Was schaut die Polizei beim beschlagnahmen eines Handys?
Mein (15 Jahre) Handy wurde letzten Donnerstag von der Kriminalpolizei beschlagnahmt weil ich Bilder von einer minderjährigen veröffentlich haben soll. Sie müssten schauen ob ich das Bild auf dem Handy habe und wenn ja wen ich das alles geschickt habe. Was nicht der Fall ist, jedoch ich andere Daten auf dem Handy hatte (was in dem jetzigen Zustand gelöscht ist) womit ich straftätig werde. Meine Frage lautet: Kann die Polizei diese gelöschten Daten immer noch gegen mich verwenden obwohl ich bei dem eigentlichen Verfahren nicht schuldig bin?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/gri1su/1670043353355_nmmslarge__8_0_169_169_3b8b1b59757d488ec936c4fd216cc58d.jpg?v=1670043353000)
Wenn die Polizei beim Überprüfen deines Handys auf andere / weitere Straftaten stößt, muss und wird sie dem nachgehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Als Zufallsfund bzw. als sogenannte Zufallserkenntnis bezeichnet man im Strafverfahrensrecht bestimmte Beweisinformationen, die in keiner Beziehung zu der Anlasstat stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten (§ 108 Abs. 1 Satz 1 StPO).
Recht komplexes Thema:
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/7_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Die Durchsuchung deines Handys ist eine normale Durchsuchung, sie unterliegt nicht einem Straftatenkatalog. Von daher könnten zufällig gefundene Beweismittel verwandt werden.