Mieter (Wohnrecht auf Lebenszeit) zahlt keine Nebenkosten trotz vereinbahrung was tun?

Guten Tag!

Meine "Mutter" hat in einer Wohnung in meinem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit. Im Scheidungs vergleich meiner Eltern, bei dem mir das Haus zugesprochen wurde, wurde auch festgehalten, dass sie Zitat: "sämtliche mit der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Kosten, seien diese verbrauchsabhängig oder nicht, werden von der Zweitantragstellerin [Mutter], getragen, die sie auch unwiederruflich verpflichtet, sowohl den Erstantragsteller [Vater] und dem minderjährigen [ich] vertreten durch den Wiederstreitsachwalter [Großvater], diesbezüglich völlig schad-, klag-, und executionslos zu halten. [...] Alle im Haus [Adresse] anfallenden Reparaturs- und Ausbesserungsarbeiten sind ohne jeden Anspruch auf Rückersatz gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] von der Zweitantragstellerin [Mutter] alleine zu tragen und übernimmt die Zweitantragstellerin gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] diese gegenüber allenfalls an sie herangetragenen Ansprüche aus Anlaß der Vornahme von Reparatursarbeiten schad-, klag-, und exekutionslos zu halten."

Da ich nun 20 bin, also Volljährig, muss ich mich um das Haus kümmern. Soweit ich das verstanden habe, ,muss meine Mutter alle kosten des ganzen Hauses übernehmen und nicht nur die ihrere Wohnung. Die Realität sieht allerdings anders aus. Sie zahlt weder Öl noch den Rauchfangkehrer usw.

Erstens: Kann ich ihr selbst eine Mahnung schreiben oder muss ich dazu zu einem Anwalt, wenn ja wie mache ich das? Zweitens: Was kann ich tun. Ich weiß ich kann sie nicht aus dem Haus "hinauswerfen", da sie Wohnrecht auf Lebenszeit hat und ich kann es mir nicht Leisten sie auszuzahlen. Oder kann man da doch Gerichtlich dagegen vorgehen? Das Problem dabei ist, dass sie Mindestpensionistin ist und ich Angst habe, dass ich auf den Anwalts/ Gerichtskosten sitzen bleibe da sie generell viele Schulden hat und kaum pfändbares Einkommen/ Eigentum hat. (Sie weigert sich auch meinen Unterhalt zu zahlen, das liegt allerdings schon bei Gericht).

Außerdem:" Zu dem eingeräumten Recht der Dienstbarkeit der Wohnung gehört auch die uneingeschränkte Benützung des zur Liegenschaft [Adresse] gehörigen Hausgartens, aber auch die Verpflichtung, diesen Hausgarten entsprechend zu pflegen bzw. pflegen zu lassen."

Drittens: bezüglich des Gartens: Ich mähre den Rasen, schneide die Hecken usw. alles selbst. Muss sie mir dafür dann einen Teil meiner Arbeit entlohnen?

Und bitte nicht: "Rede mit deiner Mutter". Die Situation ist ein wenig komplizierter. Ich habe es auch schon des öfteren probiert und es bringt nichts (auch wegen Alkohol usw.) Fakt ist sie hat sich nie um mich gekümmert also nehmen wir einfach an es ist nicht meine Mutter sondern eine x-Beliebige Mieterin, die Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Ich möchte nur alle rechtlichen Möglichkeiten wissen und wissen was mir zusteht.

Rechtsanwalt, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Kosten, Mahnung
Verein Vorsitzender kündigt offiziell an nicht mehr zu kandidieren/ tut es dennoch?

Sehr geehrte User, in einem Sportverein steht die jährliche MV an. In der fristgerechten Einladung zur MV, heißt es wörtlich. "Sowohl der Kassenwart (Herr X) als auch der Vorsitzende (Herr B) stehen für eine neue Amtszeit aus privaten Gründen nicht mehr zur Verfügung. Es werden dementsprechend zwei neue Mitglieder für den Vorstand benötigt."

Dem nach kann man als Miteglied, das ein Problem mit diesem Vorstand hat, davon ausgehen, dass sich die Sache von selbst erledigt. Man sich also nicht mehr darum kümmern muss und "Frieden" einkehrt.

Nun dringt durch den Buschfunk heraus, dass der Vorsitzende Herr B "es sich vllt. doch noch einmal übelegt".

Ich pers. sehe darin mindestens Nebelkerzen, wenn nicht sogar Täuschung.

"Es gibt zwei Voraussetzungen, wenn in der Mitgliederversammlung gültige Beschlüsse gefasst werden sollen:

Den Mitgliedern müssen die Tagesordnungspunkte (TOP) mitgeteilt worden sein. Die Tagesordnung muss bereits mit der Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Über nachgereichte TOP können also nach der gesetzlichen Regelung keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es jedem Mitglied vorab möglich ist, zu entscheiden, ob die anstehenden Beschlüsse seine Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung erfordern."

in diesem Fall muss man also davon ausgehen, dass Mitgleider, die den Vorsitzenden gerne entfernen möchten, die Mv nicht wahrnehmen, in der Annahme, dass dieser ja ohnehin freiwillig geht. Ein demokratisch korrektes Aufbegehren gegen den Vorgesetzten wird somit also unterbunden.

Habe ich dort eine richtige Einschätzung? Der Vorsitzendende hat offiziell seinen Weggang angekündigt. Er kann sich nicht einfach "doch noch" wählen lassen. Natürlich wird die Position mittels Wahl entschieden, jedoch fehlen somit schlicht die Anwesenden, die ggf, gegen ihn stimmen, da diese über dieses Szenario nicht informiert wurden.

Zweite Frage, wie sollten sich Mitgleider verhalten, falls der Vorsitzenden dreist versucht sich wirklich anders zu verhalten, als in der Einladung angekündigt? Sollte dies gegen Vereinsrecht und Satzung verstoßen, wie kann ein Mitglied dies durchsetzen?

Besten Dank

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Hilfe OTTO.de. Meine Bestellung ist verloren gegangen. Was kann ich tun?

Hallo Leute :), ich bin nun wirklich am verzweifeln und hoffe auf eure Ratschläge. Vor einem Jahr habe ich zum 50. Geburtstag meiner Mutter eine teure Skagen Uhr auf Otto.de per Raten bestellt. Die Uhr war jedoch kaputt also habe ich sie zur Reparatur zurückgeschickt. Nach einigen Wochen kam die Uhr repariert bei uns an, jedoch ging sie dann wieder kaputt. Da ich für paar Monate im Ausland war und meine Mutter sich damit nicht so gut auskennt, habe ich sie erst nach meiner Rückkehr (letzten Monat) wieder zur Reparatur zurückgeschickt (hab ja 2 Jahre Garantie drauf).

