Wie gewinne ich den Kampf gegen diesen ebay-Betrüger?

Hey Leute,

ich brauche dringend eure Hilfe bei einem Fall.

Ich habe gestern einen Spiele Code (FIFA 17) verkauft. Das Geld wurde auch sofort per Paypal an mich überwiesen. Da ich gestern bei ebay nicht online war, hab ich das ganze erst heute bemerkt. Ich hab mich natürlich gefreut und hab den Spiele Code sofort per Nachricht an den Verkäufer geschickt. Jetzt paar Stunden später bekomm ich von ebay eine Nachricht:

"eBay-Angebote entfernt - nicht autorisierter Nutzer des Käufer- oder Bieterkontos

Wir arbeiten mit dem Kontoinhaber zusammen, um weitere nicht autorisierte Aktivitäten zu verhindern.

Alle damit verbundenen Gebühren wurden auf Ihrem Konto gutgeschrieben. In solchen Fällen schreiben wir die Verkaufsprovision für entfernte Artikel, die von diesem Käufer gekauft wurden, und auch die Angebotsgebühr (falls es sich um ein Angebot mit einem einzelnen Artikel handelte) auf Ihrem Konto gut. - Wir haben alle damit verbundenen Gebühren auf Ihrem Konto gutgeschrieben."

Mein Problem ist jetzt, dass ich denke das der Käufer den Code einfach eingelöst hat und nun "Geld sparen möchte". Ich kann auch garnicht testen ob der Code eingelöst wurde oder nicht. Außerdem wurde meine Verkaufsprovision bis jetzt noch nicht zurückerstattet.

So, jetzt wurde auch auch bei Paypal eine "Konfliktlösung" gestartet, da der Käufer(Betrüger) sein Geld zurückgezogen hat. Nun weiß ich aber nicht weiter. Ich kann jetzt unter " Wie soll diese Angelegenheit geklärt werden?" zwischen den Sachen wählen:

"Ich kann einen gültigen Versandbeleg vorweisen." "Ich habe die Ware nicht versendet und werde die Zahlung rückerstatten." "Ich habe die Zahlung für diese Transaktion rückerstattet."

Betrug, Rechtsanwalt, eBay, Rechte, Käuferschutz, Online-Banking, Online-Shopping, PayPal, Verkauf
Sachschaden durch Erbrechen des Kindes in der Schule. Wer haftet für Schaden?

Guten Tag, könnte mir da jemand Rat geben? Folgender Fall: Mein Sohn 9Jahre geht in eine Montesorri Grundschule. Wir fuhren ihm in die Schule und da war sein gesundheitlicher Zustand noch gut. Jedoch verschlechterte sich dieser in der Schule und er sprach die Lehrkraft daraufhin an als die auf der Schulbühne ein Theaterstück übten: (Seine Aussage) Sohn "Mir geht´s nicht gut!" Aussage der Lehrkraft "Mir geht´s auch nicht gut!" Somit musste er weiter auf der Bühne bleiben und es wurde seitens der Lehrkraft nichts unternommen. Kurze Zeit drauf ging er von der Bühne und musste sich dabei sehr stark und mehrmals übergeben. Dabei hat laut Schule auch der sehr dicker Schulvorhang was abgekriegt. Die Schule hat diesen Vorhang in Tasche eingepackt und uns zur Reinigung in die Hand gedrückt. Begründung: "Es ist ja unser Kind und die Eltern müssen für den Schaden haften. Daher sollen wir den Vorhang auf eigene Kosten reinigen." Als wir die Schulleitung nochmals darauf ansprachen, blieb diese bei dieser Aussage. "Die Schule haftet nicht für Schäden die durch Kinder verursacht wurden. Vor allem wenn man eindeutig den Schaden ein Kind zuordnen kann." Nun, da wir zwei Kinder in dieser toller Schule haben und denen das Leben dort nicht erschweren möchten, haben wir diesen in Reinigung entsprechend reinigen lassen. Das hat uns knappe 20.- EURO + unsere Kosten (Zeit + Fahrkosten) gekostet. Bei der Abholung hat und die Reinigungskraft darauf hingewiesen das dieser Vorhang noch nie gereinigt wurde und daher sehr verdreckt war. Wir haben den Vorhand der Schulleitung übergeben und nochmals um Erstattung der Kosten gebeten. Denn der Schaden ist ja nicht absichtlich entstanden. Vor allem wurde die Lehrkraft auf den gesundheitlichen Zustand hingewiesen und die hat nicht reagiert.

An wem können wir uns da wenden? Denn die Schulleitung stellt sich stur.

LG Yvonne

Schule, Rechtsanwalt, Schaden
Fristlose Mietkündigung während eines laufenden selbstständigen Beweisverfahrens?

Wir (Familie mit drei Kleinkinder) haben nach berichtigte Mietminderung die fristlose Kündigung erhalten vom Vermieter (Eine Immobilienfirma), obwohl wir umfangreich Nachweise (Beweis Fotos, Gutachten, Schriftsätze usw...) vorliegen können, dass ein Wasserschaden tatsächlich vorhanden ist. Und ein Beweisverfahren bezüglich dieser Problematik ist noch in Bearbeitung beim Gericht.

