Hallo zusammen,
ich habe eine juristische Frage bezüglich der vorgeschriebenen Schriftart in einer Schule in NRW: Seit einigen Monaten habe ich einen neuen Lehrer, der mir jede Arbeit und Vokabeltest mehrere Punkte abzieht, da ich keine Schreibschrift schreibe, was er allerdings vorgibt (in der siebten klasse). Ich möchte gerne wissen, ob es im Schulgesetz irgendein Gesetz gibt, dass sagt, dass es den Schüler frei überlassen ist, welche Schriftart dieser Schreibt oder dass es ein Gesetz gibt, welches dies Wiedersagt. Diese Punkte abziehen kann manchmal über eine Note ausmachen, weshalb ich es ziemlich ärgerlich finde, das er dies darf.
Ich bitte um eure Hilfe!
LG leon
PS. bitte schreibt nicht nur, dass ich einfach versuchen soll Schreibschrift zu schrieben oder mir einfach nur sagt, dass ich dies Googlen soll. Bitte schickt mir einen link oder ein bild, worin ich dem Lehrer juristisch Beweisen kann, dass er dies nicht darf, wenn er dies nicht darf.
Danke im voraus!