Das Problem jedoch ist, dass ich bis jetzt nichts von der Uhr gehört habe, die ich bereits schon abbezahlt habe, 3 mal anrufen musste was denn jetzt los sei, mir 2 mal zu versichert wurde, dass der Hersteller mich demnächst kontaktieren wird und nichts ist passiert. Als ich dann zum 3. mal bei Otto angerufen habe meinten die das die Uhr garnicht bei Ihnen erst angekommen sei und auch nicht bei Hermes...Leider habe ich die Quittung auch noch verloren und kann überhaupt nicht NACHWEISEN das ich die Uhr zur Reparatur zurückgeschickt habe. Ich weiß, ich bin am Arsch und das es komplett meine Schuld war, dennoch hoffe ich auf irgendwelche Ratschläge, die ihr mir geben könnt bevor ich da nochmal anrufe.

Ich danke im voraus

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Miete Fristlos kündigen: kein Warmwasser, keine Heizung?

Hi, ich habe am 30.5. einen Untermietvertrag für Miete ab den 1.6. geschlossen, bin aber erst gestern (9.6.) eingezogen. Ich hatte lediglich am 2.6. Sachen in die Wohnung gestellt, bin aber am selben Tag noch 300km zu meinen Eltern gefahren, bei denen ich bis zum 9.6. geblieben bin. Ich hatte am 2.6. die Vermieterin getroffen und ihr gesagt, dass ich erst in einer Woche einziehen würde.

Meine Vermieter (Hauptmieter) wollten ab Einzug einen Zählerstand machen, leider waren sie bisher und sind immer noch nicht Zuhause und ich weiß nicht wann sie wieder kommen. Ich habe gestern die Zähler abfotograftiert, damit mein Stromverbrauch bis sie wieder kommen, dokumentiert ist.

Da die Wohnung Souterrain (Keller) ist, ist sie sehr kalt. Sie verfügt über KEINE Heizung, aber es ist ein Gasheizer eingebaut, welcher bei Demonstration am Tag der Besichtigung nach einigen Versuchen funktioniert hat, nun aber gar nicht mehr!

Ich wollte heute duschen gehen, aber nach 10 Sekunden ist das Wasser eiskalt geworden.

Mein Verdacht ist/war, dass die Vermieter viell. das Gas abgestellt haben, weil die Zähler (Wasser + Strom) noch nicht abgelesen worden sind.

Aber Warmwasser gibt es immer in Schüben (10-40 Sekunden Warmwasser, dann kalt). Deshalb bin ich mir bei diesem Verdacht nicht sicher, ob das Gas abgestellt ist oder einfach die Gasleitung defekt ist?

Auf jeden Fall habe ich am 31.5. also schon vor Einzug die Warmmiete bezahlt. Jetzt sitze ich in einer kalten Wohnung ohne Möglichkeit meinen körperlichen Hygienestandard beizubehalten. Ich musste mir Wasser kochen, damit ich mich in einem Eimer (lol) waschen kann, aber dafür habe ich nicht bezahlt. Ich habe für eine ordungsgemäße Wohnung gezahlt, welche ich ordungsgemäß nutzen kann.

Ich habe mittlerweile eine andere Wohnung im selben Stadtteil gefunden und möchte einfach hier weg, weil anfangs alles super ausgesehen hat, aber nun Probleme nach Problemen erscheinen.

Kann ich fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen, da ich schließlich von meinem Geld nicht bekommen habe, wofür ich bezahlt habe?

Der Untermietvertrag ist unbefristet, die Vermieter sind Hauptmieter des Gebäudes, es gibt zwei weitere (Unter-?)Mietparteien, welche Standardwohnungen haben. Die Souterrainwohnung wird möbliert vermietet.

Danke!

Kündigung, Miete, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Rechte, Gesetz
Strom selbst wieder anstellen bei bezahlter Rechnung am Wochenende ?

Sehr geehrte User,

ich habe habe schon versucht über die Suchfunktion einen ähnlichen Fall zu finden, jedoch ohne Erfolg.

Bei mir wurde auf Grund eines doofen Zustandes, dass eine aus einer alten Wohnung offenen Jahresabrechnung auf die Vertragsnummer der neuen Wohnung umgeschrieben wurde der Strom abgestellt. Ich habe dementsprechend eine Ankündigung zur Einstellung der Stromversorgung erhalten mit der Kenntzeichnung " * Keine Ratenzahlung möglich. "

Nun wurde mein Strom am 06.06.17 eingestellt. Der offene Rechnungsbetrag wurde am 07.6.17 direkt von der Arge übernommen und parallel dazu eine Mail an den Energieversorger gesendet aus der hervorgeht, das der Betrag bezahlt wurde. Dies geschah ebenfalls durch die Arge und wird vom Energieversorger auch als sofortige Zahlung angenommen.

Am 07.06.17 ging ich mit den Belegen direkt zum Stromversorger und reichte diese ein. Das Inkasso Büro des Stromversorgers teilte mit vor Ort mit, das der Strom noch am selbigen Tag eine Entspeerung erfolgt, spätestens aber am Folgetag, also der 08.06.17. Am 08.06.17 erfolgte leider immer noch keine versprochende Enspeerung , ebenso nicht am 09.06.17. Also am gestrigen Tage.

Als ich dann mehrmals die Hotline anrief und mir dort die verschiedensten Sachverhalte erläutert worden sind und mir nochmals zugesagt wurde, dass der Strom dann am Samstag angestellt werden würde. Nun heute am 10.06.2017 rief ich direkt morgens bei dem Versorger an um mitzuteilen das ich nicht den ganzen Tag zu Hause sei und der Techniker bitte vorab anrufen soll damit ich vor Ort sein kann. Der sehr unfreundliche Mitarbeiter teilte mir sagte, das die Entspeerung freigegeben sei aber die Techniker am Samstag nicht Arbeiten wimmelte mich so wieder ab.

Da ich Tiere mit UV Bestrahlung zu Hause pflegen muss, mein Warmwasser und sonstiges über Durchlauferhitzer in Betrieb genommen werden ist es mir nicht einmal möglich zu Duschen oder zu Kochen, geschweige denn meine Tiere zu versorgen.

Nun habe ich so eben einmal geguckt ob der Stromzähler überhaupt verplombt ist oÄ.

Was mich stark wundert, dass der Stromkasten und Zähler weder verplombt noch durch eine Speere verspeert ist. Es wurden lediglich die Sicherungen für die einzelnen Räume herunter gedrückt und ein Aufkleber ( Durch Stromversorger Gespeert ) klebt am Zähler selbst.

