Hallo zusammen, Wie kann ich vorgehen, w/Schulden meiner Oma die ich von meinem Konto bezahlt habe, was tun?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem. Seit 2008 zahle ich einen Betrag an eine Inkassofirma, für Schulden die meine Oma in 2008 nach dem Tod meines Opas gemacht hat (das war kein böser Wille). Warum habe ich das getan? Meine Oma ist nach dem Tod meines Opas nach Asien ausgewandert weil sie mit ihrer kleinen Rente hier nicht mehr leben konnte. Als sie weg war, kamen der Bescheid über Ihre Schulden. Ich habe ihr dann vorgeschlagen, das wir eine kleine Rate von 30€ über mein Konto laufen lassen können. Dies lief per Dauerauftrag über mein Konto. Und auch das noch bis heute. Jetzt habe ich bei der Inkassofirma angefragt, wie der aktuelle Betrag ist, einfach um zu wissen wie der Stand nach 8 Jahren ist. Ausserdem habe ich jetzt erst erfahren, dass meine Grossmutter bereits 2015 im Juli verstorben ist (bevor jetzt wieder die Besserwisser kommen, ich konnte aus persönlichen Gründen auf die Entfernung keinen Kontakt halten). So wie es scheint ist meine Oma ohne ein Erbe zu hinterlassen verstorben. Jetzt hat ich der Gläubiger angeschrieben, mit der Aufstellung und mit der Ansage ich solle den korrekten Schuldner benennen. Dieser ist weiterhin meine Oma, die ist nun Tod und es gibt keine Erben da nichts da war. Ich habe jetzt Angst, dass die Gläubiger mich als Schuldner erfassen. Weil der Betrag immer von meinem Konto bezahlt wurden. Dies wäre eine Katastrophe, da ich mitten in einer Wohlverhaltensphase stecke und diese auf keinen Fall riskieren will. Hat damit jemand Erfahrung? Wie sieht hier die rechtliche Seite aus? Kann ich einfach sagen, es gibt meines Wissens nach keine Erben (was ich nicht weiss, meine Mutter selbst hat nichts von einem Erbe mitbekommen und wir wissen, dass auch nichts ueber war) und dann gehen die Gläubiger selbst los? Soll ich die bisherigen Zahlungen einstellen? Ich will auch das Geld nicht zurueck, dass habe ich gerne für meine Oma getan. Aber mehr wie 30€ kann ich selbst nicht aufbringen durch meine Situation und es sind bereits mehr Zinsen als Forderungen an sich aufgelaufen. Ich würde dann ja noch weitere 8 Jahre zahlen. Dabei dachte ich, es würde endlich ein Ende nehmen.

Vielen Dank

Rechtsanwalt, Schulden, Erbrecht
Artikel entspricht nicht der Beschreibung - Wer übernimmt die Rücksendung?

Guten Tag Zusammen,

ich habe auf amazon.de einen Parka vom Hersteller ONLY bestellt. Der Verkäufer die METXXX, hat den Artikel wie folgt beschrieben:

Only Damen Winterjacke Parka Kurzmantel (M, Black), Fütterung: 80% Polyester / 20% Baumwolle - Länge für Größe XS etwa 75 cm

So nun habe ich diesen Parka bestellt, da ich explizit nach einer Winterjacke gesucht habe. Auf dem Foto sieht der Parka auch schön kuschelig aus.

Angekommen ist ein Parka, welcher allerhöchstens für den Herbst/Frühling geeignet ist. Ich habe daher einen Rücksendenatrag gestellt und den Verkäufer darauf hingewiesen, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Zumal er bei Grösse M auch nur 58cm lang ist und keine 75cm wie angegeben.Er müsste ja bei 2 No Grösser auch länger sein. Aber dies bemängel ich noch nicht mal.

Der Verkäufer nimmt den Artikel zwar zurück, allerdings muss ich die Portokosten zahlen. Der Artikel kostet 49.90 EUR + Versand. Der Rückversand kostet 30.00 CHF exkl aller Gebühren vom Zoll. (Schweiz-Deutschland)

Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen, dass ich den Artikel nicht gekauft hätte, wenn er als Übergangsjacke oder leichter Parka oder nur leichte Fütterung deklariert gewesen wäre. Das ist er aber nicht und der Verkäufer beharrt darauf, dass mit (80% Polyester / 20% Baumwolle) eindeutig klar gestellt ist, wie die Fütterung ist. Auf den Fotos ist die Fütterung nicht zu erkennen.

Nun habe ich mich an Amazon direkt gewendet, da ich doch nur ein vorfrankiertes Rücksendeetikett möchte. Laut Amazon heisst es aber, das der Artikel ja wohl bei mir eingetroffen ist und ich deshalb die Rücksendung selbst zahlen muss, da der Artikel nicht defekt oder falsch ist. Hier bekomme ich nur vorgefertigte Standard-Antworten. Vorallem habe ich erst eine Info über meinen Antrag bekommen, als ich nachgefragt habe. Von amazon selbst wäre sonst kein Info gekommen.

Ich finde das ist argliste Täuschung und echt ne Frechheit, dass ich das nun Bezahlen muss. Zumal ich ja nur die Artikelkosten also 49 EUR gutgeschrieben bekomme. Somit bleibe ich auf den Versand + Rückerversandkosten von zusammen über 60 CHF sitzen.

Ich weiss, es sind nur 60.00 CHF, aber ich finde es trotzdem total frech und wollte mal wissen, wie hier meine Rechte sind? Immerhin habe ich die Jacke nur gekauft, weil sie als Winterjacke beschrieben war. Ich meine wenn ich die Jacke nun in den Müll schmeisse, bleibe ich nur auf 50.00 EUR sitzen, das wäre dann weniger, als wenn ich sie zurück gebe.

online, Rechtsanwalt, Amazon, Rechte, Onlinehandel, Täuschung
Klage gegen Jugendamt und Heim?

Hallo,

meine Lebensgefährtin hat eine Tochter die im Heim ist, 11J, im Heim seit sie 3 ist(sollte vorübergehend sein!!!)

Unser Jugendamt in Frechen macht was es will. Das Heim ebenso, das Kind wird nachteilig behandelt und schikaniert und will unbedingt dort weg. Wir vermuten, dass noch ganz andere Dinge vor gekommen sind, aber L. darf nur mit "Bewacher" mit meiner Freundin telefonieren. Besuchskontakt ist 1 mal/Monat und 1 mal/Woche, woran sich auch nicht gehalten wird.