Der Vermieter wurde rechtzeitig nachweislich gebeten, das Ausmaß der Mängel gründlich zu überprüfen und zu beseitigen. Dies geschah bis zum heutigen Tage nicht. Die Ursache wurde erst im Aug. 2016 entdeckt und behoben, Zwei Rohrbrüche an einem korrodierten Heizungsrohr zum Heizungskörper unter dem Estrich im Badezimmer, die Ursache liegt also nicht in unserer Einflusssphäre.

Ein Aufenthalt im Schlafzimmer, Flur, Kinderzimmer, Badezimmer, und Wohnzimmer ist seit April 2015 bis zum heutigen Tage nahezu unmöglich. Die Miete wurde nicht unbegründet gemindert, wenn ein erheblicher Mangel in mehrere Zimmern in der Wohnung vorliegt. Wir haben unsere Pflichten nachweislich erfüllt, unsere Vorträge von 2015 (aber wohl auch generell) sind ausreichend substantiiert. Aus diesem Grund kann uns der Vermieter keinesfalls kündigen. Der Vermieter darf auch nicht kündigen, wenn der Betrag der Mietminderung mehr als zwei Monatsmieten beträgt.

Im Übrigen, unseren Anwalt hat leider unprofessionell gearbeitet in diese Angelegenheit, das Kinderzimmer und Mietminderung wurden nicht berücksichtigt. Aufgrund dessen, haben wir unseren Anwalt im Oktober 2016 gekündigt, seitdem vertreten wir uns selbst, ein Ergänzungsantrag haben wir im Dez. 2016 beim Gericht selbst beantragt wegen das Kinder / Wohnzimmer.

Die angeblichen Mietrückstände im Kündigungsschreiben sind nicht rechts konform bzw. sind falsch berechnet worden. Und mit der Kündigungsschreiben wurde einer Rechnung in H.v 650,34 € als Anwaltskosten beigefügt.

Wie bereits erwähnt, wir sind zur Zeit ohne Anwalt, daher sind wir dringend auf eurer Rat angewiesen, könnt ihr uns den richtigen Weg zeigen? Wie geht es dann rechtlich weiter? müssen wir Angst vor die Kündigung durch den Vermieter haben? Oder machen wir uns unnötige Sorgen?? Vielen Dank im Voraus!

Kündigung, Miete, Rechtsanwalt, Mieter, Mietrecht, Rechte
Lohnfortzahlung (Entgeldfortzahlungsgesetz EntgFG) im Krankheitsfall - In der Gastronomie u. Teilzeitangstellt ausgehebelt?

Folgende Frage dreht sich um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Hier die Ausgangslage:

Man arbeitet Teilzeitangestellt (24 Stunden / Woche) in einem Gastronomiebetrieb. Man bekommt dafür den Mindestlohn auch "Aushilfslohn" genannt von 8,50 die Stunde. Es wurden keine besonderen Absprachen getroffen d.h es gibt keinen speziellen Arbeitsvertrag. Man arbeitet schon länger als 3 Monate im Betrieb.

Jetzt tritt der Fall ein das man längere Zeit krank wird ( Krankenhaus Operation / Nachweispflichten alle erfüllt) Krankheitsdauer ca 3-5 Wochen.

  1. Kann der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter diesen Umständen ablehnen?

  2. Gibt es Regelungen (z.B Tarifverträge ) welche die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausschließen.

  3. Wie beantragt der Arbeitnehmer diese Lohnfortzahlung?

  4. Es liegt eine Arbeitszeit 24 Stunden die Woche vor ( 4 Tage je 6 Std) - Diese ist aber nicht in einem Vertrag geregelt. Wie setzt sich der Fortzuzahlende Lohn nun zusammen? Bsp: Wird als Grundlage hierfür der durchschnittliche Monatslohn der letzten drei Monate herangezogen und dieser als Lohnfortzahlungsbetrag festgesetzt?

Folgender fiktive Fall: Unser Teilzeitangestellter im obigen Beispiel muss operiert werden und weiß daher das er für ca 3-5 Wochen arbeitsunfähig werden wird. Er geht daher zu seinem Chef, teilt ihm dieses mit und fragt wie es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussieht. Der Chef lacht nur und sagt "Wer nicht arbeitet bekommt auch kein Geld, hier in der Gastronomie ist das anders geregelt, der Lohn wird nicht fortgezahlt" - ist so etwas möglich? Oder muss der Lohn weiter bezahlt werden?

Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen.

Danke schon mal für eure Antworten!

Rechtsanwalt, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gastronomie, Gewerbe, Krankengeld
rechtsradikaler nachbar wird handgreiflich?

