Wann muss ich beim Schulentlassung die Schule verlassen?
Hallo,
ich habe aus diversen Gründen eine Schulentlassung bekommen. Muss ich die Schule sofort verlassen oder erst sobald ich bei der neuen schule angenommen wurde. Wenn ich einen Widerspruch einlegen möchte, habe ich ja 1 Monat Zeit. Bin ich dann nicht noch 1 Monat auf der Schule oder ist der Verweis sofort wirksam?
Danke im Voraus
6 Antworten
Der Verweis ist normalerweise sofort wirksam - wie eben auch ein Hausverbot
ich meinte direkt eine Schulentlassung
Hallo.
Kommt der Verweis von der Polizei gilt er ab sofort.
Bei den Tags hast du NRW angegeben, also denke ich auch das du in NRW zur Schule gehst.
Nach dem Schulgesetz von NRW haben Widersprüche und Klagen gegen Ordnungsmaßnahmen KEINE Aufschiebende Wirkung.
Das heißt der Verweis von der Schule ist sofort Wirksam. Auch wenn Widerspruch oder Klage eingereicht wurden.
Der Verweis ist ab sofort wirksam und Widerspruch wird oder kann wen überhaupt dann später behandelt Du bist ab sofort auf der Schule sehr unerwünscht das kann bis zur Verhaftung gehen wen man sich nicht dran hält .
Das ist ein Platzverweis von der Polizei du darfst da nicht mehr erscheinen und das ist endgültig .
bei mir ist es so, also bei 3 verschärften(=wie 3 Verweise) Verweisen
ich meinte direkt eine Schulentlassung