Widerspruch gegen Polizei Absage einlegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und bei der Bundespolizei beworben. Da ich in meiner Kindheit und im Jugendalter an ADHS litt und auch Medikamente nahm, gab ich dies in beiden Bewerbungen an. Außerdem, da ich wusste, dass ADHS ein Grund für Ausschluss sein kann (PDV 300), bat ich meine Psychologin ein Psychologisches Gutachten anzufertigen, dass ich beiden Bewerbungen beifügte.

Die Bundespolizei hat mich nach Akteneinsicht zum Bewerbungsverfahren eingeladen, währen die Landespolizei mich aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausschließt. Die Begründung lautet das eine solche Erkrankung niemals ganz verschwindet und ich Anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekam. Ihr erinnert euch sicher, dass das zum Beginn des ersten Lockdowns war mit Schulschließungen. Ich befand mich zu dieser Zeit noch in der J1 an einem Sozialen Gymnasium und da ich sorge hatte, dass ich den Online Unterricht nicht schaffe bat ich um ein neues Rezept. (Die Jahre davor habe ich schon sehr selten Ritalin genommen) Die Sorgen waren völlig unbegründet und so habe ich kaum etwas von dem Ritalin genommen.

Nun möchte ich Widerspruch gegen diese Absage einlegen und hoffe ihr könnt mir bei der richtigen Formulierung helfen.

Antworten wie, kannst du dir sparen und bringt eh nichts könnt ihr euch sparen. Nur zur Frage.

Hier mein erster Entwurf:

Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.

Zur Begründung:

Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.

Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

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Amazon Anzeige?

mein Amazon Paket das durch Hermes zugestellt wurde Kamm zerquetscht an und hatte ein Loch wodurch der Artikel wohl rausgefallen ist ich habe Amazon kontaktiert die meinen zu mir ich muss das anzeigen

Hermes habe ich auch kontaktiert die sagen das kann passieren Amazon soll sich melden da Sendungen bis zu 500 € versichert sind

Amazon sagt mir jetzt dauernd nur : Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass wir derzeit keinen Ersatz oder eine Erstattung für diese Bestellung anbieten können. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihren Artikel ohne Ihre Erlaubnis abgefangen hat, ist das eine Straftat. Sie sollten sich in diesem Fall mit Ihrer örtlichen Polizeibehörde in Verbindung setzen, um diese Angelegenheit weiterzuverfolgen.

was soll ich Anzeigen bitte das Hermes mir Helfen Will

außerdem wenn ich Amazon versuche das zu klären kommt immer die gleiche Antwort siehe unten dann heißt es nur noch ich muss jetzt leider die Konservatiok beenden schönen Abend noch

Hat jemand eine Lösung kennt jemand die Rechtslage der Preis Lag bei 175€ also wirklich ärgerlich

hier nochmal Die Email

Guten Tag,

es tut uns leid, dass Sie Artikel der Bestellnummer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx noch nicht erhalten haben.

Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass wir derzeit keinen Ersatz oder eine Erstattung für diese Bestellung anbieten können. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihren Artikel ohne Ihre Erlaubnis abgefangen hat, ist das eine Straftat. Sie sollten sich in diesem Fall mit Ihrer örtlichen Polizeibehörde in Verbindung setzen, um diese Angelegenheit weiterzuverfolgen.

Wenn das Problem nach der Kontaktaufnahme mit der örtlichen Polizei nicht behoben wurde, kontaktieren Sie uns bitte erneut und senden Sie eine Kopie des Polizeiberichts im PDF-, JPG- oder PNG-Format an die folgende Adresse: de-deliveryinvestigation@amazon.de . Bitte geben Sie folgende wichtige Informationen an:

- Die Nummer des Polizeiberichts über den Vorfall

- Den Namen des zugehörigen Reviers

- Aktenzeichen der Straftat/URL des Berichts/angegebene Referenznummer

- Wenn die Meldung per Telefon an ein lokales Revier gemacht wurde: Name und Plakettennummer des Beamten, der die Meldung aufnahm, und Kontaktnummer des Reviers 

- Wenn die Meldung an die Polizei online gemacht wurde: Eine Kopie der Bestätigungs-E-Mail oder Referenznummer zur Verfügung stellen

Bitte kontaktieren Sie uns erneut, wenn der Polizeibericht abgeschlossen ist. Wir können keine Polizeiberichte akzeptieren, die dem Status „ausstehend“ oder einem anderen unabgeschlossenen Zustand entsprechen.