hallo beinand, ich habe schon länger probleme mit meinem rechten nachbarn, meistens wegen seiner zu lauten musik die er mir aufzwingt. es sind oft eindeutig rechtsradikale lieder dabei bei denen mir einfach nur schlecht wird ( zu erwähnen ist das meine freundin eine ausländerin ist) . leider ist heute die lage eskaliert, ich bin mal wider runter gelaufen und habe das rechte paar sachlich darauf hin gewiesen das die musik zu laut ist und ich mich in meiner wohnqualität gestört fühle. darauf antwortete er das es noch nicht 22uhr sei... ich sagte ihm das das egal wäre weil es einfach zu laut und untragbar ist! darauf hin fing er an wie dumm ich bin usw. mir war das ganze dan zu blöd und ich konterte ihm. er wusste sich dan nicht mehr zu helfen und fing an mich zu beleidigen und als ich ihm einen spruch zurück gab ( sachlich und nicht beleidigend) ging er auf mich zu und holte aus um mich zu schlagen. nach dem er sah das ich nicht zurück wich, ( ich bin ca 2m 130kg kampfgewicht und er ca 1,6m 55 kg )warum auch^^ ( ich war mit krücken unten da ich mir mein linkes bein vor drei tagen gebrochen habe) stoppte er kurz vor meinem gesicht und sagte das ich ihn bestimmt anzeige wenn er mich verletzt, ich sagte naturlich ^^ ich bin dan gleich zur vermieterin gegangen die unten im haus wohnt und gerade dabei war schnee zu räumen... dann kam der nette nachbar hinzu und beleidigte mich zeigte auf unser namens schild und sagte du und deine ka***en ***lampe bla bla bla... ich musste mich so beherschen das ich nicht einen fehler machte... naja ich blieb zum glück weiterhin sachlich und konterte wenn er mich beleidigt hat sachlich und höfflich. darauf hin hob er wieder seine faust und wollte mich wieder schlagen, ich blieb wieder unbeeindruckt und er zog die ausgeholte hand wieder zurück, ich habe nur gesagt das er mich ruhig schlagen solle da ich schon kleinere verpügelt habe... nun ist es so das ich mir das nicht bieten lassen will und ich gegen ihn vorgehen werde. jetzt ist meine eigentliche frage was ich gegen ihn tun kann??? morgen geht es auf jedenfall zum mieterschutzbund... die polizei wird vermutlich nicht viel unternehmen da ja soweit nichts vorgefallen ist... ausserdem wird meine vermieterin nicht ausagen da sie angst hat das er sonst keine miete mehr zahlt... bitte gebt mir tipps... meine freundin hat auch schon lange angst da auch seine tollen kameraden oft zu besuch kommen... vielen dank erst mal entschuldigt meine schreibfehler aber ich bin so aufgeregt und entsetzt....

Rechtsanwalt, Nachbarn
Rechtsfrage: Totales Handyverbot an Schule und einsammeln aller Handys, Rucksackkontrolle und Kollektivstrafen, welche Rechtsgrundlage gäbe es?

Vorweg: ja ich weiß es ist ein Laien-kollektiv hier aber ich brauche Faktengestützte und sichere Antworten und keine Schulhofweisheiten von 12jährigen Möchtegern-anwälten.

Eine Freundin von mir berichtet, dass an ihrer Schule alle Handys noch vor Unterrichtsbeginn abgegeben werden müssen. Diese werden anschließend nicht einmal sicher verwahrt. Sieht man ihr Handy in ihrer Hosentasche wird es ihr abgenommen, egal ob eingeschaltet oder nicht. Ist dort an der Schule eine Schultasche geöffnet, entfernen Lehrer gerne Sachen, die sie nicht gut finden: Tabak, Handys, MP3-Player oder was auch immer den Lehrern nicht gefällt.

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Das Schulgesetz in NRW gibt nur her, dass im Falle einer Störung im Unterricht oder präventiv vor schriftlichen Tests,Klausuren etc. sowie mündl. Prüfungen und dem Sportunterricht solch Einsammlungen legitim sind.

Dieses absolute Handyverbot ist auch nur eingeführt worden nachdem eine Schülerin Fehlverhalten aufwies und man damit präventiv agieren wollte. Ist das nicht eine Bestrafung des Kollektivs?

Ich habe selbst das Schulgesetz NRW angesehen (der Fall ist aus NRW) und ab §53 nichts dazu gefunden was mir eine sichere Antwort verspricht

Ich wüsste gern wie ich dazu stehen sollte! LG

Schule, Rechtsanwalt, Recht, Handyverbot, Nordrhein-Westfalen, Kollektivstrafe
Vermieter will mich auf fiese Weise rausekeln, was kann ich tun?

Hallo, mein Vermieter hat sich einige richtig dicke Klöpse geleistet. Vorweg, ich habe keine Schulden bei ihm und bin auch sonst eine völlig unauffällige Mieterin. Ich nehme an, dass er mich rausekeln will, aufgrund von Eigenbedarf o.Ä.

1. -Ohne Vorwarnung ging mein Vermieter zum Anwalt und hat mir eine Abmahnung geschickt, die ich nun mit einem dreistelligen Betrag bezahlen soll. Diese beinhaltete, dass ich mir unerlaubt eine Katze angeschafft habe und dass ich die 3 kleinen Pflanzen des Vermieters in meinem eigenen Garten (Einfamilienhaus in dem nur ich wohne, auch Garten nutze nur ich) im Beet umgesetzt habe (nichts weggeschmissen). Laut Mietvertrag darf ich den Garten nutzen und pflegen.

-Der Vermieter belästigt mich häufig (wie ein Irrer geklingelt, geklopft und meinen Namen gebrüllt, wenn ich nicht aufgemacht habe). Einige male hat er mich mit meinem Freund angetroffen, der hier zu Besuch war. Nun steht in der Abmahnung, dass ich unerlaubt jemanden hier wohnen lassen würde und er ganz genau weiss, dass mein Freund hier eingezogen ist. Das stimmt natürlich vorne und hinten nicht und das habe ich ihm schon so oft gesagt. Ich kann es auch beweisen. Mein Freund ist ganz woanders gemeldet.

