Wieso war der Richter Roland Freisler so ein krass abgerichteter Nationalsozialist? Er hat einfach unschuldige Menschen hinrichten lassen?

Man kann sich eine Original Filmaufnahme ansehen wo ein Mann schikaniert wird, man nahm ihm seinen Gürtel ab und die Hose rutschte runter.

Dann sprach der Mann davon, dass er gegen Morde vorgehen wollte.

Roland Freisler sagt dann "Morde? Sie sind ja ein schäbiger Lump"

Wie kann man so ein verschobenes Weltbild haben und nicht sehen, dass es Morde an schuldigen Zivilisten gab, nur weil sie gegen den Nationalsozialismus waren?

Wie kann es sein, dass man jemanden der dich für Meinubgsfreiheit einsetzt nur aufgrunddessen hinrichtet?

Wie kann es sein, dass man bereit ist, einen Menschen zu töten nur aufgrund einer anderen Meinung.

Freisler wsr ja kein Serienmörder, niemand der geistig krank ist oder so, der nicht bewusst handelt.

Er war ja sicherlich intelligent und gebildet.

Wie kann es sein, dass jegliches Mitgefühl fehlt, sodass man einfach über Leichen geht?

Wahrscheinlich könnte ich diese Fragen aber auch bezüglich vielen anderen Personen stellen.

Die US-Präsidenten welche für diverse Kriege der Moderne verantwortlich sind mit ihrem nie aufhörenden US-Imperialismus sind theoretisch auch nicht viel besser. Dort ist es nur nicht so direlt und besser getarnt. Die Verantwortlichkeit wird dort abgegeben, es ist indirekter. Sie fühlen sich für nichts schuldig.

Geschichte, Politik, Recht, Psychologie, Diktatur, Nationalsozialismus, Rechtswissenschaft, Richter, Zweiter Weltkrieg, Adolf Hitler
Legasthenie gerade im Jurastudium? Sind Rechtswissenschaften vereinbar mir Legasthenie?

Hallo Mein Name ist Ann-Kathrin.

Ich habe gerade erst mit meinem Jurastudium begonnen und ich habe Legasthenie.

Wie seht ihr dass, glaubt ihr mir wird es dennoch möglich sein dieses Studium zu meistern?

Ich interessiere mich sehr für Sprache (trotz der Störung) und habe gerade in den letzen Jahren meiner Schulzeit das Fach Deutsch für mich entdeckt. Sowohl das Schreiben einer Analyse als auch die Arbeit mit Texten im allgemeinen gefielen mir. Auch Fächer, wie Geschichte und Sozialkunde haben mir immer gelegen. Die Naturwissenschaften waren meine Lieblingsfächer. Physik lag mir genauso wie Mathe, Chemie und Informatik (für diese Fächer musste ich nahezu nichts lernen da sie für mich rein logisch gewesen sind).

Dennoch fiel es mir, besonders in der Oberstufe schwer, da mir keinerlei Nachteilsausgleich gewährt wurde. Fächer wie Musik, Religion, Geschichte, Sozialkunde/Erdkunde, Englisch und Deutsch (hier verstehe ich den Abzug für die mindere Orthografie) wurden für mich schlagartig schwerer.

Dies wirkte sich auch auf meine mentale Verfassung aus. Ich machte mir mehr Druck, denn vorher hatte ich mit Leichtigkeit meine 1 erzielt. Doch jetzt musste ich Inhaltlich 15(1+ oder 0,66) Punkte erzielen um am Schluss noch 13(1- oder 1,33) zu erhalten. (in all den oben genannten Fächern wurden mir 2 MSS-Punkte abgezogen)

Ich arbeite schon lange an meiner Legasthenie und diese hat sich inzwischen auch gebessert. Auch die Prüfungsangst die ich entwickelt hatte, habe ich soweit ich das bewerten kann überwunden oder zumindest gut im Griff.

Ich weis, dass ich es mir mit meinem Studium absolut nicht leicht mache, doch wie seht ihr das oder habt ihr Tipps für mich?

