Ich habe 2021 bei Otto was bestellt, 2022 wurde mein Kundenkonto bei Otto gesperrt, da ich eine offene Forderung in Höhe von 120 € habe, dies aber streitig ist und bereits gerichtlich anhängig ist.
Ich würde nun gerne eventuelle Gewährleistungsansprüche prüfen und bräuchte unabhängig davon eine Rechnung für meine Versicherung, da Otto keine Rechnung mit sendet habe ich keine.
Otto verweist in den E-Mails die ganze Zeit auf ihr hauseigenes Inkassodienst und die verweisen mich zurück zu Otto.
Meine Frage: Gibt es eine Anspruchsgrundlage oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Sendung einer Rechnungskopie? Und darf mir Otto Gewährleistungsansprüche weigern wegen einer offenen Forderung (die streitig ist)?