Als Bundespolizist einer Partei beitreten?
Hey,
Mir hat sich in einer Diskussion über das "Polizei - auf rechtem Auge Blind" Vorurteil die Frage gestellt, ob man als Bundespolizist einer Partei beitreten darf bzw. ob man schon vorher einer angehören kann.
5 Antworten
Natürlich dürfen auch Polizisten einer Partei angehören. Sie dürfen sich aber nicht im Dienst dazu hergeben, für ihre jeweilige Partei zu werben.
Sie haben hoheitliche Aufgaben und sollen parteipolitisch neutral bleiben.
Mit dem Beruf Polizist gibt man nicht seine politische Gesinnung am Eingang ab. Man darf Mitglied in jeder zugelassenen demokratischen Partei sein, auch in der AFD.
Leider haben damals alle mitgespielt. Glücklicherwiese sieht das heute anders aus und es wäre auch nicht mehr so leicht. Aber das war durchaus auch noch die Zeit der
https://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen
und ihrer Nachfolger.
Solange man kein Mitglied einer Partei ist, kann bei jeder den Mitgliedsantrag stellen. Ob sie dich aufnehmen ist eine andere Frage, aber hängt soweit ich weiß nicht vom Job ab
Ja. Jeder "Staatsdiener" (Beamter) darf einer Partei beitreten.
Natürlich darf man das. Als staatlicher Amtsträger ist man aber zu politischer Neutralität verpflichtet, man darf sein Amt nicht dazu missbrauchen, für oder gegen Parteien zu werben. Das gilt auch für Minister, Bundeskanzler, Bundespräsidenten etc. auch wenn das heutzutage vielfach missachtet wird.
Das gilt auch für Minister, Bundeskanzler, Bundespräsidenten etc.
Politische Neutralität gilt für Beamte. Minister, Bundeskanzler und Bundespräsident sind keine Beamten.
Politiker sind nicht zur politischen Neutralität verpflichtet.
In ihrer Funktion als staatliche Amtsträger sehr wohl. Sie dürfen sich nur parteipolitisch äußern, wenn sie klar erkennbar in ihrer Funktion als Parteipolitiker sprechen. Dies ist nicht der Fall bei Veröffentlichungen auf Ministeriumswebseiten und Äußerungen auf Auslandsreisen.
Parteien die explizit verfassungswidrige Ziele verfolgen aber dennoch zugelassen sind sind da aussen vor. Das hat man in den 70ern und 80ern für Mitglieder der DKP ausgenutzt, jetzt kann es Mitglieder der NPD (bei der das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit bereits festgestellt hat) ebenso treffen.