-Für diesen Quatsch soll ich zahlen und der Anwalt droht mit weiteren Gerichtskosten, wenn ich nicht zahle. Auf einen langen Brief an diesen Anwalt indem ich ihm das fürchterliche Verhalten des Vermieters erkläre ist er nicht eingegangen. Im Gegenteil, er hat nur mit weiteren Kosten gedroht wenn ich nicht zahle.

2. Der Vermieter hat mir bereits 2x die Heizung abgedreht, weil die Miete erst am 3. des Monats drauf war. Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Miete bis zum 3. des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muss. Das kann also nur reine Schikane sein. Er hat bereits schriftlich zugegeben, dass ihm die Überweisung zu spät war und deswegen liefert er mir kein Gas. Draussen lag Schnee und es waren Minusgrade. Beim ersten mal saß ich das ganze Wochenende ohne Heizung im Haus und musste mit dem Backofen heizen. Beim zweiten mal hat er die Heizung am gleichen Abend wieder angestellt und seine Frau hat sich schriftlich entschuldigt.

3. Der Vermieter sagte mir beim Einzug, dass hier 3 Wochen lang Baustelle sein wird, da Rohre verlegt werden. Die Baustelle geht jetzt bereits seit 12 Monaten also seit ich hier wohne. Teilweise haben wirklich die Wände gewackelt. Ich denke er wusste das auf jeden Fall vorher.

Das Problem ist, dass der Vermieter eine super Rechtsschutzversicherung hat und im Grunde kostenlos jederzeit zum Anwalt gehen kann. Er kann bis zum Äussersten gehen. Ich habe keinen Anwalt und Geld habe ich auch kaum.

Ich möchte hier so schnell wie möglich ausziehen, da ich das Verhalten des Vermieters nicht mehr aushalte. Meine Nerven liegen blank!

Was sind meine Rechte und was kann ich tun? Gespräche sind nicht möglich. Er brüllt nur herum und zuhören hat er wohl nie gelernt.

Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Mieter, Vermietung, Vermieter, mieten, Wohngeld
Kann ein Prüfer+Zweitprüfer (ob zulässig oder nicht), das Anerkennen einer Abschlussarbeit verweigern?

Die Frage ist, ob es grundsätzlich möglich ist, dass sich der/die Prüfer aus willkürlichen Gründen einem bestimmten Studenten den Studienabschluss verweigert/n.

Nur das ist meine Frage. Welche Möglichkeiten hat man, wenn man sich in so einem Fall befindet? Kurz: Arbeit wurde begonnen/ Erstanmeldung und Themenstellung Juli 2014. Erstabgabe: September 2014. Bis heute wurden 3 weitere überarbeitete Versionen abgegeben, die letzte wurde von mehreren Außenstehenden begutachtet und für mindestens ausreichend befunden.

Vom Betreuer wird/wurde eine "psychologische Betreuung" empfohlen, anstatt klar zu sagen, was für schlecht befunden und geändert werden muss.

Ttrotz aller Bemühungen: bis jetzt kein positiver Abschluss.

Zudem wurde die Arbeit garnicht mehr offiziell bewertet, sondern nur mitgeteilt "dass es immer noch nicht mit ausreichend bewertet werden könne"

Zudem sprengt meine Arbeit meines Erachtens schon seit längerer Zeit den Rahmen der Anforderungen an eine Bachelorarbeit.

Ich werde nicht alles wegwerfen, was ich bisher erreicht habe. In erster Linie möchte ich eine Antwort auf die erste Frage:

Kann ein Prüfer es sich erlauben/das durchziehen bei einer Abschlussarbeit die Anerkennung grundsätzlich zu verweigern, auch wenn eine hochwahrscheilich als bestanden wertbare Arbeit abgegeben wurde?

Studium, Schule, Rechtsanwalt, Rechte, Abschlussarbeit, Studienabschluss
Was gilt, Krankheitstag oder Feiertag?

Hallo, zuerst möchte ich gerne sagen das ich bitte nur qualifizierte Antworten lesen möchte. Ich brauche keine Tipps wie "frag doch am besten deinen Anwalt...", oder "ich glaube mal gehört zu haben...". DANKE !

Also es ist so, bei uns in BW ist der 05.05.2016 ein gesetzlicher Feiertag gewesen und somit wie ein bezahlter Urlaubstag zu sehen. In der Woche vom 02.05 - 06.05.2016 habe ich ein Krankmeldung im Betrieb abgegeben.

Nun zum Jahreswechsel haben wir unser Weihnachtsgeld bekommen, das mit mehreren Faktoren sehr kompliziert berechnet wird. Einer dieser Faktoren sind die Krankheitstage die im selbigen Jahr angefallen sind, mehr Krankheitstage = weniger Weihnachtsgeld !!

Also habe ich im Personalbüro vorsichtig angefragt und darauf hingewiesen das der besagte Tag ein Feiertag ist, und man dies doch bitte nochmal prüfen soll. Daraufhin kam folgende Antwort: Wir haben eine Krankmeldung vorliegen vom 02.05.2016 bis zum 06.05.2016. Diese Zeit darf nicht unterbrochen werden! Der 05.05.2016 kann deshalb nicht als Feiertag abgerechnet werden, sondern ist ebenfalls ein Krankheitstag. Das ist nach dem Sozialversicherungsrecht so und die Abrechnung hat somit ihre Gültigkeit.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich im Recht bin, oder ob das hier mal wieder ein klassischer Fall von "erzählen wir dem Mitarbeiter irgendwas, er hat davon eh keine Ahnung" ist.