Nun haben wir seit geraumer Zeit einiges protokolliert und wollen gegen das Heim sowie JA (Name vom Support entfernt) vorgehen um L. zurück zu bekommen.

Die Frage: Reicht das Protokoll bereits aus? Und wie kann man am besten alles öffentlich machen, damit die Öffentlichkeit sieht wie JA Frechen und Heim in Hagen sich verhält? Hier das Protokoll:

06.03.16 : Beschwerde Kusai AWGII wegen Sachbeschädigung etc, siehe Schreiben. Keine Antwort von Zuständigen.

18.08.16 : Erneut Beschwerde Kusai AWGII, siehe Schreiben. Ebenfalls keine Antwort von Zuständigen. 22.08.16 : Will mich beim JA über Heim beschweren, sie nicht da!

16.09.16 : Ich möchte Laura ein Handy schenken, da sie alt genug ist und alle anderen Kinder im Heim auch eins haben. VERBOTEN! 17.09.16 : Besuch bei Laura, kurz nachdem ich mit ihr in der Stadt bummel, klingelt das Handy: ich soll sie sofort zurück bringen wegen einem angeblichem Notfall. Der Junge um den es angeblich im Notfall ging, saß bei meinem Eintreffen im Garten und spielte Schach!!! 18.09.16 : Kinderheim gefragt, ob ich Laura zu mir holen kann am We, hieß nein fragen Sie JA 19.09.16 : JA angerufen, Sie meinte "Ja von mir aus gern, ich rufe beim Heim an und kläre das und rufe Sie zurück".Kein Rückruf! 20.09.16 : sie erreicht, hat am Vortag NICHT angerufen beim Heim. Will dies jetzt nachholen und ruft zurück. KEIN RÜCKRUF! 21.09.16 : ganzen Tag ausser Haus, nicht erreichbar. 22.09.16 : krank! 23.09.16 : Wieder JA angerufen: hat Urlaub eine Woche!!! Selber beim Heim angerufen: sie hat NICHT wie vereinbart angerufen, Heim wusste von nix. Auf Anfrage ob ich Laura jetzt mitnehmen darf hieß es "Nein,wegen unregelmäßigen Besuchskontakten(dabei wurde doch MIR verboten zu kommen!)und ausserdem hat sie in die Akte bereits eingetragen NEIN!!!

15.10.16 : Meine Tochter wurde von Frau (Name vom Support entfernt) im groben Ton angeschrien. Dies hat sie schlauerweise mit dem Handy aufgezeichnet. Die Tonaufnahme liegt vor. 15.10.16 : Laura wurde angedroht das Handy zu beschlagnahmen. Telefonat mit Frau (Name vom Support entfernt) wurde aufgezeichnet, grober Wortlaut" Mit mir wurde nix abgesprochen das Laura ein Handy haben darf, fertig!" 15.10.16 : Laura wurde das Handy gegen ihren Willen weg genommen. 18.10.16 : Telefonat mit Laura, Handy ist immer noch nicht zurück erhalten! Mit Nachtbetreuer "Roman" gesprochen, (Name vom Support entfernt) seit Wochen nicht erreichbar!Weder Mail noch Tel.

Rechtsanwalt, Gericht, Heim, Jugendamt, Kinderheim, Klage
Ölofen ausgelaufen. Wer muss kosten tragen - Mietrecht?

Hallo! Seit Januar ist unser Ölofen defekt. Nach ca 10 Terminen wovon der Heizungsbauer 6x erschienen ist wurden Regler und Haupthahn des Ölofens getauscht. Dennoch ist der Ofen immer wieder voll Öl gelaufen. Letzendlich kam der Handwerker zu dem Entschluss das ein neuer Ofen her muss. Beim letzen Besuch des Handwerkers meinte er wir sollen nichts mehr anfassen und das haben wir auch nicht gemacht. Bis der Ofen eingetroffen ist sind ca 5 Monate vergangen und nun ist er endlich eingebaut.

2 Wochen bevor der neue Ofen eingetroffen ist und der Handwerker sich nicht mehr gemeldet hatte ist der alte Ölofen ausgelaufen und hat das Kinderzimmer beschädigt.

Der Vermieter schiebt es auf den Haupthahn den keiner von uns angefasst hat, da der Ofen defekt war und im Sommer kein Ofen benutzt wird. Ob nun der Heizungsbauer den Haupthahn offen gelassen hat, steht wohl Aussage gegen Aussage. Aber kann es sein das der Ofen Auslaufen darf selbst wenn der Haupthahn offen ist. Der Ofen in einem Kinderzimmer steht, der Handwerker + Vermieter wussten das der Ofen immer wieder Vollläuft., und 5 Monate verstrichen sind in denen der Handwerker +Vermieter sich nicht mehr darum gekümmert haben. Sollte der Handwerker vor allem in diesem Fall da es sich um ein Kinderzimmer mit 6J. Kind nicht irgendwelche Vorkehrungen treffen das sowas nicht passieren kann?

Miete, Rechtsanwalt, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Rechtsschutz
Ist Jura etwas für mich?

Sehr geehrte Community/ Sehr geehrte Gutefrage-User,

Ich ziehe den Studiengang Jura in Betracht und möchte deshalb einmal ein paar Einschätzungen bzw. habe ich offene Fragen.

Zunächst zu meiner Person: Ich bin 18 Jahre alt und besuche derzeit die 12. Klasse eines allgemein bildenden Gymnasiums in BW. Meine Leistungsfächer sind deshalb Deutsch (13NP), Mathe(10NP), Englisch(11NP), Physik(09NP) und Wirtschaft(11NP). Ich würde mich als politisch und wirtschaftlich interessiert beschreiben und verfolge auch täglich Nachrichten. Auch diskutiere ich gern auf einer sachlichen Basis.

