Widerspruch gegen Polizei Absage einlegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und bei der Bundespolizei beworben. Da ich in meiner Kindheit und im Jugendalter an ADHS litt und auch Medikamente nahm, gab ich dies in beiden Bewerbungen an. Außerdem, da ich wusste, dass ADHS ein Grund für Ausschluss sein kann (PDV 300), bat ich meine Psychologin ein Psychologisches Gutachten anzufertigen, dass ich beiden Bewerbungen beifügte.

Die Bundespolizei hat mich nach Akteneinsicht zum Bewerbungsverfahren eingeladen, währen die Landespolizei mich aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausschließt. Die Begründung lautet das eine solche Erkrankung niemals ganz verschwindet und ich Anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekam. Ihr erinnert euch sicher, dass das zum Beginn des ersten Lockdowns war mit Schulschließungen. Ich befand mich zu dieser Zeit noch in der J1 an einem Sozialen Gymnasium und da ich sorge hatte, dass ich den Online Unterricht nicht schaffe bat ich um ein neues Rezept. (Die Jahre davor habe ich schon sehr selten Ritalin genommen) Die Sorgen waren völlig unbegründet und so habe ich kaum etwas von dem Ritalin genommen.

Nun möchte ich Widerspruch gegen diese Absage einlegen und hoffe ihr könnt mir bei der richtigen Formulierung helfen.

Antworten wie, kannst du dir sparen und bringt eh nichts könnt ihr euch sparen. Nur zur Frage.

Hier mein erster Entwurf:

Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.

Zur Begründung:

Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.

Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

Studium, Schule, Bewerbung, Polizei, Recht, Widerspruch, Ausbildung und Studium
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