Folgender Sachverhalt: Person A hat einen vollstreckbaren Titel gegen das Unternehmen GbR. Die Firma GbR löst sich auf und der Anwalt der Person A sagt, er kann nicht mehr vollstrecken, da es dieses Unternehmen rechtlich nicht mehr gibt. Person A sei nun der Drittschuldner und müsse seine Kosten bezahlen. Gleichzeitig besitzt das Unternehmen GbR einen vollstreckbaren Titel gegen Person B. Kann diese Forderung durch die privaten Gesellschafter der GbR weiter verfolgt werden?