Deutsch macht mir in der Schule schon relativ viel Spaß, wobei ich als angehender Abiturient natürlich wenig Aussagen machen kann, inwieweit mir das für ein Jura Studium helfen würde. Ich habe mich intensiv mit dem Studiengang auseinander gesetzt, ebenfalls mit Wiwi( Wobei mich der LK Wirtschaft davon abgehalten hat, es zu studieren). Man findet auf Websites öfter Foren, in denen es heißt, dass die Noten in Jura so schlecht nachvollziehbar sind. Ich weiß, dass die Benotung definitiv nicht mit Bachelor-Noten vergleichbar sind, weiß aber auch, dass wenn es einem liegt ein Prädikat machbar ist.

Die Fragen, die ich mir jetzt stelle sind folgende:

  • Ist es mit dem entsprechenden Einsatz möglich, ein Prädikat zu schaffen, auch wenn einem das Talent nicht gerade in die Wiege gelegt wurde?

  • Wie viel Einsatz muss der gute Jura-Student denn mitbringen für gute Noten?

  • Kann ich an irgendwelchen Dingen festmachen, wie viel Erfolg ich haben werde? (Ich weiß diese Frage ist sehr schwer zu beantworten)

  • Sind die Berufsaussichten tatsächlich so schlecht, wie es teilweise suggeriert wird?

  • Wie ist der NC in Heidelberg? Im Internet liest man zwischen 1,7 und 1,9.

  • Was ist eurer Meinung nach die beste Jura Uni?

Ich freue mich auf die Antworten und danke schon mal im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

PaSchu7

Studium, Schule, Rechtsanwalt, Baden-Württemberg, Jura, studieren
ALG I - Urlaub?

Hallo liebe Gutefrage.net-Community,

meiner Mutter wurde das ALG I gestrichen, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand. Zu den Hintergründen: Meine Oma ist an Alzheimer erkrankt und lebt im Ausland. Da meine Mutter die einzige Familienangehörige ersten Grades in unmittelbarer Nähe ist, musste sie dorthin fliegen, auch weil ihr sonst eine Gefägnisstrafe drohte, da sie ihre Mutter ,, im Stich gelassen" hat. Die Lage war/ist sehr prekär, da meine Oma pflegebedürftig ist. Meine Mutter hat es versäumt, der INGA-Beraterin rechtzeitig vorher bescheid zu geben. Sie hat aber trotzdem ab dem 15.10. einen neuen Job in Vollzeit, so dass sie nur 1 Monat arbeitslos ist.

Die Beraterin will von all dem nichts wissen. Für ihr ist nur wichtig, dass wir nicht ihre Erlaubnis hatten, auch wenn die Genehmigung ,,kein Problem" dargestellt hätte. Meine Mutter stand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, das ist das einzige, was für die Beraterin zählt und somit hat sie meiner Mutter das ALG I gestrichen.

In den Haushalt meiner Mutter leben mein kleiner Bruder und ich. Die Reise hat unsere Haushaltskasse stark beansprucht. Aufgrund der Fixkosten sind wir auf dieses ALG I angewiesen.

Wie kann ich mich gegen diese Entscheidung wehren? Wo kann ich Beschwerde einreichen?

Ich hoffe, dass man mir hier weiter helfen kann.

Vielen Dank für eure Bemühungen!

Beratung, Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Rechte, Arbeitsamt, arbeitslos, Justiz
Jobcenter (Inkasso Service) droht mit Kontopfändung und Zwangsvollstreckung, obwohl Widerspruchsverfahren besteht, was nun tun?

Hallo liebe Community.

Ich befinde mich aktuell in einem Rechtsstreit mit dem Jobcenter. Aktuell bin ich berufstätig bzw. gehe seit fast 2 Jahren einer Vollzeitbeschäftigung nach. Davor war ich allerdings beim Jobcenter gemeldet, da ich arbeitssuchend war. Dementsprechend erhielt ich ALG 1. Als ich die Beschäftigung angefangen habe, hatte ich eine Überzahlung gehabt, welche ich wieder beglichen habe. Dafür gab mir das Jobcenter einen Bescheid, wie viel ich zurückzahlen musste, was ich daraufhin tat. Ein paar Monate danach erhielt ich wieder Post vom Jobcenter, dass noch eine Überzahlung für KdU (Unterkunft/Heizung) fällig sei. Dies hatte ich allerdings schon bezahlt gehabt. Mit diesem Brief ging ich zum Rechtsantwalt, welcher ein Widerspruch dort hingeschickt hatte. Eine zeitlang (fast 5 Monate nach dem ersten Brief) kam nichts, bis das Jobcenter Inkasso Service Recklinghausen einen Brief mir zukommen ließ. Diesmal mit einer Mahngebühr von 5,00 EUR zusätzlich. Damit bin ich wieder zum Rechtsanwalt hingegangen, welcher Widerspruch darauf eingelegt hat. Nun sind seitdem fast 2 Monate vergangen und jetzt ist ein erneuter Brief von Jobcenter Inkasso Service mir zugestellt worden. Und zwar dass ich immer noch nicht meinen fälligen Betrag gezahlt habe. Zudem teilen sie mit, dass wenn ich bis zum Tag-X nicht das Geld überweise, dann wird eine Kontopfändung bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet. Mein Anwalt befindet sich zurzeit im Urlaub. Die Widersprüche wurden vom Jobcenter auch nie abgelehnt.

Sollte ich lieber den Kürzeren ziehen und das Geld überweisen, damit keine Kontopfändung mir ereilt. Schließlich ist dies existenzvernichtend, wenn das gesamte Guthaben auf dem Konto eingezogen wird. Anscheinend reagiert das Jobcenter auf die Schreiben meines Anwaltes nicht.

Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz, Arbeitsamt, Jobcenter, Konto, Soziales
Wie viel Mietminderung bei Wasserschaden?

Hallo,

Bei und in der Wohnung gab es letzte Woche von Donnerstag auf Freitag einen Wasserschaden (Rohrbruch). Es stand etwa 3-4cm Wasser in der Küche + Flur sowie Wasser in Gästezimmer/Büro, Wohnzimmer, Bad, Toilette, Schlafzimmer. In der Nacht haben wir dann gleich, als die Feuerwehr weg war, mit Handtüchern noch das Restliche Wasser aufgewischt und die Möbel in die noch Trockenen Ecken der Zimmer gestellt.

Am nächsten Tag kam gleich eine Firma und hat 2 Trocknungsgeräte aufgestellt, die seit dem rund um die Uhr laufen (eines in der Küche, eines im Wohnzimmer). Jetzt würde Ich gerne eine Mietminderung erzielen. Wie viel % ist da angebracht?