Bitte beachten Sie: Um die Erstellung eines Polizeiberichts zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, der Polizei eine Kopie dieser E-Mail zur Verfügung zu stellen, um zu veranschaulichen, was passiert ist. Gerne arbeiten wir bei Ermittlungen mit der Polizei zusammen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein. Ihr Feedback hilft uns dabei. 

Freundliche Grüße

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Ermittlungsverfahren bei Trunkenheit am Steuer eingestellt?

Moin,

ich schildere einmal kurz was vorgefallen ist. Vor ca. drei Monaten bin ich nachts mit einem E-scooter von einer Party nach Hause gefahren. Leicht angetrunken. Es kam wie es kommen musste, die Herren in Blau halten mich an. Pusten, 1,37. Mit auf die Wache zum Blut abnehmen. Führerschein ist direkt eingezogen worden (freiwillige Abgabe). Bis vor zwei Wochen habe ich nichts gehört. Dann der Brief: Ihnen wird vorgeworfen blala.... Blutalkoholtest ergab 1,51 Promille.

Dann habe ich einige persönliche Angaben im Befragungsbogen gemacht und im freien Textfeld kurz Reue gezeigt und meine Sicht der Dinge beschrieben.

Jetzt der Wichtigste Teil:

vorgestern bekomme ich einen Anruf von der Staatsanwältin (direkt angerufen zu werden fand ich schon erstmal komisch): da ich mir noch nie hab was zu Schulden kommen lassen, würde sie, laut ihrer Aussage, das Ermittlungsverfahren gerne Einstellen und mir meinen Führerschein zurück geben. Da dieser mir ja aber schon seit 2-3 Monaten entzogen wurde, würde sie es nur machen, wenn ich keinen Schadensersatz verlange.

Heute dann der Brief mit Führerschein. Allerdings stand dort nicht direkt wörtlich drinne, dass das Verfahren eingestellt wurde. Nur, dass es darum geht. Aber warum sollten sie mir sonst einfach meinen Lappen zurück geben?

Meine Frage nun: kommt da noch was (Bußgeld, erneute Anzeige etc.??)

Ich weiß nicht so Recht was ich davon halten soll. Klar, Führerschein wieder, juhuu, aber dennoch komisch nicht zu wissen was nun wirklich Sache ist.

Vielen Dank schonmal im voraus.

Polizei, Recht, Autofahren
Darf ich wissen wer mich bei der Polizei verpetzt hat??

Hallo, ich bin M/19 und wurde bei der Polizei verpetzt. Aber mal von Anfang an... Vor ein paar Wochen war ich mit ein paar kumpels draußen auf einem Parkplatz am Wald um bisschen was zu trinken. Wie es leider hin und wieder mal vorkommt wenn man zu viel trinkt ( und ja es war scheisse bitte keine moral Apostel die bekomm ich genügend keine Sorge) passieren Sachen die man sehr schnell bereut. Kurzfassung, ein naheliegende Häuschen wurde randaliert (Fenster, rolläden und ausenleuchten kaputt), es war sozusagen ein "gemeinschaftsprojekt".

2 Tage später war dann die Polizei vor meiner Tür die mich damit konfrontierte. Da blut am Ort gefunden wurde und ich eine Wunde an der Hand hatte half abstreiten auch nichts mehr. Bei meiner Aussage habe ich dann gesagt das ich alles allein gemacht habe woraufhin die Polizisten 2 mal erwähnten das ich verpetzt wurde und ich mir gut überlegen soll ob ich alles auf meine Kappe nehme für leute die mich verpetzen (sie wissen es zwar nicht und haben keine beweise aber sie vermuten natürlich das es mehrere waren) . Jetzt die frage:

1. Stimmt es überhaupt das ich verpetzt wurde oder kann es auch sein das sie das nur behaupten in der hoffnung ich sage die namen der anderen

2. Wenn es stimmt das ich verpetzt wurde, habe ich dann das Recht zu wissen wer das war?

Ich kann mir eig nur vorstellen das ich verpfiffen wurde, da ich noch nicht polizei bekannt bin usw und die Polizei meine DNA dann ja garnicht im System hat können sie es ja nicht durch das Blut herausgefunden haben. Gleichzeitig kann mich eigentlich nur jmd verpetzt haben der selbst dabei war wie soll den sonst jemand wissen das genau ich es war?

