Wer haftet für die Entwendung von Privateigentum aus dem LKW, wenn ich beim Be- / Entladen meinen Schlüssel abgebeben muss? Ist das überhaupt rechtens?
Bei der Zustellung von Waren auf privatem Firmengelände wurde ich laut dortiger Firmenpolitik gebeten meinen LKW-Schlüssel abzugeben. Da ich die ganze Woche im Fahrzeug wohne befinden sich natürlich auch private Sachen darin, wie z.B. mein Laptop. Wer haftet für den eventuellen Diebstahl, da ich den Schlüssel ja "freiwillig" abgegeben habe oder ist es überhaupt rechtens von Seiten der zu beliefernden Firma den Schlüssel einzufordern?
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