LG proto

Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitsplatz, Anwalt, Arbeitsrecht, Rechte, Gesetz, Soziales, Strafrecht
Parship Abzocke . Wer hat Erfahrung , ist hier im Forum ein Rechtsanwalt . Mir ist nämlich folgendes passiert : ?

Hallo , Ich habe mich 10.Oktober bei Parship (Internet-Partner-Börse) angemeldet, fristgerecht schriftlich innerhalb der 14 Tage gekündigt. Und habe logischerweise in diesen 14 Tagen Frauen angeklickt bzw. eine Kontaktanfrage an den ausgesuchten Damen geschrieben. Wieviele ich genau in dieser Zeit angeklickt habe, weiß ich nicht mehr , vielleicht 20 oder 25 .

Für diese Leistung/Wertersatz soll ich 322 € bezahlen. Der Grundpreis liegt bei 455 € abzüglich diverser anderer Kosten kommt Parship auf die zu zahlende Summe von 322 € Und diese wurde automatisch von meinem PayPal - Konto abgebucht.

Dieser Wertersatz gilt angeblich nicht ausschlaggebend für den Zeitraum von 14 Tagen , sondern für die getätigten Klicks. Das finde ich überzogen.

Jedenfalls habe ich die Verbraucherzentrale in Cottbus aufgesucht und ein Schreiben erstellt :

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Berechnung des Wertersatzes legen Sie 75 % des Produktpreises zu Grunde. Dem  widerspreche ich , da diese Kosten überhöht sind. Allenfalls bin ich bereit , Wertersatz für  die anteilige  Nutzungsdauer zu leisten. 
Bei einem Gesamtpreis von :  € 455,60 : 730 Tage x 14 Tage =  8,74 €  
Bitte legen sie detailliert  dar und weisen Sie mir nach , dass die Verpflichtung zum Wertersatz  dem Grunde nach für mich überhaupt besteht.

Ich fordere Sie daher auf , mir den bereits eingezogenen Betrag zu erstatten . Andernfalls werde ich meinerseits die Summe zurückbuchen lassen. MfG Jan ------ So meine Frage : Wenn ich die Summe zurückbuchen lasse , kommt garantiert ein Schreiben von Parship bezahltem Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen und drohen mit Gericht.
Wie verhalte ich mich ?

Übrigens gab es einen ähnlichen Rechtsstreit mit parship siehe: http://www.vzhh.de/recht/293021/parship-verliert-schon-wieder.aspx

Vielen Dank Jan

Internet, Rechtsanwalt, Geld, Abzocker, Inkasso, partnerbörse, Frist, Summe
Freundin hängt mir Kind an und das mit Absicht?

Meine Freundin habe ich September kennen gelernt. Sie hat mich mit meinem teurem Auto gesehen und mir in facebook geschrieben dass sie sich treffen möchte etc. Trafen uns,kamen nach 2 Tagen zusammen . Vor vier Wochen sagte sie mir dass sie schwanger sei in der vierten Woche ! Ich freute mich aber die sich nicht (angeblich) weil sie dadurch unreine Haut bekäme und zunimmt . Ich habe ihr x mal gesagt das ich sie niemals verlassen würde deswegen . Kurz zu unserem alter , ich 24 sie 21 . Vor zwei Wochen bis heute ist sie so extrem abweisend zu mir ,ohne einen jeglichen Grund . Wir haben uns gestritten und sie sagte mir in whatsapp Wort wörtlich , " du musst Unterhalt zahlen jetzt hab ich was ich will . Dank dir Brauch ich erst nicht arbeiten gehen und mein Job ist gesichert ." Ich weiß gar nicht damit klar zu kommen . Klar gehören immer zwei dazu wenn man schwanger wird darum gehts ja nicht .mir gehts nur darum warum sie so sein könnte und wieso sie mir sowas schreibt. Ich habe so das Gefühl dass sie mit mir noch zusammen bleibt bis das Kind da ist und dann tschüss..... Und als sie ihrer Mutter das schrieb , schrieb sie " Mama ich bin schwanger aber keine sorge ich werde das Kind austragen und wenn ich nicht mehr mit meinem Freund zusammen bin ,ist gesichert,er kann das Kind dann manchmal sehen etc ," Ich mein sowas schreibt man doch nicht ihrer Mutter sofort ? Jetzt frage ich euch was ihr davon hält?

Beruf, Mutter, Rechtsanwalt, Polizei, Baby, schwanger
Kann ich meinen Mitbewohner anzeigen?