Im Detail:

Wohnzimmer (24,88qm nur zur Hälfte nutzbar), Gästezimmer (10,94qm) gar nicht nutzbar. In beiden Räumen stehen Möbel, weil es da einigermaßen trocken ist. Unsere Wohnung hat gesamt 3 Zimmer und 69,22qm + einen Balkon mit 4,32qm.

Ich habe ausgerechnet (anhand der nicht nutzbaren Wohnfläche, hierbei den Balkon zur Wohnfläche dazugezählt): 23,63%. Hinzu würde noch die Lärmbelästigung durch die Trocknungsgeräte kommen - wie viel kann man da verlangen?

Am Montag kommt jetzt eine Firma und reist in allen Räumen außer Wohnzimmer die Böden raus wegen der Trocknung. Dazu muss das Bett und die Küche abgebaut werden. Sehe ich das richtig dass ab dann eine Mietminderung von 100% gerechtfertigt ist, weil es keine Schlaf und keine Kochmöglichkeit gibt?

Des weiteren möchte Ich gerne unsere Arbeit in der Nacht, welche zur Schadensbegrenzung diente ebenfalls gezahlt haben. Wie viel kann hier pro Stunde verlangt werden? Kann es überhaupt berechnet werden?

Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

ehmja

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Rohrbruch, Wasserschaden
Was kann ich gegen den Bademeister machen?

Hallo zusammen, ich bin 15 Jahre alt und am DO und am FR kam es zu einer Handfestem Auseinandersetzung mit unseren Bademeister. Der Vorfall spielte sich so ab, dass ich wieder mal in das Schwimmbad wollte weil der Sommer schon fast vorbei war, ich hätte das schon früher gemacht aber da ich und der Bademeister uns nicht so gut vertragen ließ ich dieses Jahr beinahe ausfallen. Meine Freunde redeten mir aber zu ich sollte doch gehen und so ging ich hin. Als ich dann im Schwimmbad war suchte ich mir einen Platz und ging mit einen Freund von mir ins Becken. Daraufhin kam der Bademeister auf mich zu und wollte wissen ob ich gerade gestaut habe, ich sagte nein und darauf sagte er meinen Namen und wollte wissen ob ich das bin (weil unsere letzte Begegnung schon 1 Jahr her ist), ich sagte Ja und darauf rief er mit aggressiver Stimme das ich das Schwimmbad verlassen soll

Ich fragte warum und er meinte das ich seit einen Jahr Schwimmbad habe. Ich ging daraufhin zu meinen Sachen und wurde zirka 1/4 der Strecke mit Beleidigungen des Bademeisters konfrontiert, ich erwiderte diese Beleidigungen mit provokanten Sprüchen (keine Beleidigungen). Ich packte also meine Sachen und wollte gehen als wieder er Zielstrebig am Ausgang auf mich zukam und meinte ich soll mich hier nie wieder Blicken, ich erwiderte und meinte das ich morgen wieder komme. Daraufhin wurde er aggressive und Schupfte mich weg, er drückte mir auch die Nase zusammen und schmiss mich Buchstäblich aus dem Schwimmbad

Ich erzählte die Sache meinen Eltern worauf mir am nächsten Tag zum Bürgermeister gingen, er meinte das er kein Badeverbot aussprechen kann, nur der Bürgermeister kann das und das ich auch jederzeit in den Ferien ins Schwimmbad gehen kann. Also ging ich gleich wieder hin und kaum 50 Meter nach dem Eingang kam er auf mich zu und meinte das ich das Schwimmbad verlassen soll. Daraufhin sagte ich das was mir der Bürgermeister gesagt hat, er meinte auf eine aggressive Art, dass das ihm egal sei und das ich das Schwimmbad verlassen soll. Daraufhin packte er mich an den Arm und wollte mich rauß ziehen ich schrie: Fass mich nicht an! woraufhin er noch aggressiver wurde, er riss mich hin und her und schupste mich mehrmals sodass ich einen Schuh verlor und auf den Asphaltboden flog ich stand wieder auf und irgendjemand kam dann dazwischen

Er beleidigte noch mehrmals meine Familie und mich und inzwischen zeit wurde auch die Polizei gerufen die einen Kompromiss machte das ich mich zurückhalte mit meinen provokanten Sprüchen und er sich dann auch zurückhalten würde. Jetzt würde ich gerne wissen ob man da was rechtlich machen kann ? Und danke schon mal fürs durchlesen und antworten. Ach ja der Bademeister ist ein ein weitaus älterer durchtrainierter Mann.

Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Österreich
Wird ein Streckenverbot (Tempo 30) dort aufgehoben, wo es für den Gegenverkehr beginnt?

Eins vorweg, ich bin verkehrsrechtlich eigentlich ganz gut auf Stand und kenne auch die hier betroffenen Paragraphen. Dennoch kann ich zu folgender Situation nirgends eine Rechtsgrundlage finden:

Ich fahre mehrmals in der Woche eine Nebenstraße außerorts, die nur über Felder und mitten in der Prärie an einer Bauhof-Einfahrt vorbeiführt. Dort hat man vor kurzem in beiden Richtungen vor der Ausfahrt jeweils ein 274er Verkehrszeichen aufgehängt, was 30 km/h Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, ohne Zusatz. Unmittelbar vor und hinter der Bauhof Ausfahrt befinden sich nur Felder und keine Gefahrenstellen.

Die nächste Ortschaft ist ca. 2 km entfernt, das Streckenverbot wird nach der Ausfahrt nirgendwo aufgehoben. Bedeutet das ernsthaft, dass hier die 2 km bis zur nächsten Ortschaft mit 30 km/h weitergefahren werden muss? Wäre ja laut StVO tatsächlich der Fall.

Nun aber die Kernfrage: Hebt sich das Streckenverbot in dem Fall dort auf, wo es für den Gegenverkehr durch das entsprechende 274er Schild beginnt?

Denn auch wenn das 274er Schild nicht mit einem Zusatz versehen ist, ist ja klar ersichtlich, dass das Streckenverbot nur aufgrund der Ausfahrt gilt. Ich finde dazu jedoch nirgendwo ein verwertbares Gerichtsurteil oder irgendeine Grundlage, wie mit dieser Situation im Ernstfall umzugehen ist.