Jetzt meine eigentliche Frage:

Da die Rechnungen ja beglichen sind und ich dementsprechend ja wieder Recht auf eine Versorgung habe / hätte, der Stromversorger selbst Aussagen getroffen hat die nicht zustande gekommen sind und mir jetzt noch gesagt wird, dass ein Techniker dann wohl erst am Montag kommt, also sprich 5 Tage nach eigentlicher mündlicher Aussage der Freischaltung durch die Mitarbeiterin.

Wie stehen da die rechtlichen Konsequenzen wenn ich die Sicherungen wieder nach oben betätige? Ich beschädige keine Plombe und entferne keine Speereinrichtung etc. Ich würde lediglich meine Sicherungen wieder rein machen und die Rechnung ist bezahlt.

Rechtsanwalt, Strom, Rechte, Stromanbieter, Stromverbrauch
Schulden, Schufa Vermögen wegen der Mutter weg, was tun?

Hallo, ich habe damals mit 18 Jahren eine menge geld geerbt eben so wie mir zum ersten mal ein Girokonto angelegt da ich hier meine ausbildug begann das geld welches ich hier verdiente wollte ich komplett ansparren. Damit ich von dem Geld aber nichts ausgebe und die sachen alles gtu aufbewahrt sind (bin ein sehr unordentlicher Mensch) bot mir meine Mutter an sie für mich aufzubewahren. Da ich natürlich meiner Mutter vertraute und ein gutes verhältniss zu ihr auch hatte, stimmte ich natürlich zu. Als ich dann 3 Jahre später doch mal was abheben wollte, kam eine Ausrade nach der anderen. Lange hieß es die Karte sei kaputt und die Bank würde solange brauchen mir eine neue zu schicken.. das zog sich über Monate.. dann wäre anscheinend der Pin verloren gegagen und der neu beantrage Pin wollte auch mal wieder nicht kommen. Auch das zog sich über Monate. Das ganze fand ich sehr merkwürdig und ich beschloß ein Termin bei der Bank zu machen. Ich informierte meine Mama über den Termin und bat sie mich dort hin zu fahren. Dann erzählte mir meine Mutter die Bank hätte angerufen, den Termin abgesagt und ein neuen erst in 3 Monaten vereinbaren können. Auch dieser wurde wieder agesagt und auch das zog sich ewig. Irgendwann beschlaß ich heimlich ein Termin zu machen. Dann bei der Ban der große Schock, das komplettre Geld von mir war weg. Seit ich 18 bin mehrere Einträge bei der Schufa! Keiner davon je abgezahlt! Als ich nach Hause kam, durchsuchte ich das Zimmer meiner Mutter. Dort fand ich unzählige offene Rechnungen, sowie Briefe von der Schufa. Als ich meine Mutter damit konfrontierte meinte sie das sie von der Schufa nichts wüsste, aber das wenn sie zahlt der Eintrag weggeht und sie das tun wurde, das der eintrag aer trotzdem bleibt wollte sie mir nicht glauben. Sie sagte das Geld welches sie genommen hatte will sie mir zurück zahlen. (es geht um 100.000 euro) die offenen rechnungen die ich gefunden habe wären angeblich alle mittlerweile bezahlt. Jetzt ist meine frage was kann ich tun? Wie find ich heraus wie viele offene rechnungen noch da sind welche eventuell noch nicht in der Schufa sind? was mach ich mit der Schufa? Ich will meine Mama eig nicht anzeigen, da ich mir sicher bin das sie dann ins gefängniss kommt (Sie hatte schon öfters probleme mit der Polizei) Da ich mein Vater und Bruder über ein Unfall verloren habe, ist sie noch alles was ich habe. Ich bin so verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll :(.

Rechtsanwalt, Schulden, Bank, Recht, Jura, Schufa
Hilfe, Instagram Support hilft nicht?

Weder der persöhnlich angeschriebene Support reagiert, noch die von Instagram eingerichtete Hilfeseite ist zu gebrauchen. Ich weiß mittlerweile echt nicht mehr, was ich dagegen tun kann. Keiner von denen nimmt sich die Zeit mir zu helfen.

Hier meine Nachricht:


Hallo Instagram,

Ich schreibe nun zum wiederholten Male, und hoffe auf endliche Antwort!

Sie verstehen wohl nicht, um was es geht. Dieses Konto ist ein Online-Mobbing für mich und schadet mir und meiner Person. Stellen sie sich vor, jemand sieht diese Bilder, WELCHE OHNE MEIN EINVERSTÄNDNIS VON DRITTEN AUF IHRE PLATTFORM HOCHGELADEN WURDEN, und ich muss mich persöhnlich dafür verantworten.

Ich habe sie mehrmals und auf mehreren Wegen gebeten dieses Schundprofil zu löschen - denn diese Bilder soll und darf niemand sehen - dass verletzt mein Privateigentum und wenn sie es weiterhin bestehen lassen, werde ich mich an andere Istanzen wenden müssen.

Mein Bruder hat vor jahren peinliche Fotos von mir gemacht. Diese hat er nun auf ein Instagram Konto öffentlich gestellt. Er weigert sich das Konto zu löschen und gibt das Kennwort nicht heraus.

Ich will, dass dieses Konto gelöscht wird.

Außerdem sind auf nahezu allen Bildern des Kontos Kommentare die meine Person beleidigen, bedrohen und erpressen.

So schreibt der User xxxxxxkindermann, Zitat: "Ich werde von jedem einzelnen Bild einen Screenshot machen und diese dann in 10 Jahren mit besten Grüßen an deinen Chef, deine Kunden, all deine Bekannte und an den ganzen Rest xxxxxxx's aushändigen."

Quelle: https://www.instagram.com/p/BR0yG03BGG6/?taken-by=petra_xxxx

Diesen Nutzer melde ich und erwarte ebenso eine Sperrung dessen Kanals.

Internet, Mobbing, Rechtsanwalt, Anwalt, Service, Rechte, Anzeige, Instagram
Wo kann ich einen Betrüger bei eBay Kleinanzeigen melden?

Eigentliche Frage: Wo kann ich einen eBay Kleinanzeigen Verkäufer melden, der Kopien seines angeblichen Ausweises (der gefälscht zu sein scheint) als Zahlungssicherheit versendet?

Habe Bisher nur ein Meldeformular im eingetretenen Schadfall gefunden. Dieser ist aber noch nicht eingetreten. Möchte lediglich melden, dass der Verkäufer gefälschte Ausweiskopien als Zahlungssicherheit verschickt, um dadurch andere potentielle Käufer zu schützen. _________ mehr Info:

Hallo, folgender Fall: stehe in Kontakt mit einem Verkäufer, der mir ein MacBook Air für 500 Euro zusichert. Ein extrem guter Preis angesichts des Alters&Ausstattung des MacBooks.