Guten Tag zusammen,

vorab will ich klar stellen das ich nichts gegen Flüchtlige Asylanten etc habe

wir haben vor ca 1 Monat einen Asylanten in unsere Wg bekommen. Er stand auf einmal mit freunden in der Wg und wir dachten uns nur, was ist denn jetzt los. Der Vermieter stand noch unten vor der Tür. Wir wussten nicht wer er ist, was er macht etc. Ich frage mich bis heute ob es rechtens ist, einfach einen Flüchtling bei uns in die Wg zu stecken ohne uns bescheid bzw mit uns es zu besprechen. Schön und gut jetzt ist er da ist auch ein ordentlicher Mann. seine freundin wohnt auch hier ist aber nicht bei uns gemeldet. sie putzt alles und macht alles sauber. Leider hat sie auch die WG Waschmaschine und Spühlmaschine mit Spühlmittel statt Taps laufen lassen wollen und ging über. Naja englisch und deutsch konnten beide nicht also mit handzeichen es gedeutet und es funktionierte einigermaßen. Leider ging das einige zeit so, sodass es mir schon oben steht immer alles nochmal mit wasser durchzuspülen damit es nicht mehr schäumt. auch die WG sachen wie gardarobe und stehlampen warren auf einmal weg, nach absprache mit dem Vermieter ungf. 30 mal darum gebitttet stehen sie wieder an ihrem platz. So, als ich aber meine 2 Kunslederacken und eine Echtlederjacke mit der Hand im Waschraum gewaschen habe und sie zum trocknen über die Leine hing, ging ich mit meiner Mitbewohnerin zu meinen Eltern zum Besuch. Kein Mensch war sonst in der Wg außer der Flüchtling mit seiner Freundin. Als ich dann heimgekommen bin, sah ich das meine Jacken nicht mehr da hingen sondern sich im Trockner seit 2 Std mit der höchsten Temperatur befanden. Ich habe sie sofort rausgetan aber sie waren leider schon zerstört. Die Echtlederjacke Wert: (250€) war komplett kaputt, sodass ich sie mit meiner ganzen Wut beim Gassi gehen mit deem Hund gleich weggeschmissen habe in die Altkleidersamllung. Meine Kunstlederjacken haben lauter kleien aufplatzungen in Form von Rissen. Verformt und ausgeblichen sind sie auch. die Kunstmaßerung ist auch porös. sehen einfach nicht mehr gut aus aber für den Hundesport würden sie noch gehen also hab ich sie aufgehoben. Daraufhin habe ich meinen Vermieter damit informiert, erst meinte er. Echt nicht dein Ernst? ich dann doch und das ich sie gerne ersetzt hätte. Er dann, das er mit einem durch ihn bekanntn Dolmager mit ihnen spricht. Die aber sagen sie waren es nicht obwohl kein Mensch sonst da wäre und davor aber schon ähnliche sachen passert sind wie mit dem Spühlmittel. Kann ich irgendwie rechtlich da vorgehen. der Vermieter sagt nur, ich soll es ihm beweisen und das Flüchtlingspaar läugnet alles. Ich kann nicht mehr beweisen, das meine freundin und ich nicht da waren und die Asylanten aber da waren. nur wir haben den Schlüssel sonst keiner.

vorab schon mal Danke PS: sorry für Rechtsschreibfehler, Tastatur spinnt :D

Rechtsanwalt, Polizei, Anwalt, Vermieter, Anzeige, Eigentum, WG
Medienwelt Telefon Betrug Bin ich reingefallen oder nicht?

Guten Abend, ich habe am Samstag bei einem Online Gewinnspiel mitgemacht das angeblich von Saturn war auf ihrer Facebookseite, allerdings habe ich die "Saturn"-Fakeseite nicht erkannt da sie "Saturn Deutschland." hiess und nicht wie die originale Seite "Saturn Deutschland" ohne diesen einen Punkt hinterm "d". Einige meiner Facebook Freunde haben auch mitgemacht und da dachte ich mir das das etwas seriöses ist. Man konnte übrigens ein Iphone 6 gewinnen. Ich wurde auf eine Internetseite weitergeleitet auf der ich mich anmelden musste in der ich adresse email name etc. eingegeben habe. Allerdings nicht meine Bankdaten!! Darauf hin bekam ich eine Mail von einer redcom firma das ich erfolgreich teilgenommen habe und um das abzuschließen müsste ich noch eine Zeitung abonnieren. Erst da wurde mir klar das es eine Betrugsmasche war und habe direkt die Mail gelöscht. Heute am Dienstag bekam ich einen Anruf der von der Firma Medienwelt die mir klarstellte ds ih unter die Top10 eines Gewinnspiels gekommen bin und ein Auto gewinnen kann oder 60.000 euro in Bar. Ich habe zuerst höfflich gefragt ob sich die Frau nochmals vorstellen könnte und sie sagte das sie sich nicht strafbar machen möchte woraufhin ich fragte warum strafbar ist doch ein gewinnspiel nh??? dann hat sie meine adresse telefonnummer und weiteres vorgelesen und gefragt ob das stimmt ich meinte ja warum? die meinte nurso und fragte mich gestresst was ich jetzt endlich möchte das auto oder das Geld. ich sagte nichts von beiden und sie meinte ja dann legen sie auf. Jetzt stelle ich mir die Frage bin ich auf ein Abo reingefallen und kann ich etwas schlimmes befürchten? habe sämtliche Artikel gelesen in denen die Leute ihre Bankdaten rausrückten das habe ich allerdings nicht. sry für die Rechtschreibung ich hoffe Sie könnten mir weiter helfen

Internet, Betrug, Rechtsanwalt, Gewinnspiel, Facebook, Abzocker
Bewerbung- Rechtsanwaltsfachangestellte Ich habe meine Bewerbung geändert, weiß aber ned ob das so gut ist. Bin dankbar für jeden tipp . Danke im Voraus!?
                                              13.Dezember.2016
            

Bewerbung um eine Ausbildungsstelle zur Rechtsanwaltsfachangestellte

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großen Interesse habe ich Ihre Stellenausschreibung bei der Bundesagentur für Arbeit gelesen, das Sie für das kommende Jahr eine Ausbildungsstelle zur Rechtsanwaltsfachangestellte anbieten. Da mich dieser Beruf wegen seiner umfangreichen Tätigkeitsbereiche sehr anspricht und ich in Ihrer Kanzlei die besten Chancen für meine berufliche Zukunft sehe, schicke ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen zu.