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Jura Hausarbeit in 9 Tagen?

Hallo,

die Frage steht im Titel. Ich muss eine Hausarbeit abgeben, aber habe bis jetzt nichts gemacht. Ich, mein Bruder und meine Mutter wohnen alleine in Deutschland. Mein Vater wohnte bis vor Kurzem noch in der Ukraine, aber er ist vor zwei Monaten im Krieg gestorben. Ich habe seitdem einfach nicht mehr die Kraft gefunden, mich für etwas zu motivieren, weswegen ich leider auch mein Jurastudium etwas vernachlässigt habe. Ich weiß, dass dies keine Ausrede ist, weil meine Mutter ebenfalls weiter gearbeitet hat, obwohl sie ihren Mann und Vater ihrer Kinder verloren hat, aber ich sah mich einfach nicht in der Lage, mich hinzusetzen und meinen normalen Alltag weiterzuführen.

Mein Freund und ich hatten gestern ein langes Gespräch, welches mich etwas aufgebaut hat. Ich bin total motiviert in den Tag gestartet, jedoch ist weiterhin die Hausarbeit noch offen.

Den Stoff habe ich selbstverständlich schon ausgearbeitet und auch Literatur in Form von Büchern habe ich bei mir. Ich habe aber von Kommilitonen gehört, dass Hausarbeiten sehr umfangreich sind und zu zeitaufwendig.

Das ist auch meine erste Hausarbeit, weswegen ich gucken müsste, wie ich denn sowas überhaupt schreiben und aufbauen sollte.

Ich bin nun erneut absolut am verzweifeln. Mir ist bewusst, dass dies mein Fehler ist und ich früher damit hätte anfangen sollen, jedoch bin ich einfach von meinen Gefühlen so sehr zerdrückt worden, dass es einfach nicht ging.

Sollte ich trotzdem versuchen die Hausarbeit zu schreiben? Oder mich lieber auf das neue Semester vorbereiten und den Stoff vorarbeiten?

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Vodafone Vertreter unseriös, Betrug?

Hallo liebes Community,

Ich war letzte Woche bei meiner Mutter zu Besuch, während des Besuches kam jemand von der Vodafone bzw. ein Vertreter vermute ich mal. Die Vodafone Leute die Hausbesuche machen um Verträge unbemerkt den Leuten es zu unterschieben. Anscheinend wurde ich jetzt auch in so eine Masche reingelegt. Zum Sachverhalt; Der Kollege sprach mit meiner Mutter an der Tür, da sie nicht wirklich deutsch spricht und versteht bat sie mich zur Tür zu kommen, als ich kam stand er schon seitlich vom Tür in der Wohnung drin. Er sagte mir, dass er hier sei um uns zu benachrichtgen, dass zukünftig die Fernsehprogramme nur noch über Receiver laufen sollen und nicht mehr über Kabelanschluss. Daraufhin fragte er uns, ob wir Kabel oder Receiver haben. Ich sagte daraufhin, dass wir über Kabel unsere Fernsehprogramme schauen, dann bat er drum sich es mal anzuschauen. Nachdem er gesehen hat, dass es über Kabel läuft, wollte er sich unseren Router anschauen und fragte, ob wir Kunde von Vodafone sind - daraufhin sagte ich, dass wir bei der Telekom sind und daraufhin sagte er "das sei kein Problem, der Receiver ist ja nur für das Fernsehen" sinngemäß. Er sagte wir müssen uns keine Sorgen machen es wird auch nichts kosten, lediglich rund 10 Euro für den Receiver. Jetzt habe ich vor kurzem, ein Paket bekommen, welches ich noch nicht aufgemacht habe und den Vertrag. Im Vertrag steht, dass wir einen Vertrag abgeschlossen haben für bestimmte Produkte (Siehe Foto). Uns wurde ein Vertrag unterschoben, mit mehreren Produkten, was nie zur Erwähnung gekommen ist (GigaTV Cable incl. Vodafone Premium + GigaTV Cable Box + Red Internet & Phone 1000 Cable U) Jetzt frage ich mich, ob man hier irgendwie rechtlich vorgehen könnte ? Ich meine ich habe den Vertrag unterschrieben, ich bin nun eben einfach davon ausgegangen, dass es sich um ein Receiver handelt, wofür man lediglich einmalig 10 Euro zahlt, was er so gesagt hat und fertig ist die Sache. Aber kein einziges Wort darüber zu sagen, dass hier ein Vertrag für andere Produkte unterschoben wird und ein der Anbieter gewechselt wird finde ich ja recht beeindruckend - dass man so dreist vorgeht.

