehlende Berufserfahrung.

Ohne Ausbildung wäre ich mit dem Studium ca. mit 31 fertig.

Bei beiden Varianten kommen eher schlechte Berufschancen dazu.

Ich weiß nicht was ich machen soll.

Studieren? Ausbildung dann Studium? Nur Ausbildung?

Naturwissenschaftliche Fächer oder mathelastige wie BWL oder Informatik kommen wirklich nicht in Frage für mich.

Ich bin wirklich verzweifelt und würde mich über jede Meinung/ Ansicht freuen.

Ausbildung + Studium 45%
Ausbildung 36%
Gleich Studium 18%
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SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..

Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.

(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).

Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.

Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.

Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:

Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).

Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.

Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???

(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)

Danke schon mal für die Rechtsauskunft...

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