Was schaut die Polizei beim beschlagnahmen eines Handys?

3 Antworten

Wenn die Polizei beim Überprüfen deines Handys auf andere / weitere Straftaten stößt, muss und wird sie dem nachgehen.

Als Zufallsfund bzw. als sogenannte Zufallserkenntnis bezeichnet man im Strafverfahrensrecht bestimmte Beweisinformationen, die in keiner Beziehung zu der Anlasstat stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten (§ 108 Abs. 1 Satz 1 StPO).

Recht komplexes Thema:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zufallsfund

Die Durchsuchung deines Handys ist eine normale Durchsuchung, sie unterliegt nicht einem Straftatenkatalog. Von daher könnten zufällig gefundene Beweismittel verwandt werden.