Widerspruch gegen Polizei Absage einlegen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Widerspruch ist ja ein gültiges Rechtsmittel und ich halte ihn auch durchaus für sinnvoll.

Allerdings würde ich dringend darauf verzichten, zu betonen, wie sich die Psychologin zur Tauglichkeit äußert. Ihr steht kein Urteil zu und man sieht/liest das gar nicht gern. Sie soll dich objektiv beurteilen. Die Anforderungen des Berufes und die PDV kennt sie nicht. Sie kann nicht hellsehen und wagt sich damit sehr weit vor.

Einen Anspruch auf Einzelfallprüfung hast du nicht. Du solltest also höflich darum bitten, anstatt es zu fordern.

Deine erneute Medikation Anfang 2020 ist schädlich. Ei Züge Chance wäre der Nachweis, dass du das Rezept nicht eingelöst hast. Du musst diese Einnahme erklären/abschwächen, sonst sehe ich keine Chance.

Die BuPo macht vor dem Auswahlverfahren keine medizinische Vorauswahl. Einige BL - offensichtlich auch BaWü - tut das aber. Es würde wahrscheinlich auch dort zur pdu kommen.

Das Genick bricht dir die Sache Anfang 20! Allein die Idee, dass du das bei Belastungen brauchst, ist fatal. Das muss irgendwie relativiert werden.

Gruß S.


Nico2550 
Beitragsersteller
 21.01.2021, 14:51

Da die Bundespolizei um eine ausführlichere Beschreibung gebeten hat, denke ich schon, dass die sich das genauer angeschaut haben.

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Ich sage nur ganz kurz dazu:

Du kannst keinen Arbeitgeber zwingen, Dich einzustellen. Das gilt sowohl in der freien Wirtschaft als auch im ÖD.

Der Polizeiberuf ist kein Zuckerschlecken. Da stehst Du nicht nur am Straßenrand und strafst Verkehrssünder ab.

Ich glaube, mit Deiner Erkrankung bist Du dafür überhaupt nicht geeignet. Wenn Du unter Druck gerätst, nimmst Du Medikamente.

Ich bin kein Arzt und kann Deine gesundheitliche Situation nicht bewerten. Für mich hört sich Deine Schilderung aber nicht so gut an.

Letztendlich entscheidet ein Arbeitgeber, ob er jemanden nimmt oder nicht. Was soll da ein Widerspruch bringen???


Sirius66  21.01.2021, 14:15
Du kannst keinen Arbeitgeber zwingen, Dich einzustellen. Das gilt sowohl in der freien Wirtschaft als auch im ÖD.

Da es hier aber weder da eine noch das andere ist, kann man sich über beamtenrechtliche Grundsätze sehr wohl in diesen Job klagen.

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Hallo,

die Sache klärt sich eigentlich von alleine. Die PDV schreibt es vor, also ist der Weg des Widerspruchs aussichtslos. Du kannst ja nicht gegen die PDV Widerspruch einlegen.

Bewerbe dich bei einer anderen Polizei, hast ja noch 16 Stück zur Auswahl.

Viel Erfolg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nico2550 
Beitragsersteller
 21.01.2021, 14:49

Die PDV gilt Bundesweit und ist lediglich eine Richtlinie. Es gibt einige Fälle bei denen ein Widerspruch und eine anschließende polizeiärztliche Untersuchung zur Einstellung geführt haben.

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Lass es besser sein es wird nichts bringen!

Die werden einfach sagen das du das Problem wider hattes bei mehr Stress taugst du nichts für die Landespolizei!

Dagegen kannst du nichts machen oder willst Jahre oder ein Jahrzehnt lang ein Rechtsstreit führen! Und Dan wirst du dennoch verlieren!

Du kannst Natürlich Widerspruch einlegen, wird dir aber nichts bringen.
Villeicht wird man dich um Drama zu vermeiden ins Auswahlverfahren einladen. Letztendlich lehnt man dich dann aber trotzdem ab.

Ist in meinen Augen auch legitim denn psychische Grunderkrankungen, egal ob behandelt oder nicht können im späteren Verlauf zum Problem werden.

Und das ist Kontraproduktiv in einem Beruf in welchem es zu viel psychischer Belastung kommen kann.

Das Gutachten deiner Ärztin ist schön und gut, heißt aber nicht das man diesem Gutachten auch folgen muss.

Und es spricht von keiner Stabilität wenn du dir noch vor einem Jahr hast Psychophamaka verschreiben lassen. Sorry ..