Ab wann darf ein Einzelhandel Hausverbot ausstellen?

7 Antworten

Immer und zu jeder Zeit.. Es reicht aus wenn dein Shirt die falsche Farbe hat..

Das hausrecht gehört dem filialchef er muss niemandem was verkaufen..

Jeder Einzelhandel darf ein Schild draußen hinstellen auf dem steht "alle Jenny's und Hannes haben hausverbot!" und entsprechend strenge Kontrollen durchführen...

Es geht nur dann nicht mehr, wenn man sagt "für alle zugänglich!" und dann einen raus pickt dem man sagt "außer für dich" ohne driftigen Grund.. Ansonsten steht es jedem Geschäftsinhaber frei Geschäfte mit jene zu machen die er will und entsprechend bestimmte Gruppen oder auch einzelne Personen grundsätzlich ablehnen.. Grund genug wäre auch "es schadet dem Geschäftsimage diese Person hier zu sehen" das ist vollkommen subjektiv und daher immer ebenso richtig wie falsch - sieht man Beispielweise bei Diskotheken.. Mit einem gewissen Schönheitsideal oder einer bestimmten Mode kommst du eher am türsteher vorbei

Sehr Kritisch wird es dann wenn man ein Rechtsextremes Muster erkennt! Also ein Schild mit "nur für weiße!" ist nicht erlaubt ^^

Lg,

Lacrimis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst aktiv beobachtet über viele Jahre; belesen

Nur wenn ein "sachlicher Grund" gegeben ist. Etwa ein Fehlverhalten des Kunden, insbesondere ein Diebstahl im Laden. Ohne einen solchen Grund kann kein Hausverbot ausgesprochen werden.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hausverbot

s. Abschnitt zu "Geschäftsräume"

Jederzeit. Denn das Grundgesetz garantiert uns Vertragsfreiheit, das heißt, kein Händler kann gezwungen werden, dich als Kunden zu akzeptieren und ins Geschäft zu lassen. Und nein, auf Diskriminierung kann man sich nicht berufen, leider.

Adressat des Diskriminierungsverbots ist zuvörderst der Staat in seinem Handeln gegenüber den Bürgern. Die Bürger (auch ein Einzelhändler ist erst einmal ein Bürger) selbst unterliegen dagegen keinem allgemeinen Diskriminierungsverbot. Ihre Privatautonomie ermöglicht es ihnen vielmehr grundsätzlich, frei von staatlicher Reglementierung sich im Alltag auch diskriminierend zu verhalten, ohne dafür einen rechtfertigenden Grund vorweisen zu müssen.


barfussjim  22.08.2020, 15:38

Falsch.

Hausverbot

" (...) Wichtige Ausnahme sind Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht möglich, da er in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz eingreift. Ein Hausverbot muss in diesem Fall daher einen sachlichen Grund haben (...).

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hausverbot

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Lacrimis27  22.08.2020, 16:01
@barfussjim

Dann lies mal selbst richtig...

Grenzen gibt es nur dann, wenn man sich selbst Grenzen setzt indem man sagt "frei zugänglich für alle" ein türsteher reicht bereits aus um eine personenkontrolle kenntlich zu machen..

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Wieso soll es denn da eine Grenze geben? Der, dem der Laden gehört, kann dir auch Hausverbot erteilen, weil ihm Dein T-shirt oder Deine Frisur nicht gefällt.

Ein Geschäft ist kein öffentlicher Raum. Genau wie Dein Zuhause, da musst Du ja auch nicht jeden reinlassen.