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Richter, Straßenverkehr
Lieferando erstattet Geld nach mehrmaligem Versprechen seit über 2 Monaten schon nicht nicht. Anzeigen oder Rechtsanwalt?

Hallo,

bei Lieferando habe ich Mitte Juli Essen bestellen wollen, dies wurde aber nicht rechtzeitig geliefert, sodass ich nachdem 2 1/2 Stunden später das Essen kam, die Annahme verweigerte. Dies war auch lt. Lieferando alles rechtens, sodass man mir seitdem und fünf (!!!) Anrufen nach jedem Anruf eine Storno-Bestätigung zuschickte, dass ich das Geld zurückbekomme. Doch bisher konnte ich immer noch keinen Geldeingang auf meinem Konto feststellen. Immer wieder hieß es bei jedem Telefonat "es war ein Fehler, es wird manuell an die Buchhaltung gegeben, bitte schreiben Sie uns ihre Bankverbindung" - auf meine Mail kam auch immer eine Antwort, dass das Geld in den nächsten Tagen überwiesen wird. Immer wieder sind nach jedem Anruf 7 Werktage einfach verstrichen.

Langsam glaube ich, dass die mich veräppeln wollen und mich betrügen. Auf meine Nachfrage die Buchhaltung sprechen zu wollen, bekam ich - wie zu erwarten - ein nein.

Es geht hier um eine vielleicht vergleichbar kleinere Summe von knapp 15,00€, aber trotzdem. Es ist für mich (Leistungs-)Betrug, was der Laden mit mir veranstaltet. Der Pizzaservice ist aus der Sache bereits draußen. Somit ist Lieferando nicht mehr der Vermittler, sondern für die Zahlung zuständig.

Deshalb: den Betrug zur Anzeige bringen oder zum RA?

Pizza, Betrug, Rechtsanwalt, Geld, Polizei, Rechte, Anzeige, Lieferservice, Lieferando
Jugendamt zwingt sohn zu kontakt mit erzeuger.?

jugendamt zwingt kind mit erzeuger kontakt aufzunehmen hallo, ich habe eine große sorge. ich habe einen 9 jahre alten sohn der psychisch krank ist. sein erzeuger hat sich all die jahre nicht einmal um ihn gekümmert geschweige denn mal nach ihm gefragt. unterhalt zahlte er ebenfalls nicht. nun hatte sich der erzeuger beim Jugendamt gemeldet weil ihm einfiel, dass er noch einen sohn hat den er gerne sehen möchte. ich muss dazu folgendes sagen: mein sohn war schon mal für ein halbes jahr in der Kinder und jugendpsychiatrie gewesen und es tat ihm sehr gut. doch seitdem er weiss dass sein erzeuger mit ihm kontakt haben will, nässt er ein, macht in der schule nicht mehr mit und ist geistig dermaßen abwesen sodass wir keine andere Möglichkeit sahen um ihn wieder in die Kinder und jugendpsychiatrie einweisen zu lassen. als ich heute den Termin beim Jugendamt hatte und ich erzählte wie es meinem sohn momentan geht und dass er wegen dieses Ereignisses wieder stationär aufgenommen werden musste, unterstellte man mir ich würde meinen sohn negativ beeinflussen und ich sei daran schuld dass mein sohn wieder eingewiesen werden musste. aber was der gipfel ist, dass die Mitarbeiterin vom Jugendamt mit dem erzeuger in meinem Beisein besprochen hat, wie der erzeuger nun gegen mich vorgehen müsste und wie er mich am besten ausschalten könnte. man hat mich so bloß gestellt und ich werde dazu gezwungen den kontakt zwischen dem erzeuger und meinem sohn zuzulassen obwohl mein sohn es auf gar keinen fall will. er hat angst vor dieser Situation und er ist total überfordert damit. der erzeuger will nun zu gericht und das Besuchsrecht einklagen. was soll ich nun machen ? und muss ich weiterhin mit dieser Mitarbeiterin zusammenarbeiten ?

Rechtsanwalt, Besuchsrecht, Jugendamt
Bestattung man schliest mich per Anwaltsbrief von der Beisetzung meines Schwiegervaters aus?

Ich schreibe hier in einer sehr Traurigen Angelegenheit.Mein Schwiegervater verstarb am 2 August.Seid 2013 ist ein Familienstreit und man verbitete uns den umgang mit meinem Schwiegervater.Nun steht die beisetzung an.Nun bekam ich heute einen Anwaltsbrief mit folgendem inhalt.

ich darf ihnen hiermit anzeigen ,das Herr...und Herr... und Frau... damit beauftragt haben,ihnen Folgendes mit zu teilen. aufgrund der lang anhaltenden und tief greifenden Differenzen zwischen ihnen und meiner Mandanten,so wie den Verstorbenen Vater ,ist es leider nicht angebracht,das sie Frau ....an dem Begräbnissfeierlichkeiten zu Ehren des verstorbenen teilnehmen.Da meine Mandantschaft die Begräbnissfeierlichkeiten organisieren und auch die entsprechenden Gebühren tragen,besitzen sie nach anerkanntem Recht das sogenante Hausrecht für die Räumlichkeiten und das Gelände,auf dem die Beisetzung stattfindet. Sie werden daher aufgefordert ,Frau ....sich von der Feierlichkeit fernzuhalten,damit diese würdevoll für den Verstorbenen stattfinden kann. Diese Aufforderung ist meinen Mandanten nicht leicht gefallen,im interesse aller Beteiligten und vor dem Hintergrund der immer wieder stattfindeten,teilweise sehr aggressiven Angriffshaltung ihrerseids gegen über meiner Mandanten und teilweise auch dem verstorbenen gegenüber dem Verstorbenen,ist dies jedoch die einzig richtige Endscheidung. Es wäre auch der wille des Verstorbenen gewesen,so zu endscheiden,so das meine Mandantschaft im Rahmen der ihnen obliegenden Totenfürsorge diese Endscheidung auch aus diesem grunde zu steht.

