Polizei Durchsuchung begründet?

6 Antworten

Bei einem begründeten Verdacht braucht die Polizei einen Durchsuchungsbefehl von einem Richter. Das ist nur eine kleine Formalität und wird in den meisten Fällen gewährt.

Wenn der Täter in der Zeit, bis der Durchsuchungsbefehl vorliegt Beweise vernichten könnte, besteht «Gefahr im Verzug». Man nennt das auch Verdunkelungsgefahr. Die Polizei darf dann ausnahmsweise durchsuchen, um Beweise zu sichern.

Mit dem Argument der Gefahr im Verzug kann die Polizei auch ohne Durchsuchungsbefehl Durchsuchungen vornehmen, aber sie muss dabei immer das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten.


furbo  17.01.2021, 08:50

Du solltest beachten, dass die Polizei nicht nur die StPO als Handlungsgrundlage hat. Ein Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr im Verzug muss nicht dabei vorliegen.

Lies dir einfach im POLG deines Landes den entsprechenden Passus: "Durchsuch von Personen" durch. Allein schon aus Gründen der Eigensicherung, darf die Polizei fast immer nach Waffen durchsuchen.

Reicht der Verdacht, dass es was zu finden gibt?

Häufig: ja, u.U. sogar auch ohne konkreten Verdacht. Ein Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr im Verzug ist entgegen der hier häufig vertretenen Meinung i.d.R. nicht erforderlich. Die Durchsuchungsbefugnisse ergeben sich in den meisten Fällen aus dem Polizeigesetz, nicht aus der StPO.

Wenn durchsucht wird, dann darf bis auf die Haut durchsucht werden, auch Körperöffnungen sind nicht ausgenommen.

ohne , dass sie Beweise für irgendetwas haben. 

Die gilt es ja zu finden, oder? Und wenn nur der Gedanke kommt "da guck ich mal genauer" habe ich auch einen Verdacht, wenn auch unbestimmt.

weil ich bei so einer ähnlichen Sache dabei war und ich gerne wissen würde ob es rechtens war.

Warum in Gottes Namen denkt ihr immer, dass Polizisten wegen solcher Dinge ihren Job riskieren?

Und der Begriff "durchsuchen" wird von euch eh fast immer falsch definiert.

Gruß S.

Eigentlich dürfen sie nur dein Eigentum bzw. dein Grundstück durchsuchen wenn sie einen Durchsuchungsbefehl also einen richterlichen Beschluss haben.