Den Vertrag werde ich jetzt natürlich widerrufen, trotzdem ärgert es mich, dass jemand sich in solch einer Weise einen Vertrag unterjubelt. Ich bin ja noch ziemlich jung und würde ungerne wissen wollen wie viele ältere Menschen auf diese Art und Weise abgezogen werden.

Freue mich auf eure Antworten. :)

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Recht, Kaufvertrag, Jura, Rechtswissenschaft, Vertrieb, Vodafone
Frage an Juristen, wie ist hier das Verhältnis?

Ich schreibe eine Hausarbeit, StrafR I, es geht um das Tätowieren Minderjähriger. Eine 14-Jährige lässt sich, von einer qualifizierten Fachkraft, gegen den Willen der Eltern tätowieren. Nach § 228 StGB wäre sowas ja eigentlich möglich, weil die Minderjährige es ja wollte, aber muss man trotzdem sagen, dass es eine Körperverletzung ist, weil man mit 14 noch nicht alle Folgen überdenken kann etc., oder ist die Tätowierung gerechtfertigt gem. § 228 StGB?

Ich würde sagen, die Einsichtsfähigkeit lag nicht vor, da man mit 14 noch nicht weiss, welche Folgen das hat und, dass es vielleicht eher eine "Affekthandlung" war, weil es ihr am nächsten Tag gar nicht mehr gefällt?

Sachverhalt:

Die 23-jährige Lydia (L) eröffnete bereits mit 21 Jahren ihr eigenes Tattoostudio. In nur zwei Jahren hat sie sich einen Ruf als talentierte und sorgfältig arbeitende Tätowiererin in der Szene erarbeitet. Das hat auch die 14-jährige Samira (S) mitbekommen, die es kaum erwarten kann, sich endlich ihr erstes Tattoo stechen zu lassen. Als Motiv hat sie sich einen Mantarochen ausgesucht, den sie sich auf den Rücken stechen lassen will. Seit sie die Tiere beim Tauchen im Jahr zuvor gesehen hat, fühlt sie sich ihnen besonders verbunden. Weil sich ihre Eltern strikt gegen eine solche „Verunstaltung des Körpers“ aussprechen, Samira das Tattoo aber unbedingt haben will, macht sie kurzerhand heimlich einen Termin bei L aus. Vorher hat sich S auch bereits über den Vorgang des Tätowierens informiert, bei dem die Tattoo-Farbe mit speziellen Nadeln bis zu zwei Millimeter tief unter die obere Hautschicht eingestochen wird, was schmerzhaft sein kann und im Nachgang die Haut zum Anschwellen bringen und sich wie kleine Entzündungen verhalten kann. Bei dem Termin wird S von L insbesondere darüber ordnungsgemäß aufgeklärt. Neben dem Ablauf und den Folgen informiert L die S auch über die Kosten und den hohen Aufwand einer möglichen Entfernung des Tattoos. S lässt sich das Tattoo stechen und geht im Anschluss glücklich aus dem Studio.

Als Lydia am nächsten Tag zum Tattoostudio geht, trifft sie vor dem Studio die wutentbrannten Eltern mit ihrer Tochter S an. Der Vater wirft L vor: „Dass Sie sich nicht schämen! Ein so junges Mädchen zu tätowieren, verstößt doch gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.“ Auch bei S selbst ist die Begeisterung verflogen, da ihre Freunde von dem Tattoo nicht so begeistert waren, wie sie gehofft hatte. Bevor die Eltern ihre Ankündigung, die Polizei zu rufen, in die Tat umsetzen können, kommen mehrere Polizeibeamt*innen und nehmen L wegen der Geschehnisse vom Vortag fest.