Sollten sie Herr ... alleine zu der Trauerfeierlichkeit kommen wollen,so teilen sie mir oder meiner Mandantschaft dies mit. (damit ist mein mann gemeint)

Ich bin nicht der Mensch der hier beschrieben wird,ich hab meinen Schwiegerpapa geliebt und er mich:-( Die zwei brüder kennen mich nicht einmal alle aussagen sind beleidigend gegen mich bassieren auf eine Lüge.Es macht mich unendlich traurig das Menschen so lügen können.Meine frage kann ich gegen diese erlogenen brief gegen die Drei vorgehen?Darf ich an der beisetzung teilnehmen??Was kann mir im schlimmsten fall passieren??ßIch danke euch von ganzem herzen für eure Antworten

Rechtsanwalt, Familienrecht, Gesetz
Hauptgewerbe in Nebengewerbe ummelden?

Hey Leute, ich bin zu dem Entschluss gekommen mich selbstständig zu machen. Allerdings habe ich da etwas übersehen und zwar die Krankenversicherung. Habe nun gelesen, dass ich als Gewerbetreibender ( KLEINUNTERNEHMEN ) eine Private-Krankenversicherung abschließen muss alternativ Freiwillig in die gesetzliche-KV.

ABER die Beiträge liegen ja bei ca. 200 Euro + im Monat, wie sollte dies denn möglich sein wenn ich bisher nicht mehr als 50 Euro verdient habe ?

Wie sollte ich nun vorgehen, sollte ich das Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe ´´umwandeln´´ und mir einen Termin auf dem JobCenter nehmen, damit ich einen Lebensunterhalt bekomme und ganz WICHTIG Krankenversichert bin ? - Dann lasse ich dieses Gewerbe ´´nebenbei´´ laufen und sehe ja wie es sich entwickelt, um es dann immernoch ´´Hauptberuflich´´ auszuüben.

  • Kann ich meinem Sacharbeiter ( Job-Center ) einfach sagen dass ich mich nun auf meine Selbstständigkeit konzentriere keine Job-Angebote annehmen möchte, sondern einfach nur die Krankenversicherung in Anspruch nehmen, ggf. noch den Lebensunterhalt ( Hartz 4 ). Ich habe weder VOR noch IN meiner Selbstständig Geld vom Job-Center erhalten und möchte dies auch eig. gar nicht, mir ist es nur wichtig, dass ich Krankenversichert bin !

Ich bin 27 Jahre und nichtmehr in der Familien-KV

  • Welche Vorgehensweise wäre Eurer Meinung nach nun am sinnvollsten ?

Ich Danke Euch !

Existenzgründung, Selbständigkeit, Rechtsanwalt, Krankenversicherung, Arbeitsamt, Jobcenter, Steuerberater
Lieferverzug bei Amazon-Bestellung, wie sieht die Rechtslage aus? Wer kennt sich bei Gesetzen aus und kann mir helfen?

Guten Abend allerseits!

Mein Papa, 43, bestellt sehr oft verschiedenste Produkte auf Amazon.de, diese sind auch meistens sehr schnell bei uns zu Hause angekommen per Post, in Österreich. Er besitzt seit mehreren Monat Amazon Prime.

Anfang Juli 2016 bestellte er vier Paare Crocs (ich hoffe, dass ich das richtig geschrieben habe!) bei einem Drittanbieter. Laut Amazon werden diese Crocs zwischen dem 29. Juli 2016 und dem 22. August 2016 geliefert. Bis heute wurden jedoch keine Crocs geliefert, von einer Kontaktaufnahme von Seiten des Verkäufers wegen Lieferverzuges o.ä. ist ebenfalls keine Spur.

Mein Papa hat diesem Verkäufer schon eine Nachricht gesendet, wo denn die Crocs bleiben würden. Er ist auch nicht der absolute Deutsch-Profi, von Anrede/Grußformel/Rechtschreibung etc. ganz zu schweigen. Der Verkäufer hat die Nachricht auch bis jetzt nicht beantwortet.

Nun komme ich ins Spiel ;). Ich habe in der Schule, in BWL, kürzlich gelernt, wie man sich bei Lieferverzug verhalten soll. Leider weiß ich nur, wie die Rechtslage in meiner Heimat Österreich aussieht. Da die Crocs zum Teil auch für mich bestimmt waren, möchte ich meinem Papa jetzt helfen, eine richtige Nachricht bzw. Mahnung an den Verkäufer zu senden.

Meine Fragen an euch:

Gilt in diesem Fall nun das österreichische oder das deutsche Recht?

Welche Paragraphen regeln die Bestimmungen zum Lieferverzug in Deutschland (bitte ausführlich, wenn möglich)?

Wie lange sollte man abwarten bzw. wie viele Nachrichten/Mahnungen an den Verkäufer versenden, bevor man rechtliche Schritte gegen ihn einleitet? Was ist in Deutschland üblich?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Liebe Grüße aus Österreich! :)

Computer, Internet, Rechtsanwalt, Amazon, Deutschland, Recht, Eltern, Gesetz, Lieferung, Mahnung, Österreich, Lieferverzug
Neue abgeholte Möbel kaputt und Rücknahme. Ersatz ect?

Hallo ich hatte mir ein Esstisch sowie eine Klappcouch (Bettfunktion) für meine Tochter geholt. Abgeholt, daheim ausgepackt und die ist Couch an sich TOP aber die Einrastfunktion ist kaputt und somit kann ich nur die Bettfunktion verwenden. Massiv Esstisch war eine Ecke komplett abgeschlagen. Fehlen ca. 3cm Material. Nach langem hin und her gestern am Telefon hieß es, es müssen Bilder gemacht werden und an die Zentrale geschickt werden. Ich habe kein Verständnis für gezeigt und sagte, das es ja wohl nicht sein kann das Ihr (MÖMAX) in einer Filiale Möbel verkauft aber dann keine Reklamationen bzw gar Austausch direkt Vorort akzeptiert. Nun nach hin und her hieß es ja, wir können kommen und es Vorort erledigen. Heute extra Urlaub genommen, Kastenwagen organisiert und als ich dort war, "ehm, Sie müssen eine eMail schicken, dann wird die weitere Vorgehensweise entschieden". Ich sagte wie bitte? Hab mir Urlaub genommen, hin und zurück sind es immerhin 150KM. Die haben sich nicht mal die Ware im Auto angeschaut. Ich fragte dann ob Sie die neue Ware wenigsten heim liefern und was mit meinen heutigen Kosten wie Urlaub ect ist. Schulterzucken.