Zahlung per Vorkasse. Als Sicherheit hat mir der Verkäufer eine Passkopie via Mail geschickt. Auf der Passkopie sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen:

  1. Die Unterschrift sieht stark nach einer maschinellen aus (da kann man sich natürlich täuschen)

  2. die Verpixelung des Ablaufdatums ist härter bzw. grober als die Verpixelung der anderen Angaben (d.h. das Ablaufdatum wurde mit einer hohen Wahrscheinlichkeit editiert)

  3. ! Die Person hat ihren Ausweis mit 22 ausstellen lassen und der Ausweis ist ab dem Zeitpunkt 11 !!! Jahre gültig, laut dem zugesandten Dokument. Dies ist nicht möglich, da ab 22 Jahren, wieder ab dem 28. Lebensjahr ein neues Dokument ausgestellt werden muss -> das Dokument darf maximal 6 und nicht 11 Jahre gültig sein.

Betrug, Rechtsanwalt, eBay, Kleinanzeigen, Verkauf
Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

Kündigung, Rechtsanwalt, Mietrecht, Untervermietung, Jura, Jurist, Räumungsklage, Vermietrecht, Zahlungsverzug
Antrag auf Erwerbsminderungsrente, aber seit Jahren ein Nebengewerbe angemeldet, welches Ehepartner ausführt, geht das? Wie erkläre ich das im Rentenantrag?

Mein Mann ist in einem Unternehmen angestellt und hat vor Jahren ein Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet. Ich war bis vor kurzem arbeitslos ohne Leistungsbezug, um nicht meinen eventuellen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu verlieren.Da mein Mann nun seit längerer Zeit krank ist, hat er mich als Minijobber angestellt, so kann ich die Arbeit erledigen und konnte mich vom Arbeitsamt abmelden. Nun wird ihm geraten, Erwerbsminderungrente zu beantragen. Soweit ich mich belesen habe, gibt es kein Problem, wenn man ein Gwerbe angemeldet hat und nicht mehr als 450,00 Euro zuverdient ? Sehe ich das richtig ? Ich dürfte ja gleichzeitig auch bis zu 450, 00 Euro dazu verdienen und könnte familienversichert bei seiner Krankenkasse bleiben ? Unsere Umsätze sind im Moment noch nicht hoch, da wir Geld in Umbauten investiert haben und dadurch noch Abschreibungen laufen. Was wäre, wenn der Umsatz höher wird, müsste ich mich dann privat krankenversichern oder ist es günstig, mich bei ihm dann fest einstellen zu lassen ? Im Fragebogen der Rentenversicherung wird gefragt, ob er noch eine selbständige Tätigkeit ausführt, müssen wir das mit Nein beantworten, er ist ja nur Inhaber, führt es aber nicht selbst aus oder kann ich das irgendwie erklären, eventuell bei der Zeile Art und Umfang der Tätigkeit ? Viele Fragen.. wir möchten aber auch nichts verkehrt machen. Vielen Dank für Antworten.

Rechtsanwalt, Rente, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Rentenversicherung, Zuverdienst
FunDorado Inkassobrief erhalten was tun?

Hallo, zu meinem Fall, ich habe Anfang Februar auf meinem Konto eine Lastschrift in Höhe von 19,95€ gesehen, da ich nicht wusste was das sein soll habe ich das Geld erstmal wieder zurück gebucht, da kein Name angegeben war, konnte ich nicht einsehen woher diese Lastschrift stammt. Ich habe die Nummer die im Feld des Zahlungsempfängers angegeben war bei Google eingegeben und dort tauchte dann eine FunDorado GmbH auf, anschließend habe ich in meinem Postfach bei web.de dursucht und wurde im Spam Ordner fündig, es wurde ein Mitgliedschaftskonto eröffnet auf meinen Namen, ich habe dort angerufen und nachgefragt mir wurde gesagt dass ich am 17.02.2017 ein Abo abgeschlossen hätte, auf meine Aussage, dass ich dies nicht getan habe antwortete man mir nur, dass es doch meine Mail Adresse und mein Bankkonto sei, nach langer Diskussion bin ich zim entschluss gekommen, dass ich darauf nicht eingehen werde und dass dies eine von vielen Dubiosen Spam Mails in meinem Mail Postfach ist. Im nächsten Monat erhielt ich eine weitere Mail, diesmal eine Mahnung auf die ich erneut nicht weiter einging, weil mir dies als Druckmacherei zur Zahlung vorkam. nach der letzten Mail kehrte für 2 Monate Ruhe ein, bis ich Heute einen Brief der Real Solution Inkasso GmbH erhielt, die Hauptforderung von 19,95€ ist auf 71,67€ angestiegen und im Brief steht drin dass bei einer Nichtzahlung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Nun zu meiner Frage, wie kann ich dagegen vorgehen? ich habe noch nie mit dem Gericht oder einem Rechtsanwalt zu tun gehabt. Wer ist im Recht? Das Abo habe ich nicht abgeschlossen aber wo haben sie meine Kontonummer und meine Adressdaten her? Ist alles was hier abläuft rechtens?

Ich bedanke mich für eure Antworten und Hilfe im voraus.

Rechtsanwalt, Inkasso, Justiz, Fundorado
Darf sein Vermieter mich rauswerfen?

Hallo, ich hab folgendes Problem: Bin damals in die Wohnung meines Mannes zugezogen und da er starker Alkoholiker ist, pack ich es nicht mehr und will aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen, auch wenn ich nicht im Mietvertrag stehe, weiss ich doch, dass es , solange wir verheiratet sind und ich noch keine Wohnung gefunden habe, unsere gemeinsame Ehewohnung rechtlich gesehen ist. Allerdings sehen wir beide von einer Scheidung ab, da wir uns schliesslich immer noch lieben und nur zusammen wohnen können wir halt nicht, solange er sich keine richtige Hilfe sucht, allerdings habe ich es so eingerichtet, dass wir eine getrennte Haushaltsfuehrung haben ... Jedenfalls wirft er mich wenn er stark auf Alk ist gelegentlich nachts aus der Wohnung, mit der Begruendung, dass er nur im Mietvertrag steht und meistens schlafe ich dann bei Freunden, bis er seinen Rausch ausgeschlafen hat und ich komme auch deshalb, weil ich eben nicht weiss wohin bis ich endlich was habe und ich weiss, dass ich ja auch das Recht auf die Bude habe.. Jedenfalls droht er mir nun neuerdings, wenn er wieder stark alkoholisiert ist,dass er seinem Vermieter Bescheid geben will, der wird mich dann eben rauswerfen, da ich ja nicht im Mietvertrag stehe und der Vermieter angeblich nichts von mir wuesste... Jetzt meine Frage : Darf mich sein Vermieter rauswerfen, obwohl wir verheiratet sind und selbst wenn, wie lange könnte ich es rechtlich klagenmässig herauszögern noch dort zu wohnen Ich weiss wirklich gerade nicht wohin, obwohl ich schon verzweifelt seit Monaten nichts anderes tue als nach Wohnungen zu suchen, aber wir haben gerade grosse Wohnungsnot in der Stadt und als Frau fuehle ich mich nicht sehr wohl, einen auf obdachlos zu machen... Bitte um Ratschläge!

