aufgrund eines bevorstehenden Hochschulwechsels stellten sich mir einige Fragen zur Bafög Förderung.
Folgende Tatsachen sind möglicherweise vor meinen unten gestellten Fragen wichtig und zu berücksichtigen:
Derzeit studiere ich Design an der FH Münster (gewählter Schwerpunkt Produktdesign) Das Studium begann ich zum Wintersemester 2020/2021 (Beginn September 2020) Das erste Semester absolvierte ich ordnungsgemäß bis auf die Kurse “Einführung in die Medientheorie 1 (2CP) sowie Text und Präsentation 1 (1CP)
Aufgrund der Corona Maßnahmen beschloss ich mein Studium bis zum März 2022 zu pausieren während ich weiterhin an der Hochschule eingeschrieben war (während der Semester: Sommersemester 2021; Wintersemester 2021/2022).
Zum Sommersemester 2022 besuchte ich die Hochschule wieder und absolvierte die Kurse des zweiten Semesters und die fehlenden Kurse des ersten Semesters, da für die Aufnahme des dritten Semesters alle Kurse des 1. sowie 2. Semesters vorgeschrieben sind und die oben genannten Kurse Medientheorie 1(2cp) sowie Text und Präsentation 1(1CP) wiederum Voraussetzung für den Besuch von Medientheorie 2 (2cp) sowie Text und Präsentation 2 (1CP) darstellten, musste ich im Wintersemester 2022/23 die Kurse Medientheorie 2 (2cp) und Text und Präsentation 2 (1CP) nacharbeiten.
Zum Start des Sommersemesters 2023 konnte ich somit erst alle vorgegebenen Kurse des 1. & 2. Semesters vorweisen und wurde zum 3. Semester zugelassen. Dort wählte ich den Schwerpunkt (wie vorgesehen) Produktdesign und absolvierte alle angesetzten Kurse und deren Prüfungen.
Meinen Bafög Erstantrag stellte ich im November 2022. Dieser wurde nach langer Bearbbeitungszeit bewilligt. Im September 2023 stellte ich daraufhin einen Folgeantrag. Diesem wurde bis einschließlich 02.2024 stattgegeben. Angegebenes Ende der Förderungshöchstdauer: 08.2025
letzte Studienbescheinigung:
Semester Wintersemester 2023/24; Studiengang Design; Fachsemester 7. (inklusive der oben genannten Pause; komme jetzt ins 4. Semester; 2 Semester Corona Pause Aufgrund der Maßnahmen; 1. Semester Verzögerung weil ich die oben genannten Kurse nachholen musste)In der Bescheinigung aufgeführte Individuelle Regelstudienzeit 10 Semester (Beschluss Corona)
Derzeitiger Leistungspunkte = 90ETCP
Nach nun gut neun Jahren in Münster, möchte ich gerne aus einer vielzahl von Gründen meinen Wohnort ändern und Münster verlassen.
Das Studium möchte ich aber unbedingt weiterhin fortsetzen nur eben an einer anderen Hochschule.
Zur Auswahl stehen derzeit drei Hochschulen in Deutschland, deren Bewerbungsprozess absolviert wurde und an denen eine Immatrikulation möglich ist.
1. Hochschule Magdeburg Studiengang Industrial Design (damaliger Leistungsnachweis bei Bewerbung mit 63 Leistungspunkten - davon können 55 Leistungspunkte anerkannt werden; die restlichen 27 Leistungspunkte von den 90 Leistungspunkten stehen noch zur Beurteilung)
2. Hochschule München Studiengang Industrial Design (Einteilung in Fachsemester / Anerkennung der Leistungspunkte erst nach Immatrikulation und Begutachtung durch den Fachbereichsleiter. Da der Studiengang immer im Wintersemester beginnt, wäre nur eine Einteilung in entweder das 3. Fachsemester oder das 5. möglich (nicht aber in ein 4. Fachsemester)
3. Hochschule Potsdam: Studiengang Produktdesign (damaliger Leistungsnachweis bei Bewerbung mit 63 Leistungspunkten - Einteilung von der Fachbereichsleitung in 3. Fachsemester, die restlichen 27 Leistungspunkte von den 90 Leistungspunkten stehen noch zur Beurteilung und eine Einteilung in das 4.Fachsemester wäre gegebenenfalls möglich)
Folgende Fragen stellen sich mir:
1. Welche der oben genannten drei Studiengänge an den verschiedenen Hochschulen kann ich besuchen, unter der Voraussetzung das mein Bafög Anspruch bis zur Förderungshöstdauer 08.2025 weiter bestehen bleibt.
2. Sollte eine Förderung nicht zu bis zur Förderungshöchstdauer bestehen, wie lange hätte ich ein Anrecht auf Ausbildungsförderung? (kürzere Förderungszeit)
3. Was sind die Voraussetzung beim sog. Leistungsnachweis ? Ist es richtig, dass dieser nach Vollendung des 4. Fachsemesters angefordert wird (Bei verlängerter Regelstudienzeit durch Corona dementsprechend erst nach Ende 7.Fachsemester) und wieviele Leistungspunkte müssen erreicht werden? Wird der Leistungsnachweis jedes Semester aufs neue benötigt?
4. Da mein aktueller Studiengang an der FH Münster die Bezeichnung “Design“ trägt und der Studiengang an beispielsweise der FH München “Industrial Design“ - liegt in diesem Falle eine Schwerpunktverlagerung vor oder ein Fachrichtungswechsel?
5. Sollte ich einfach das Wintersemester 2023/24 über an einer anderen Hochschule studieren und es mit der Ausbildungsförderung nicht funktionierten (Wieso auch immer) ist es mir erlaubt, mein Studium an der FH Münster fortzuführen mit der gegebenen Förderungshöchstdauer bis 08.2025 (natürlich nach erneuter Antragsstellung?