Darf man als Radfahrer jetzt überall gegen die Einbahnstraßenrichtung fahren?
Wenn keine Radwege vorhanden sind!
Ich weiß nur, man darf entgegegesetzt einer Einbahnstraße fahren, wenn unter diesem runden, roten Schild mit dem weißen Balken, ein Schild mit "🚲 frei" ist und halte mich auch daran. Aber es kommen mir immer mehr Radfahrer Einbahnstraßen entgegen, obwohl dort kein "🚲 frei" Schild ist. Ich ärgere mich dann, warum nur ich einen Umweg gefahren bin! Bin ich blöde, oder verhalte ich mich richtig?
Ist es jetzt für Radfahrer überall erlaubt, gegen die Einbahnstraßenrichtung zu fahren?
27 Stimmen
2 Antworten
Nur wenn der Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist (z. B. durch VZ 1022-10 „Radverkehr frei“) darf auch gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung gefahren werden (vgl. Anlage 2 lfd. Nr. 9, 9.1 StVO).
Danke, für Deine Antwort! Dann habe ich ja alles richtig gemacht.
Viele Fahrradfahrer kümmern sich halt nicht um Regeln.