Rechtsanwalt, Trennung, Vermieter, Obdachlosigkeit
Kann unberechtigtes Parken auf Privatparkplatz angezeigt werden?

Hallo :)

Ich wohne in einem Block, der noch einen Hinterhof mit einigen Parkplätzen hat. Diese Parkplätze gehören den Anwohnern, bzw zu bestimmten Wohnungen gehört ein Parkplatz.

Nun hat mich heute eine Bekannte besucht, offensichtlich war sie mit ihrem Moped da. Jedenfalls hat sie das Schild übersehen und auf einem solchen Parkplatz geparkt. Während sie bei mir war, kam der Besitzer mit seinem Auto wieder. Als sie runter ging, war ihr Moped mit einem fahrradschloss angeschlossen. Da nichts weiter zu sehen war, hat sie das daraufhin dokumentiert und fotografiert und ihren Vater angerufen. Gerade als dieser kam, kam auch der Besitzer. Er hatte wohl eigentlich einen Zettel hinterlassen, dieser muss wohl runter gefallen sein. Meine Bekannte hatte sich wohl entschuldigt, aber das habe er wohl nicht hören wollen. Genauso wenig wollte er das Moped abschließen. Daraufhin holte der Vater einen Bolzenschneider und sagte, er würde das schloss durchtrennen, wenn er es nicht abschließen würde. Der Besitzer weigerte sich weiterhin und deshalb wurd das Schloss aufgebrochen. Nun will der Besitzer Schadensersatz für das Fahrradschloss.

Wie ist hier die rechtliche Grundlage? Er hatte auch was von verklagen erwähnt? Kann man für das widerrechtliche Parken angezeigt werden? Weil eigentlich ist es ja auch nicht erlaubt, das Moped anzuschließen.

Auto, Rechtsanwalt, Anwalt, Rechte, Autofahren, Anzeige, parken, Strafe, Strafrecht
Jobcenter möchte mir 450€ Job verbieten, ist das richtig?

Hallo zusammen,

ich bin da derzeit in einer Zwickmühle. Seit 2,5 Jahren arbeite ich als Auslieferant für Arzneimittel auf Teilzeitbasis. (Bis 850€ Brutto) Leider ist aufgrund der Auftragslage zur Zeit nur ein Lohn von ca 500€ monatlich drin. Mein Chef hat mir bereits bescheinigt für das Jobcenter, dass wenn es wirtschaftlich nötig ist, er mich auf Vollzeit einstellt, bzw mir einen höheren Bruttolohn zahlen kann. Ich fühle mich auf der Arbeit sehr wohl und habe da einen sicheren Arbeitsplatz der mir nicht streitig gemacht werden kann. Leider habe ich keine abgeschlossene Berufsausbildung (Habe bei der Deutschen Bahn eine Lehre angefangen, jedoch wegen starken Übergewicht musste ich die abbrechen) also bin ich auf einen Job angewiesen in dem man keine abgeschlossene Berufsausbildung braucht. Ich bin der letzte der gerne Hilfe in Anspruch nimmt, aber das Jobcenter übernimmt derzeit meine Mietkosten und kriege noch einen kleinen Teil an Lebensunterhalt überwiesen. Nun habe ich allerdings einen Termin beim Jobcenter bekommen und er sagte mir, ich sollte einen anderen Vollzeitjob suchen.

Nach Gesetz: § 2 SGB II Grundsatz des Forderns (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen. (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

wird gesagt, dass ich alle Mühen machen muss um den Bedarf zu verringern bzw zu beenden. Allerdings bin ich ja in Arbeit. Nur eben nicht die best bezahlteste. Darf das Jobcenter mir tatsächlich sagen, dass ich während meiner Beschäftigung noch Bewerbungen schreiben soll etc. um einen Job zu bekommen, der besser bezahlt wird?

Ich bitte nicht um Vermutungen sondern am besten Verweisen zu Gerichtsurteilen, Gesetzestexten oder ähnlichem und hoffe, dass mir der Job ,der mir echt Spaß macht, nicht genommen werden kann, bzw von mir verlangt wird irgendeinen Job anzunehmen nur damit ich mehr verdiene, obwohl mein Chef mir bescheinigte, dass eine Höherung des Lohnes erfolgen kann, sobald es betrieblich notwendig bzw möglich ist. Auf den Hinweis das ich den Job behalten möchte, hieß es, es wäre ihm egal.

Danke euch für eure Antworten.

Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Sozialamt, Soziales, Sozialhilfe
Verjährt ein Deckel in einer Gaststätte?

Kurze Frage, verjährt ein Deckel in einer Gaststätte? Das Szenario eine Freundin von mir hat im Jahr 2013 in einer Gaststätte/Kneipe einen deckel gemacht, des öfteren und immer Bezahlt, sie verlor im Jahr 2013 Ihren Job und hatte natürlich Einbußen, es Stapelte sich also eine gewisse Menge an auf dem Deckel. Zu guter letzt musste Sie eine fast 3 Monatige Haftstrafe absitzen weil sie eine Rechnung nicht zahlen konnte, dies aber durch die umstände eigegangen ist. Naja bis jetzt ist alles gut verlaufen allerdings ist der Deckel immer noch in der Gaststätte die mittlerweile einen anderen Besitzer hat. Kann der alte besitzer den Deckel noch geltend machen? oder musste sogar der neue Besitzer diesen Deckel mit übernehmen? Es geht darum in dieser Kneipe lief wohl nicht immer alles "Gerecht" ab es ging bei SKY übertragungen los und endete bei ... meine Bekannte wollte auch nichts mehr mit den leuten zu tun haben die immer da waren, Sie sagte sie hat sich abhängig gefühlt weil sie damals niemand hatte. Sie hat sich jetzt richtig gefangen und alle Ihre schulden abbezahlt, was nicht wenig war und das mit einem Minijob! ich würde ihr nur zu gerne mitteilen das Sie sich vielleicht wegen dem deckel keine sorgen mehr machen braucht! Der damalige Wirt versucht Sie seit kurzem zu kontaktieren um an das Geld zu kommen! kann er das, darf er das?