Tattoo, Jura, Rechtswissenschaft
Medizin oder Jura mit 26?

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit entweder Jura oder Medizin dieses Semester anzufangen. Ich bin 26 und habe davor noch keine Ausbildung oder Studium aus gesundheitlichen Gründen gemacht, deswegen ist das für mich mein Erststudium. Ich bin total aufgeregt, nach jahrelangem Kampf mit meiner Gesundheit endlich ein Studium machen zu können. Mich interessieren beide Fächer sehr. Medizin, da es ein sehr strukturiertes Studium mit inhaltlich interessanten Themen ist und der Job sehr realitätsnah ist. Jura, da man durch sein Fachwissen anderen ebenfalls helfen kann und man sehr viel Allgemeinwissen erlangt. Auch schreibe ich unheimlich gerne und war schon immer gut im Argumentieren. Deutsch und Bio waren meine besten Fächer in der Schule.

Jetzt ist für mich die Frage, in welchem der beiden Studiengängen spielt das Alter weniger eine Rolle? Da ich ein sehr sicherheitsbedachter Mensch bin, ist es für mich schon wichtig, später dann auch gute Chancen auf einen Job zu haben. Dabei spielt mir das Gehalt weniger eine Rolle, sondern eher die Passion, die ich für den Job aufbringe. Passion bringt leider nur wenig, wenn man in dem Bereich keine Chancen aufgrund des Alters bekommt. Bei Jura habe ich die Befürchtung, dass es in meinem Alter zu riskant ist. Da man ja ohne Staatsexamen nichts in der Tasche hat. Nach dem Physikum in Medizin ist es ja recht entspannt und sicher, dass man das Studium schafft. Zudem sind im Jahr 2021 gerade mal um die 9 Prozent durch das Physikum gefallen, beim ersten Staatsexamen in Jura sieht es schon anders aus, da waren es in meinem Bundesland um die 34 Prozent.

Für mich ist es sicher, dass es einer der Studiengänge wird. Was denkt ihr, Medizin oder eher Jura im "fortgeschrittenem Alter"?

Medizin, Studium, Schule, Karriere, Gesundheit und Medizin, Jurastudium, Medizinstudium, Rechtswissenschaft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Sachenrecht - schwierig?

Hallo zusammen, 

vielleicht könnte mir ja der ein oder andere Jura-Experte im Sachenrecht helfen?

Also:

  • Zwischen E (ursprünglicher Eigentümer) und A kommt eine Verwahrung (§ 688 BGB) auf unbestimmte Zeit über eine Katze zustande.
  • Zwischen A und B kommt eine Leihe (§ 598 BGB) der Katze zustande, so lange, bis E seine Katze wieder abholt. 
  • 7 Monate später möchte A an B die Katze veräußern, da sich E bis dahin immer noch nicht bei A bezüglich der Abholung der Katze gemeldet hat.B schickt den Kaufpreis per Post, A antwortet, dass B sich mit E bezüglich des Kaufs auseinandersetzen soll.
  • 4 Jahre später erfährt E von der Sachlage und möchte die Herausgabe der Katze von B nach § 985 BGB. B möchte von E die entstandenen Fütterungskosten i.H.v. 1.500 € und die übrigen Haltungskosten i.H.v. 2.500 € ersetzt verlangen. Allerdings meint E, nichts ersetzen zu müssen.

1. Wie würde man hier jeweils § 693 BGB (Ersatz von Aufwendungen bei Verwahrung) und § 601 I BGB (Verwendungsersatz bei Leihe) prüfen?

2. Kann E noch die Herausgabe seiner Katze von B gem. § 985 BGB verlangen, wenn ja, wie prüft man diese lange Paragraphen-Kette?

