Darf ein Polizeibeamter einfach das Handy einziehen, nur weil ich unerlaubt eine junge Frau in der Fußgängerzone gefilmt habe?
Folgendes
Am Donnerstag wurde mir mein Handy von einem Polizeibeamten eingezogen, weil ich vorher unerlaubt in der Fußgängerzone eine junge Frau kurz gefilmt hatte. Sie oder jemand anderes hatte das wohl bemerkt und als ich auf dem Weg zu einer Einrichtung war, machte ihr Freund auf der anderen Straßenseite ein Foto von mir.
Kurz darauf erschien dann ein Polizeifahrzeug mit zwei Beamten, welche mir den Sachverhalt schilderten und mich darum baten die Aufnahme auf dem Handy zu löschen, ansonsten drohe der Einzug des Gerätes. Nachdem ich das Handy entsperrt hatte zeigte ich dem Polizisten Video der Frau und löschte es dann auch vor seinen Augen.
Plötzlich, ich hatte halt noch einige andere Videos und Fotos drauf, meinte er, ich solle ihm doch auch das andere Video zeigen, was direkt vor dem anderen in der Liste war. Da war halt auch ein Mädel draußen zu sehen.
Dann meinte er, in dem Fall müsse das Gerät nun doch eingezogen werden, obwohl ich das Video gelöscht hatte, und fügte an, dass es in den vergangenen Wochen und Tagen angeblich noch mehr Hinweise bei der Polizei aus der Region gab, bei dem wohl auch unerlaubte Aufnahmen gemacht worden seien. Und deshalb bliebe ihm nun nichts anderes übrig als das Gerät mitzunehmen und durchsehen zu lassen. Habe es ihn dann freiwillig herausgegeben.
Wie ist hier die Rechtslage, war das von dem Beamten richtig gewesen oder war es überzogen? Habe halt auch eine starke psychische Beeinträchtigung, Angst und Zwangsstörungen.
Wie ist eure Meinung oder Wissen?
8 Antworten
Es gab wohl verbotene Aufnahmen (z.B. unter den Rock filmen etc) und die Polizei vermutet dich als möglichen täter aufgrund deiner Aufnahmen. Es ist zulässig dass sie das Handy als mögliches Beweismittel einziehen und kontrollieren.
Das reine Filmen war aber nicht illegal, nur unanständig.
Wenn es Anhaltspunkte für mögliche (weitere) Straftaten gibt ist das durchaus möglich.
Außerdem hast du das Handy freiwillig hergegeben. Ob die Verdachtsmomente für eine Beschlagnahme ausgereicht hätten ist somit ziemlich egal.
Was Ängste und Zwangsstörungen damit zu tun haben, andere Menschen mit der Kamera zu stalken erschließt sich mir nicht auf Anhieb.
Der Beamte hat vollkommen richtig gehandelt!
Einen Menschen ohne seine Einwilligung per Photo oder Video abzulichten, ist eine Straftat. Und wennd er Beamte den Verdacht hat, dass Du nicht nur ein Video gemacht hast, dann muss er Deine Personalien feststellen, das Gerät einziehen und unter Umständen ein Strafverfahren einleiten!
Hör' also eingfach damit auf, ungefragt Personen ins "Visir" zu nehmen.
Nein falsch. Es ist, zumindest so wie ich mit solchen Aufnahmen umgehe, gesetzlich noch keine Straftat. Sie sind es erst dann, wenn sie unter bestimmten eng gefassten Umständen angefertigt wurden, wie z.B. wenn Person in einer hilflosen Situation ist oder nackt ist oder in privaten Räumen Aufnahmen gemacht werden. In diesem Fall einer Fußgängerzone ist es öffentlicher Raum und dann nur eine Straftat, wenn diese Aufnahmen wieder öffentlich z.B. übers Hochladen im Netz zugänglich gemacht werden. Ist bei mir jedoch nicht so, da ich es nur privat auf dem Handy gespeichert lasse.
Ja, die Polizei hat Beweismittel sichergestellt...dein Handy wird Monate dort verweilen und du wirst rechtlich noch eine Menge Ärger bekommen...schön zu lesen das alles seinen Weg geht...
weil ich unerlaubt eine junge Frau in der Fußgängerzone gefilmt habe?
..... dass es in den vergangenen Wochen und Tagen angeblich noch mehr Hinweise bei der Polizei aus der Region gab, bei dem wohl auch unerlaubte Aufnahmen gemacht worden seien
Wenn hier ein Verdacht einer Straftat im Raum steht, darf die Polizei das. Wenn du nichts zu verbergen hast, wirst du es ja schnell wieder bekommen.