Jetzt meine Frage an Euch. Wenn ich schon eine eMail schreiben muss dann Richtig.

Habe ich das RECHT auf (wenn ja, kann ich es irgendwo nachlesen)

  1. Kann ich meine Kosten von heute geltend machen. Schließlich sagten die ich können kommen. Telefonbeweiß halt schwierig :-(. Kastenwagen war zwar vom Bruder aber Benzin, Verschleiß, mein Urlaub.
  2. Mein Recht ist es doch, die Ware dort hinzubringen wo ich es gekauft habe, ohne eMail ect und überhaupt oder nicht?

  3. Lieferung der neuen Möbel zu mir nach Hause sowie Abholung der kaputten ohne irgendwelche Kosten für mich? Die haben es ja nicht mal dort entgegen genommen. Sprich musste das schwere Zeug wieder mitnehmen.

Danke.

Rechtsanwalt, Möbel, Rechte
Inkasso fordert Geld. Kann ich nicht bezahlen, wie gehe ich am besten vor?

Hallo alle zusammen,

ich habe folgendes Problem: vor etwa drei Jahren war ich in einem Fitnessstudio angemeldet und bin da auch hin gegangen. Nach einer Weile konnte ich die Monatsgebühr nicht bezahlen und meine Karte wurde gesperrt. Da ich die Gebühren nicht bezahlt habe, und meine Karte immer noch nicht aktiviert wurde, bin ich davon ausgegangen, dass das Studio mich gekündigt hat, weil sich danach keiner mehr bei mir gemeldet hat.

Letzte Woche habe ich aber erfahren , dass das wohl doch nicht der Fall war. Habe von einem Inkassounternehmen/Forderungsmanagement ein Bescheid bekommen, dass die das Geld innerhalb von einer Woche haben wollen, rund 990 Euro. Ist für mich als ALG II Bezieher definitiv nicht möglich. Also habe ich angerufen und in dem Gespräch hieß es, dass eine Ratenzahlung von 75 Euro pro Monat möglich wäre. Am Telefon habe ich das Angebot verneint und habe denen im Anschluss einen Brief geschrieben, in dem ich gesagt habe, dass ich zahlungswillig bin und es mir leisten könnte 35 Euro/Monat zu zahlen. Zeitgleich habe ich sofort beim Fitnessstudio gekündigt. Zudem habe ich als "Beweis" eine Kopie meines ALG ll Bescheides mitgeschickt. Damit war die Firma nicht zufrieden und hat mir ein anderes Angebot gemacht: 82 €/Monat oder 260 Euro Einmalzahlung und danach 62€/Monat. Kann ich nicht bezahlen. Habe also dort angerufen und die meinten, anders geht's nicht.

Meine Frage ist jetzt, habe ich wirklich keine andere Möglichkeit bzw. wie kann ich weiter vorgehen? Abwarten oder erneut einen Brief schreiben?

Fitnessstudio, Rechtsanwalt, Schulden, Anwalt, Inkasso
KSP Anwälte Betrüger/ Sparhandy Abzocke?

Hallo Leute ich hoffe hier kann mir jemand etwas weiterhelfen! :) Ich habe vor paar Monaten einen Handyvertrag Über SPARHANDY im Internet abgeschlossen. ...nach circa 2-3 Monaten kam ein Brief direkt von der KSP ! Keine Mahnung noch irgendeine Benachrichtigung, Mein Vertrag ist bei O2 und dort bekomme ich ja auch eine Monatliche Rechnung dort stand nämlich auch nix von drin: Nämlich, habe ich anscheinend für mein Iphone diese Start gebühr von 9,99€ nicht bezahlt. Die Rechnung hat dann folgendes aufgewiesen:

Hauptforderung Verzugszinsen ANWALTSGEBÜHR , 52 €! Auslagenpauschale KAUFMÄNNISCHE MAHNKOSTEN :.. INSGESAMT: 83,57

sooo... diesen Betrag habe ich dann aufgrund meines Jugendlichen Leichtsinnes am 14.07. Überwiesen! (19 Jahre alt) LEIDER HABE ich jedoch diesen Betrag direkt BAR an der Kasse Überwiesen somit ist kein nachweis in meinem Online Banking vorhanden -.- HABE mir aber extra noch auf der Rechnung notiert dass ich es bezahlt habe!

NUN habe ich heute eine neue Rechnung bekommmen... wo drin steht. Die Rechnung ist statt Telefonischer Absprache (Die wirklich statt gefunden hat) nicht überwiesen worden.

Ich soll bitte bis zum 10.08 , jetzt kommts!! 76,11 !!! € bezahlen...

HÄÄÄ?!

Wieso denn plötzlich weniger etc?!!?

WAS SOLL ICH MACHEN! Ignorieren?

ANrufen habe ich gemacht, aber die Menschen sind Unfähiger als eine 100 Jährige Omi im GYM! ...

DANKE!

Rechtsanwalt, Handyvertrag, ksp
Volljähriges Kind klagt auf Unterhalt gegen seinen Vater, er hat den gleichen Anwalt wie die Mutter bei der Scheidung - ist dies möglich?

Nach meiner Scheidung hat mein Sohn (volljährig) sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein geholt und war bei meinem Anwalt - welchen ich bei der Scheidung hatte - um den Unterhalt von seinem Vater ein zuklagen.

Die Terminsetzung war Mitte Juli. Da wir bisher keine Rückmeldung erhalten haben, wurde heute telefonisch nachgefragt. Der Anwalt selber ist im Urlaub und die Sekretärin auch. Von der vertretendenden Bürokraft wurde dann mitgeteilt, dass ein Schreiben gekommen ist.

In diesem steht, das der Vater angeblich nicht leistungsfähig ist und außerdem die Vertretung durch den selben Anwalt nicht zulässig, da die Mutter im Scheidungsverfahren vertreten wurde und diese ebenfalls unterhaltspflichtig ist. Von dem Anwalt wurde mir/uns vorher nichts davon gesagt, dass eine Vertretung nicht möglich ist. Leider kann ich im Moment ja auch nicht nachfragen, da er im Urlaub ist.

