Kann ich den Stalker meiner Mitbewohnerin auf die Fresse geben?

8 Antworten

Solange er da nur steht und niemanden aktiv bedroht, nein. Das ist Körperverletzung und dann hat er etwas in der Hand, um dich entweder zu erpressen oder über das Verfahren Kontakt zu erzwingen. Egal wie, er ist dann im Vorteil.

Du darfst aber die Polizei rufen.

Darfst du nicht. Ausser zur direkten Verteidigung von dir oder deiner Mitbewohnerin.

Für so etwas gibt es gerichtliche Verfügungen das der Typ sich fern halten muss. Macht er das nicht rufst du die Polizei und er wird verhaftet.

Provozier ihn einfach so das er dich als erstes anfässt. Glaube das zählt dann unter Notwehr

Woher ich das weiß:Recherche

palusa  11.01.2023, 05:01

Stalker sind in aller Regel nicht gewalttätig. Rechtlich wird es schwierig mit Notwehr, wenn das ein eskalierender Streit ist.

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Nur in Notwehr. Lass dich am besten von einem erfahrenen Strafverteidiger zu den Einzelheiten beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde für irgendeine Punze keine Straftaten begehen, nur weil du sie vielleicht geil findest.