3. Muss E für B die entstandenen Fütterungskosten und die übrigen Haltungskosten ersetzen, auch wenn er sich weigert?

Über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Recht, Gesetz, Anspruch, Bürger, Jura, Rechtswissenschaft, Sachenrecht, Staat, Zivilrecht
Wie soll daraus eine Juristische Hausarbeit werden?

Liebe Gemeinde,
ich bin noch recht frisch im LL.B. Studium und habe bisher ein paar wenige Subsumtionen geschrieben. Aber ich verstehe nicht wie aus diesem Sachverhalt eine Hausarbeit werden soll. :-( Handelt es sich dabei einfach um ein Gutachten? Aber wie verarbeite ich dann Quellen?
Ich bedanke mich für jede Hilfe.

Student S ist ein großer Fan der Filmtrilogie „Star Wars“. Im Internet findet er den Online-Shop O, der sich auf den Verkauf von Fanartikeln dieser Trilogie fokussiert hat. Auf der Homepage sind alle Fanartikel aufgelistet, die der O zur Auswahl hat. Darunter auch T-Shirts, Bücher, Figuren, Videospiele, Hörspiele usw. Da S demnächst die Ausstellung „Stars of the Galaxy“ in Frankfurt am Main besuchen möchte, ist er auf der Suche nach einem passenden T-Shirt dafür. Auf der Internetseite des O wird er fündig. S entscheidet sich für ein schwarzes T-Shirt mit dem berühmten Logo der „Star Wars“ Filmtrilogie. Er ist jedoch nicht sicher, welche Größe er benötigt, deshalb bestellt er dieses T-Shirt einmal in der Größe „L“ und einmal in „XL“ jeweils zum Preis von 35 EUR. Die Gesamtsumme i. H. v. 70 EUR bezahlt er per Vorkasse, d. h. S überweist den Rechnungsbetrag an O, bevor er die Ware erhalten hat. Einen Tag später erfährt S von seinem Freund F, dass der O ganz neue „Star Wars“ Figuren in sein Repertoire aufgenommen hat. Deshalb besucht er die Internetseite des O erneut und entdeckt die neuen Figuren von „Yoda“ und „Chewbacca“. Er bestellt diese sofort zum Preis von jeweils 30 EUR auf Rechnung. Dazu entdeckt er noch eine aktuelle Ausgabe der „LEGO Star Wars“-Zeitschrift, die er für 4,50 EUR erwirbt. Als die Bestellung des S zwei Tage später versandkostenfrei ankommt, packt S diese aus und sieht, dass die Figuren beschädigt sind. Sie sind in der Mitte durchgebrochen. Zudem probiert S die T-Shirts an und stellt fest, dass die Größe „L“ zu klein ist. Deshalb sendet er dieses T-Shirt unverzüglich zurück und zahlt 3 EUR für die Rücksendung. Dazu schreibt er auch sofort eine E-Mail an O und teilt ihm mit, dass er das T-Shirt in der Größe „L“ nicht mehr behalten möchte. Er verlangt von O die Rückerstattung der 35 EUR sowie die Zahlung der Rücksendekosten i. H. v. 3 EUR. Zudem verweist S auf die beschädigten Figuren und verlangt von O die Lieferung neuer Figuren. Zu Recht? Welche Ansprüche hat S gegen O? 

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Ist das Exhibitionismusgesetz nach StGb §183 sexistisch?
Strafgesetzbuch (StGB) "§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.

nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird."

Nach Wortlaut gilt dieses Gesetz nur für Männer, was mir allerdings reichlich rechtswidrig erscheint, da laut Artikel 3 GG: "Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Frauen und Männer gleichbehandelt werden sollten.

Nun stelle ich mir zwei Fragen.

1.: Ist das überhaupt zulässig?

2.: Wie wird dieses Gesetz praktisch angewandt? Existiert diese Ungleichheit "nur" de jure?

Religion, Politik, Recht, Exhibitionismus, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Sexismus, Strafgesetz, Philosophie und Gesellschaft

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