Vielen Dank

Rechtsanwalt, Schulden, Deckel, gaststätte, Kneipe
Kann ich das Arbeitsamt bzw. den Amtsarzt aufgrund von gravierenden Fehlentscheidungen bezüglich meiner beruflichen Reha bzw. der Erwerbsfähigkeit belangen?

Hallo Leute

Ich stelle diese Frage, da ich wirklich verunsichert bin bezüglich meiner beruflichen Zukunft. Zu meiner Person: Ich bin 23 Jahre alt, ledig und wohne seit einer folgenschweren Diagnose wieder bei meinen Eltern. Ich habe Narkolepsie mit hypnagogen Halluzinationen, Schlaflähmungen und Kataplexien. Im August 2013 begann ich meine Erstausbildung zum Fahrzeuglackierer. Ich wusste damals nicht was mit mir nicht stimmt und habe es für normal gehalten. Nach mehreren Vorfällen in der Schule und auf der Arbeit, hat mir mein damaliger Chef geraten zum Arzt zu gehen. Dieser hat eine vorzeitige Diagnose gestellt, die sich später bestätigte. Mir wurde nach einem Monat, aufgrund der fehlenden Leistungsfähigkeit gekündigt. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten und Schlaflabortests, wurde im Januar 2014 ein Gutachten vom Amtsarzt erstellt. (Arbeitsamt) Ich wurde von diesem als voll erwerbsfähig eingestuft, obwohl ich laut meinen Neurologen nicht einmal Auto fahren darf und er selbst in das Gutachten schrieb dass, Schichtarbeiten, monotone Arbeiten und Arbeiten in Werkstätten oder anderen Gefahrenbereichen, sowie ein langer Weg zur Arbeitsstätte in meinem Fall vermieden werden sollten. Ich arbeitete zu der Zeit auf 450€- Basis als Kellner und war dort 3 bis maximal 4 Stunden am Tag mit Unterbrechungen 2 Mal am Wochenende beschäftigt. Ich stellte einen Antrag auf eine Behindertenausweis. Dieser wurde bewilligt und betrug einen GdB von 50. Im September 2014 wurde ich vom Arbeitsamt in ein Berufsbildungswerk geschickt. Dort wurde mir versichert dass, wenn ich eine Pause brauche, ich diese auch bekomme. Allerdings wurden mir nur selten bis nie solche Pausen gewährt. Die Leute waren überhaupt nicht mit meiner Krankheit vertraut und ich musste dort Arbeiten verrichten wie Kupferstäbe zusammenlöten (mehrmals bin ich mit dem heißen Lötkolben in der Hand eingeschlafen) oder monotone Büroarbeiten wie Bauzeichnen oder Mediengestaltung. Es gab auch noch viele andere Vorfälle welche mir heute sehr zu denken geben. Nach 3 Monaten wurde die Maßnahme aufgrund meiner zu geringen Leistungsfähigkeit beendet. Nach einem Termin bei einem Spezialisten wurde ich auf stärkere Medi´s eingestellt die mich hoffen ließen. Im August 2015 begann ich aufgrund meiner Hilflosigkeit und meiner derzeitigen recht "guten" Verfassung (ich war immer noch als "nicht vermittelbar" beim Arbeitsamt geführt) eine Ausbildung zum Physiotherapeut. Ich glaubte mit etwas Hilfe und Fleiß würde ich es schaffen. Nach 2 Monaten kehrte der Alltag wieder ein und die Medikamente wirkten nicht mehr so gut. Im August 2016 brach ich die Ausbildung ab. Im Dezember 2016 wurde ein neues Gutachten von einem anderen Amtsarzt erstellt. Von ihm wurde ich als voll erwerbsunfähig für 6 Monate eingestuft. Inzwischen habe ich einen GdB von 70 mit Merkzeichen G und B. All diese Maßnahmen und Fehlentscheidungen haben mich Zeit gekostet, haben nichts gebracht und waren zudem gefährlich.

Entschuldigt den Roman

Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsamt, Behinderung, Sozialamt, Soziales
Handy dreimal repariert, nun Recht auf Neues?

Mein Problem ist folgendes: Ich habe letztes Jahr über einen Vertrag von Mobilcom ein Handy bekommen. Dieses macht nur Zicken und muss ungefähr alle 4 Monate eingeschickt werden, weil immer wieder ein oder mehrere Fehler auftreten. So vibriert mal die Kamera und das Bild flackert, ein anderes Mal dann Pixelfehler usw. Der letzte Fehler war ein nicht richtig funktionierender Homebutton.

Mittlerweile habe ich das Handy 4 mal in den Store zum Reparieren gebracht, selbstverständlich alles in der Garantie. Soweit war dies auch kein Problem, es wurde immer repariert. Mittlerweile ist der Fehler der vibrierenden Kamera wieder vorhanden und ich müsste es erneut einsenden. Wegen genau dem Fehler wurde es aber bereits zweimal eingeschickt, einmal schlug die Reparatur fehl, beim anderen Versuch haben sie es geschafft.

Nun meine Frage(n): 1. Ab wann kann ich ein neues Handy verlangen? (Mit Paragrafen Angabe falls möglich) 2. Wie sieht dies aus wenn das Handy Bestandteil eines Vertrages ist? 3. Habe ich die Möglichkeit die Kosten des Vertrages zu senken oder die Einzugsermächtigung des Anbieters zu sperren, solange das Handy in Reparatur ist und ich meinen Vertrag überhaupt nicht nutzen kann? Weil berechnet wird trotz der eingeschränkten Nutzung voll... Bei Nachfrage im Call Center heißt es dann nur "Mobilcom ist nicht verpflichtet Ausgleichszahlungen zu leisten, dies geschieht nur auf Kulanz" kurz: ich müsste für eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehmen kann, voll bezahlen. Das beißt sich rechtlich doch sehr, oder? 4. Wie sieht es aus, wenn mir durch die eingeschränkte Erreichbarkeit ein Schaden entsteht, kann ich den dann Mobilcom in Rechnung stellen?

Über Antworten, am BESTEN mit Paragrafen freue ich mich sehr. Die Beste Antwort wird ausgezeichnet ;)

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Widerrufsrecht für Unternehmen?