Die einzigartige Mischung aus Kontakt zu den Mandanten und klassischer, organisatorischer Büroarbeit, macht für mich den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten zu einem sehr anspruchsvollen, gleichzeitig aber auch interessanten Ausbildungsberuf. Die Arbeit der Rechtsanwaltsfachangestellten fasziniert mich schon immer, da ich sehr gerne mit Menschen im Kontakt bin, gerne die Termine koordiniere sowie auch die Dokumentierung der Gespräche des Mandanten durchführen möchte. Ich habe mich für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten entschieden, weil ich es als große Chance ansehe, mein ausgeprägtes Interesse an modernen Bürokommunikationsmitteln mit meinen Sozialkompetenzen zu verbinden.

Ich arbeite gerne im Team, aber auch gerne selbstständig. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind für mich selbstverständlich. Ebenso stelle ich stets meine Lernbereitschaft unter Beweis. Zu meinen Stärken zähle ich auch meine Kenntnisse im Bereich der EDV, welche unter anderem Erfahrungen mit Word, Excel und PowerPoint umfassen.

Ich bin davon überzeugt, dass ich für die Stelle geeignet bin und würde mich auf ein Vorstellungsgespräch freuen. Auch zu einer Probearbeit/Praktikum bin ich gerne bereit, damit Sie meine Leistungsbereitschaft besser beurteilen können. Gerne bin ich bei Fragen jederzeit per Email aber auch telefonisch erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen
Bewerbung, Rechtsanwalt, Kanzlei
AG zahlt kein Gehalt | Beschäftigungsverbot und schwanger?

Liebe Forenmitglieder,

über eure Einschätzung zu folgendem Fall wäre ich euch sehr dankbar:

Angenommen eine AN beginnt ein neues Arbeitsverhältnis und wird direkt zum ersten Arbeitstag krankgeschrieben und einige Tage später erhält sie ein Beschäftigungsverbot wegen einer festgestellten Risikoschwangerschaft.

Sie informiert den AG und lässt ihm alle relevanten Unterlagen wie auch Informationen zur Bankverbindung und Krankenkasse zukommen.

Der AG ist daraufhin nicht mehr erreichbar. Kontaktaufnahmen scheitern.

Laut Vertrag ist die Gehaltszahlung zum Ende des Monats fällig. Am 2. des Folgemonats hat die AN immer noch kein Gehalt auf dem Konto. Die Nachfragen beim AG scheitern. Die Krankenkasse teilt der AN allerdings mit, dass der AG sie hier angemeldet habe. Auf Grund des Verhaltens des AG geht die AN davon aus, dass der AG die Situation zunächst reaktionslos "auszusitzen" versucht.

Die AN sendet dem AG daher eine Abmahnung mit Fristsetzung postalisch per Einschreiben.

Nun sind die Fragen: Wie sollte die AN nun vorgehen um schnellstmöglich ihre Gehaltszahlung einzufordern? Wie lange dauert so etwas in etwa? Gibt es die Möglichkeit einer Beratungshilfe, da die AN ohne den Lohn nicht über die finanziellen Mittel verfügt sich Rechtsbeistand zu nehmen? Was hat es hier mit Verzugszinsen und einem etwaigen Schadensersatzanspruch auf sich?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

LYV

Rechtsanwalt, Gehalt, Schwangerschaft, Arbeitsrecht, Gericht, Beschäftigungsverbot
Nicht selbstverschuldeter Schaden - Reparaturkosten höher als Restwert, was nun?