Wie sieht die rechtliche Lage nun aus? Kann der gleiche Anwalt beauftragt werden oder nicht? Wenn nicht, hätte mir/uns der Anwalt das nicht mitteilen müssen? Wenn er/wir jetzt einen anderen Anwalt einschalten müssen, bekommt er/wir nochmal einen neuen Beratungsschein und wenn nicht wie kann dann geklärt werden. Mein Sohn ist Schüler und hat noch kein eigenes Einkommen. Ich selber bin Frührentner und habe nur eine kleine Rente + Grundsicherung. Selber können wir einen Anwalt nicht bezhalten. Danke für hilfreiche Informationen.

Rechtsanwalt, Scheidung, Kindesunterhalt
Ist mein Bewerbungsanschreiben gelungen? Bewertung und Verbesserungsvorschläge?

Hallihallo Ich würde mich sehr gerne um ein Praktikumsplatz in einer Rechtsanwaltskanzlei bewerben. Im folgenden werde ich euch mein Anschreiben präsentieren. Ich hoffe ihr könnt mir Verbesserungsvorschläge geben und eine Bewertung da lassen. Achtet nicht auf Tippfehler, da ich diese noch nicht überprüft habe 😜😅

Vielen Dank Und Liebe Grüße Maple


Betreff: Initiativbewerbung um einen Praktikumsplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben würde ich mich sehr gerne um ein Ferienpraktikum bei Ihnen bewerben.

Mein Name ist xxxx und Ich habe erfolgreich meine Mittlere Reife erlangt. Im nächsten Schuljahr werde Ich Schülerin eines Wirtschaftsgymansiums sein.

In den letzten Schuljahren habe ich mir oft Gedanken über meine Zukunft gemacht. Als das Thema „Recht“ in Gemeinschaftskunde angesprochen wurde, konnte ich schnell feststellen, dass ich großes Interesse daran hatte. Nach einem Klassenausflug zum Amtsgericht xxx kristallisierte sich der Wunsch, den Beruf des Rechtsanwaltes zu ergreifen. Der Gedanke sich für Menschen einzusetzen und ihre Interessen zu vertreten fasziniert mich. Es würde mir eine große Freude bereiten, anderen mit meiner Tätigkeit zu helfen.

Eine gute Grundlage ist meine Vorliebe für Deutsch und Fremdsprachen. Ebenso bin ich sehr zuverlässig. Ich habe Spaß am Computer zu arbeiten und erledige mirgestellte Aufgaben ordentlich und sorgfältig. Durch mein Praktikum in einer Zahnarztpraxis bin ich mit der Schweigepflicht vertraut und weiß vertrauensvoll mit diskreten Geschehnissen umzugehen.

Ich erhoffe mir durch ein Praktikum in ihrer Kanzlei einen umfangreichen Einblick in den Beruf des Rechtsanwaltes zu gewinnen.

Ich würde mich sehr über eine positive Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Xxxx

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Falschaussage meiner Frau wegen angeblicher Körperverletzung jetzt Gerichtstermin wie soll ich mich verhalten?

Guten Tag,

ich habe eine Frage: Meine Frau hat mich wegen Körperverletzung (Häusliche Gewalt) angezeigt. Nun habe ich eine Vorladung von der Polizeidienststelle bekommen und einen Termin beim Gericht. Beim Gericht geht es um Antrag auf Unterlassung gem. § 1 GewSchG und Zuweisung der Wohnung gem. § 2 GewSchG i.V.m. §§ 210 ff., 49ff FamFG Wir sind seit Dezember 2015 verheiratet und haben uns auseinander gelebt. Ich habe Ihr gesagt, dass ich Sie nicht mehr liebe. Wir haben keine gemeinsamen Kinder. Sie hat einen Sohn, hatte jedoch in der Vergangenheit Probleme mit dem Jugendamt, die Ihr das Kind auch weggenommen haben, weil sie sich nicht um ihren Sohn gekümmert hat, Alkohol getrunken hat und eine vermüllte Wohnung bei ihrer Mutter hatte. Sie unterstellt mir nun ich hätte sie zweimal ins Gesicht geschlagen, was unwahr ist. In dem Schreiben von dem Gericht steht folgendes: Ich beantrage den Erlass einer einstweiligen Anordnung -wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung- folgenden Inhalts: - Den Antragsteller zu bedrohen, zu verletzten, oder sonst körperlich zu misshandeln. - Sich in einem Umkreis von 20 Metern der Wohnung der Antragstellerin zu nähern. - ein Zusammentreffen mit dem Antragsteller herbeizuführen, §1 1Abs. 1 Ziff. 5 GewSchG. Sollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner sofort einen gebührenden Abstand herzustellen. Es ist nun ein Gerichtstermin zur Erörterung und Anhörung bestimmt worden. Ich werde natürlich zu dem Gerichtstermin erscheinen. Sie unterstellt mir desweiteren, ich hätte Sie aus der Wohnung geworfen, dies ist ebenfalls unwahr. Sie hat mich als ich schlafen wollte getreten und geschlagen und wollte nicht das ich in unserem gemeinsamen Bett schlafe, geschlagen und geschrien. Daraufhin habe ich sie aufgefordert das sein zu lassen. Am nächsten ist sie gegangen. Die Wohnung hat mein Vater angemietet. Er hat den Mietvertrag unterschrieben und auch nur er steht im Vertrag. Sie will jetzt die Wohnung für sich beanspruchen. Mein Vater ist natürlich nur auf meiner Seite und Hilft mir wo er kann. Folgendes steht im Schreiben vom Gericht: Gründe: Bei den Parteien des Verfahrens handelt es sich um Eheleute. Im Haushalt lebt das Kind aus Ihrer vorherigen Beziehung. (Das Kind meiner Frau). befindet sich zzt. bei meiner Schwiegermutter wegen des Jugendamtes. Es ist nicht mein Kind! Der Antragsgegner hat sich von der Antragsstellerin getrennt und die Antragsstellerin am 31.07.2016 aus der Wohnung geworfen. Das ist ebenfalls unwahr, sie ist von sich aus gegangen. Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf anliegende Strafanzeige bezug genommen. Der Erlass der einstweiligen Anordnung ist dringend geboten, da das Verhalten des Antragsgengners eine erhebliche gegenwärtige und zukünftige Bedrohung der rechtlich geschützten Interessen des Antragsstellers darstellt. Sie hat eine Wohnung bei Ihrer Mutter und dort lebenslanges Wohnrecht. Danke an Euch Vielen Dank!

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