Polizei, Freunde, Straftat
Mutter hat "Fahrerflucht" begangen - Was tun?

Meine Mutter ist leider nicht so gut, wenn es um die deutsche Sprache oder Bürokratie geht. Ich brauche dringend Ratschläge wie man mit dieser Situation umgehen sollte, da ich mich auch nicht so gut auskenne, aber wenigsten die deutsche Sprache halbwegs gut beherrsche. Ich versuche meiner Mutter zu helfen, bin aber regelrecht überfordert.

Was ist passiert?

Ja... meine Mutter hat letztens ein sehr dummen Fehler gemacht. Sie ist letztens beim ausparken mit einem anderen parkenden Auto "bisschen" kollidiert. Man hat nur ein kleines Geräusch gehört und ist sehr langsam gefahren. Sie ist dann ausgestiegen und hat kontrolliert ob sie irgendeinen Schaden angerichtet hat. Meine Mutter konnte keinen Schaden erkennen und ist dann dummerweise weggefahren. Das alles hat ein Zeuge wahrgenommen und hat das der nachhinein Polizei gemeldet. 

Später war die Polizei bei uns und dann hat meine Mutter ihre Sichtweise erzählt. Die Polizei meinte sie wüssten Bescheid, dass meine Mutter ausgestiegen ist usw. weil ihm der Zeuge das erzählt. Die Polizei aber meinte, dass eine klitzekleine Kleinigkeit abgefallen ist. Also sehr sehr minimalen Schaden (i guess?). 

Nun haben wir vor 2 Tagen ein Schreiben von der Polizei bekommen und irgendwie müssen wir diesen Papierkram ausfüllen.

Die Straftat kann man in Bild 1 sehen.

Was ich auch daran nicht verstehe, ist das was unter "Versuch" steht. Da steht Nein. Ich kann leider nicht genau deuten, was das bedeuten soll.

Kommen wir zu einer weiteren Frage, weiß die Polizei nicht mehr was genau passiert ist? Also das meine Mutter vorher ausgestiegen ist und nach Sachschaden kontrolliert hat. Ich dachte die Polizei wüsste davon Bescheid.

Kommen wir zum 2. Bild

Was soll man da ankreuzen? Soll meine Mutter die Straftat zugeben, obwohl es eine wirklich klitzekleiner Schaden war (irgendwas ist abgefallen und man konnte es laut Polizei in paar Sekunden reparieren) und das nicht wirklich die Absicht meiner Mutter war, weil sie nach Schaden Ausschau gehalten hat, aber keinen gefunden hat.

Soll man sich äußern? Wenn ja, was soll ich genau hinschreiben. Ich habe auch Angst, dass ich was falsches schreibe und meine Mutter dann in Schwierigkeiten kommt.

Oder soll meine Mutter einfach vernommen werden? Ich weiß es nicht und ich brauche Antworten.

Oder soll ich eurer Meinung nach, was anderes ankreuzen? Wir haben übrigens keinen Anwalt oder sowas ähnliches.

Kommen wir zum 3. Bild

Ähhh ja, was genau bedeutet das alles. Ich verstehe nur das erstere.

Letzte Frage:

Hat meine Mutter richtig gehandelt in der Situation oder hätte sie trotzdem die Polizei anrufen sollen, obwohl sie keinen Schaden erkennen konnte?

Ich bin dankbar für jegliche Antworten!

Bild zum Beitrag
Schuldig 88%
Unschuldig 13%
Auto, Autounfall, Polizei, Recht, Bürokratie, Fahrerflucht, Papierkram, Straßenverkehrsordnung

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