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann da evtl sogar jemand einen rechtlichen Tipp geben. Folgendes ist passiert: Vor einer Woche haben wir ein neues gebrauchtes Auto gekauft. Recht günstig, weil es ein Baustellenfahrzeug werden sollte und wir nicht jeden Kratzer bereuen wollten. War aber trotzdem ein gutes Angebot, denn wir haben 2400€ bezahlt und das Auto stand noch da wie ein Neuwagen. Nunja, gestern Abend lagen wir nichtsahnend auf der Couch, als es auf einmal einen Knall gab. Als wir raus gingen sahen wir was passiert ist: Ein 'parkendes' Auto (kein Gang drin und keine Handbremse gezogen) hat sich selbstständig gemacht - ist die halbe Straße runtergerollt und in unser Auto gerast. Der Schaden: Das Heck ist völlig demoliert und die Anhängerkupplung hat den Reifen von der Felge geschlagen. So, die Werkstatt sagt der Schaden beläuft sich auf 4500€ (eine Achsvermessung muss natürlich auch noch gemacht werden, wenn die einen Schaden abbekommen hat, kommt das auch noch dazu). Da der Schaden nun mindestens doppelt so hoch ist, wie der Wiederbeschaffungswert muss die Werkstatt einen Gutachter hinzuziehen. Dieser wird vermutlich sagen, dass eine Reparatur sich nicht lohnt. Kennt sich jemand aus, welche Möglichkeiten wir nun haben? Bleiben wir auf dem Schaden oder den Kosten, die jemand anderes verursacht hat, nun sitzen? Soweit ich weiß zahlt die Versicherung ja nun nur den ermittelten Wert des Autos. Damit bekomme ich aber weder das Auto repariert, noch auf die schnelle ein neues zuverlässiges Auto! Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks, wie wir nun noch an so viel Geld wie möglich kommen? Wir könnten mit der riesen Delle im Auto leben, solange es nur optisch ist. Aber dafür, dass wir daran keinerlei Schuld hatten, ist es ja nicht wirklich fair, wenn wir dafür nicht irgendeine Entschädigung bekommen.. Bin für jeden Tipp, wie man nun vorgehen könnte, dankbar. Vielleicht ist ja jemandem schon mal etwas Ähnliches passiert oder kennt sich da sonst irgendwie aus..?

Danke im Voraus, Laura

Auto, Autounfall, Unfall, Rechtsanwalt, Versicherung, Werkstatt, Rechte, Gutachter, Unfallversicherung
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

München, Berlin, Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, GPS Ortung, haftstrafe, Jura, Justiz, JVA, Mahnung, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Häftling
Jobcenter - Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Kann ich das so schreiben?

Ich habe einen Brief vom Jobcenter erhalten: Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Ich konnte Auflagen nicht erfüllen, da es mir nicht gut geht. (Ich bin chronisch krank. Nun habe ich folgendes verfasst:

*Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich mich gerne zu obiger Angelegenheit äußern.

In der letzten E-Mail am 14.11.16 schrieb mir meine Sachbearbeiterin, dass sie mir eine Anhörung zusenden möchte. Diese habe ich leider bis heute nicht erhalten, daher nun meine fristgerechte Stellungnahme die laut der letzten E-Mail bis zum 28.11.16 vorliegen soll.

Im letzten Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin, wurde mir das Projekt ...angeboten. Ich habe meine Sachbearbeiterin im Gespräch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich weder eine sofortige Zusage noch eine Absage zu dem Projekt machen möchte. Ebenso habe ich keine EGV unterschrieben.

Aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes in dem ich auch im Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin berichtete (ich bin chronisch krank), hatte ich, nach genauem überdenken meiner Situation, den Entschluss gefasst das Projekt nicht anzugehen. Da es in meinem derzeitigem Zustand absolut zweckfrei wäre. Des Weiteren habe ich alle drei Einladungen zum Projekt telefonisch abgesagt.

Den ärztlichen Attest bzgl. meiner Arbeitsunfähigkeit, reiche ich gerne ein.

Somit liegt kein Sanktionsgrund vor. Sollten Sie dennoch eine Sanktion veranlassen, werde ich UMGEHEND den Rechtsweg bestreiten und das hiesige Sozialgericht bemühen. Des Weiteren werde ich mir mit weiteren rechtlichen Mitteln zu helfen wissen. Bei Rückfragen, erreichen Sie mich postalisch unter im Briefkopf genannter Adresse.

Mit freundlichen Grüßen,*

Kann ich das so lassen. Ich danke für jede Antwort und Hilfe! Vielen Dank!

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Kann ich dafür angezeigt werden, weil ich sowas gesagt habe?

Hallo, hier die Vorgeschichte:

Ich hatte eine Freundin, die angefangen hat, sich in meine Beziehung einzumischen und die immer meinen Freund zugetextet hat. Dabei hat sie aber immer mehr von mir Abstand genommen; aber wenn sie etwas geschrieben hat, dann war es über meinen Freund, wie toll der doch sei und so weiter.

Dann schrieb sie mich irgendwann wieder an und ich habe ihr normal gesagt, was mich stört und was mich kränkt und was das eigentlich alles so soll. Dazu schrieb sie nichts, sondern hat mich nur ausgelacht.

Dann hab ich von meinem Freund erfahren, dass sie ihm geraten hatte, mit mir Schluss zu machen. Daraufhin sind bei mir die Sicherungen durchgebrannt und ich habe, weil ich sie auf whatsapp blockiert habe und ihre Nummer nicht mehr habe, auf facebook angeschrieben mit den Worten: "Lass meinen Freund in Ruhe oder du kannst dein blaues Wunder erleben! Verpiss dich, du falsche Schlange! Wie kann man nur so drauf sein? Ich glaube es nicht, dass du ihm sagst, er soll mit mir Schluss machen! Wie bist du denn drauf? Ich dachte, wir wären Freunde. Lass uns beide einfach für immer in Ruhe."

Kann ich für

''du kannst dein blaues wunder erleben''

''du falsche schlange''

''verpiss dich'' angezeigt werden?

Wenn ja, dann würde ich mich sogar unfreiwillig bei ihr entschuldigen, sie so angegiftet zu haben. Aber eigentlich ist es ja alles rechtens, weil sie so falsch ist und vorgespielt hat meine Freundin zu sein.

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