Ich möchte mrine eltern aus Syrien holen?

2 Antworten

Dein Kollege arbeitet und ist verheiratet, ist nicht mehr minderjährig.

Dann fällt dies nicht mehr unter Folgendes:

Die Möglichkeit des Familiennachzugs besteht für Angehörige der sogenannten Kernfamilie – das sind der Ehegatte, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern, die ohne personensorgeberechtigtes Elternteil in Deutschland leben.

https://familyreunion-syria.diplo.de/webportal/desktop/index.html#refugee

Eine kurze Zusammenfassung:

https://www.dw.com/de/familiennachzug-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlinge-das-sind-die-regeln/a-41958529

warum nicht, es handelt sich ja um seine Eltern .. (?;) aber nur, wenn hier bereits eine behindertengerechte und vor allem bezahlbare Altenwohnung bereitsteht .. denn wo sollten sie sonst unterkommen .. (?!) In Deutschland orientiert sich die Zahl der Familienmitglieder nach der Quadratmeterzahl der Zimmer und Wohnung