Hallo erstmal, ich bin Azubi in einem mittelständigem IT Unternehmen. Ich habe über Amazon, aber über einem anderen Anbieter, einen falschen Adapter bestellt. Der Plan war diesen Adapter zurück zu schicken und einen anderen zu bestellen. Nun habe ich eine böse Mail von meinem Chef bekommen mit einem PDF des Anbieters im Anhang. Dort steht drin:

"Die aufgeführten Paragraphen in unserer Widerrufsbelehrung beziehen sich auf das BGB und haben somit für Firmenkunden keine Wirksamkeit. Die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen, und uns, der GmbH ist nach dem HGB geregelt und in diesem gibt es das Fernabsatzgesetz nicht, somit sind wir auch nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Es handelt sich hierbei um einen zweiseitigen Handelskauf"

Jedoch kann man jederzeit eine eigene Regel bereitstellen das ein Widerrufsrecht für Firmen vorsieht. Muss dies explizit erwähnt werden das dies nur für Verbraucher gilt? In deren AGB's steht kein Wort für wen dieses gilt.

Dort steht erstmal: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat."

Und Ausnahmen wann dies nicht gilt:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."

Könnte mir jemand sagen ob man dort eine Chance hat?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

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Darf bei Erfüllungspflicht die Nachlieferung durch eine wiederaufbereitete (refurbished) Ware erfolgen?

Hallo liebe Community,

folgender Fall:

Ich habe bei Amazon während eines Osterangebotes einen Kindle Ebookreader rund 40€ günstiger ergattert gegenüber dem regulären Preis. Schon am zweiten Tag merkte ich ein Fehlverhalten des Gerätes. Beim Umblättern überspringt dieser gelegentlich gleich mehrere Seiten und wenn ich die ursprüngliche Stelle durch Zurückblättern wieder zu finden versuche, blättert er statdessen weiterhin vor.

Per Chat reklamierte ich das beim Amazon-Kundenservice und wurde gebeten ein Software-Update durchzuführen. Das tat ich und stellte nach einiger Zeit fest, dass dies keine Besserung mit sich brachte.

Nach einer erneuten Chat-Sitzung wurde ich gebeten das Gerät auf Werkseinstellungen zu versetzen. Dies tat ich dann auch. Leider Ohne Erfolg.

Bei der dritten Chat-Sitzung wurde ich erneut gebeten ein Software-Update durchzuführen. Ebenso ohne Erfolg.

Bei der vierten Chat-Sitzung wollte sich der Mitarbeiter mit den Kollegen beraten und sich telefonisch melden, was er auch versucht hat. Ich war aber leider verhindert.

Ich rief zurück. Eine nette Dame stellte mir noch ein paar weitere technische Fragen, bat um LOG-Daten des Gerätes und einer Videoaufzeichnung des Problems.Dies bekam sie per Email zugesandt.

Einen Tag später rufte ich dort wieder an.Der freundliche Mann teilte mir mit, dass sein Kollege in der Sache noch recherchiert und ich Gedult haben soll. Er fragte auch, ob ich mit einem neuafbereiteten Gerät einverstanden wäre. Das wäre bei Amazons Kindle so in den AGB geregelt, dass in so einem Fall ein REFURBISHED-Gerät als Ersatz versandt wird. Ich sagte, dass ich ein Neugerät bestellt habe und dieses so geliefert bekommen will. Er notierte das und bat mich nochmal um Gedult.

Das war gestern...

Meine Frage ist nun: Darf Amazon das? Immerhin ist mir das Kindle nicht kaputt gegangen, sondern bereits defekt geliefert wurde. Muss ich mich in so einem Fall mit einem gebrauchten Ersatzgerät (Rückläufer, etc.) abfinden?

Vielen Dank im Voraus!

Ja 100%
Nein 0%
Eventuell 0%
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Notfrist von 2 Wochen beim Familiengericht versäumt wegen Urlaub, was nun?

Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei einer momentan kniffligen Situation.

Mitte August 2016 bekam ich einen Beschluss vom Familiengericht zugeschickt, dort ist aufgeführt, das ich binnen 4 Wochen Zeit habe Beschwerde einzulegen beim OLG.

Mitte September kam ich dann aus meinem Urlaub zurück und fand dann erst den Brief mit dem Beschluss vor. Ich reichte wie in der Belehrung aufgeführten 4 Wochen Frist, die Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ich wusste das die 4 Wochen Frist falsch ist und es tatsächlich nur 2 Wochen sind.

Bei meiner Beschwerde beim Oberlandesgericht erwähnte ich, das ich im Urlaub war und deswegen die Frist nicht einhalten konnte,

Das Verfahren lief jetzt knapp 8 Monate und so wie das Verfahren lief, muss meine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter meines Kindes, wegen fernbleiben der Umgänge ein hohes Ordnungsgeld zahlen.

Heute dann bekam ich Post vom OLG mit diesem Vermerk: ,,Der Senat weist darauf hin, dass ihre Beschwerde verspätet ist. Die in dem Beschluss aufgeführte Rechtsbelehrung ist zwar fehlerhaft, dies ändert jedoch nicht die gesetzliche zwingend vorgegebene Voraussetzung einer Beschwerde ab."

,,Nach jetzigem Stand muss ihre Beschwerde daher als unzulässig verworfen werden".

Und die Kosten des Verfahrens habe ich zu tragen!

Das ist doch ein Witz!?

Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen, womit das OLG damit nicht durchkommt und das Verfahren zulässig bleibt?

Ich war damals im Urlaub und konnte nicht antworten und zudem war die Belehrung fehlerhaft, wie das OLG es selbst zugibt.

Auch hätte des OLG mich gleich im September nach einreichen meiner Beschwerde darauf hinweisen können. Anstatt das ganze so zu verschleppen, damit ich am ende sogar hohe Anwaltskosten von der Gegenseite tragen muss.

Also gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich.?

Danke schon mal im voraus.

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Auto Verkauft, Käufer zahlt nicht, was tun?

Hallo liebe Leute, ich habe folgendes Problem momentan.

Ich habe einem Gewerblichen Händler ein PKW verkauft für 22000€. Der Händler hat mir 5500€ angezahlt gehabt und meinte Rest folgt in 2 wochen. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch kein Kaufvertrag erstellt.

Nach den 2 Wochen hatte ich Kontakt zu ihm aufgenommen, da immernoch kein Geld bezahlt wurde und er meinte er habe momentan kein Geld. Ich forderte ihn auf, entweder das Geld zu bezahlen oder seine anzahlung zurückzunehmen und ich nehme das Auto wieder mit. (Das Auto stande bei ihm im Autohaus die ganze zeit)

Das ging so ziemlich 3-4 Wochen lang, ausreden um ausreden. Dann kam ein Telefonat vom Händler mit der bitte sofort zu kommen alle Restlichen Dokumente wie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein usw mitzubringen, da er das Auto verkaufen kann und mir mein Geld sofort bezahlt.

Ins Auto gesetzt und hin, erklärte er mir folgendes Szenario. Ich solle ihm jetzt bitte einen Kaufvertrag machen (Datum war 5 wochen nach erhalt der Anzahlung) und ihm die Fahrzeugdokumente da lassen, da morgen der Kunde kommt und das Auto mitnehmen will. Natürlich lehnte ich sofort diese Idee ab und sagte Ihm das ich doch nicht blöd bin und ihm alle Unterlagen + Fahrzeug da lasse ohne Geld. Ich kenne den Händler Privat knapp 5 Jahre also war auch ein gewisses Vertrauen gegeben.

Er versicherte mir das Geld auf den Folgenden Montag (3 Tage) sollte der Kunde das Auto nicht kaufen.

Nun folgendes Problem, 2 Wochen nach diesem Kaufvertrag immernoch kein Geld erhalten Kaufvertrag unterschrieben wo er meiner meinung nach absichtlich "Betrag in Bar erhalten" reingeschrieben hat, meldet sich nicht, reagiert nicht auf Telefonate.

Einen Rechtsanwalt habe ich auch eingeschaltet, meine Frage ist nun folgende:

Wie sollte ich mich einstellen bezüglich erfolg der Klage, da er auf das erste Anwaltschreiben mit der begründung "Betrag in Bar Erhalten" zurückweist?

Gruß

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Paypal betrug, Käufer gibt an keine Ware(versicherter versand) erhalten zu haben obwohl sendung zugestellt wurde, was kann ich tun?

Unzwar habe ich eben eine Email bekommen von Paypal das ein Käufer von mir die Ware nicht erhalten hat und einen Fall eröffnet hat.

Ich habe vor circa 1bis 2 wochen eine Anfrage auf Kleiderkreisel (mädchen Flohmarkt App) bekommen für ein Paket aus meinen Waren Katalog, insgesamt 3 teile es wurden extensions, 2 teiliges set aus rock und top & dazu ein spitzenoberteil gekauft, es wurde per paypal direkt gekauft und habe das Geld erhalten und auch direkt abgebucht, alles gut und ich habe die Ware an die Im chat angegebene Adresse versendet.

Dieses habe ich per Deutsche Post versichert für 6,99.- verschickt und habe noch den Kassenbon und die Versandnummer zum Nachverfolgen, Nun habe ich nachgeschaut und es steht dran das dass Paket in der zuständigen Abholstelle abgeholt wurde, das heißt es wurde erfolgreich zugestellt genau HEUTE UM 17.20. und HEUTE um 18:02 Uhr habe ich die EMAIL erhalten das dass Paket nicht angekommen wäre. MIT beigefügter Nachricht vom angeblichen Käufer:

"Ich habe die Ware (Handtasche) bezahlt, aber bis heute nichts erhalten. Bitte erstatten Sie mir mein Geld wieder zurück oder teilen Sie uns die Versandnummer mit.

  • A A, Dienstag, 18. April 2017 um 18:06:02"

Es wurde nie um eine Handtasche gehandelt was ich sehr komisch finde, sondern um die 3 Artikel die auf Kleiderkreisel bei mir gekauft wurden. Und das Geld wurde nun Einbehalten von Paypal, was ich nicht ok finde da ich alles rechtmäßig erledigt habe. Und es ist doch grundsätzlich nicht meine angelegenheit wenn der Käufer mir eine Adresse gibt und bezahlt und ich dieses dann dort hin schicke und warscheinlich nicht die gleiche adresse ist wie die in paypal von seiner email? Denn meine Schwester kauft auch manchmal sachen für meinen Vater und bezahlt per paypal, obwohl es an ihn geht.

Ist jemandem schon mal sowas ähnliches Passiert? was kann ich tun? Ja ich werde morgen bei paypal anrufen aber trotzdem beschäftigt es mich, denn es steht nun in meinem paypal konto Minus der betrage den ich nun schuldig bin

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Nach Vorfahrtsnahme Lichthupe getätigt - kann eine Anzeige wegen Nötigung erfolgen?

Hallo zusammen,

gestern abend ist es zu folgendem Sachverhalt gekommen. Ich fuhr auf einer schmalen Dorfstraße in einer Tempo-30-Zone. Hier gilt überall rechts vor links. Als ich nun so fuhr kam von links ein Bulli und wollte links abbiegen. Dies tat er dann auch und nahm mir so die Vorfahrt, so dass ich stark abbremsen musste.

Ich war (natürlich) sauer. Noch während dem Abbiegevorgang des Bullis habe ich die Hupe betätigt. Danach bin ich ein Stück links und etwas näher an den Bulli rangefahren (der Bulli hatte keine Fenster hinten) und habe zweimal die Lichthupe getätigt um den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Seine Bremsleuchten leuchteten kurz auf aber er fuhr weiter. Danach habe ich rechtzeitig wieder Abstand eingehalten. Ich wollte ihn also nicht nötigen, Platz zu machen oder sonst etwas. Ihn eben nur auf sein Fehlverhalten hinweisen.

Bloß etwa 200 Meter weiter ist er dann rechts auf den Parkplatz eines ehemaligen Geschäfts gefahren, ist sofort stehen geblieben, ausgestiegen und machte eine Geste zu mir nach dem Motto "Was willst du von mir?" Ich habe mich davon nicht beeindrucken lassen und bin weiter gefahren. Doch es kamen mir Zweifel ob er vielleicht ausgestiegen ist um die Polizei zu rufen, also bin ich noch eine Runde gefahren und nochmal an der Stelle vorbei. Dann standen sie dort mit 3 Leuten und waren am Rauchen. Ich habe die Situation beobachtet und nach geraumer Zeit waren die 3 Personen dann offensichtlich in einem Wohnhaus verschwunden. Etwa eine Stunde später beim Spaziergang mit dem Hund war der Bulli dann wieder verschwunden.

Ich habe keine Ahnung ob die zu dritt im Bulli gesessen haben oder der Fahrer am dortigen Haus 2 Leute getroffen hat oder zwei im Bulli einen getroffen haben. Frage jedoch: Kann bzw. werde ich eine Anzeige wegen Nötigung erhalten (können)? Ich habe schließlich nur einmal gehupt und zweimal die Lichthupe getätigt um den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen - nicht weil ich an ihm vorbei wollte o.ä.

Danke für eure Antworten im voraus!

Verkehr, Rechtsanwalt, Anwalt, Verkehrsrecht

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