Mein (15 Jahre) Handy wurde letzten Donnerstag von der Kriminalpolizei beschlagnahmt weil ich Bilder von einer minderjährigen veröffentlich haben soll. Sie müssten schauen ob ich das Bild auf dem Handy habe und wenn ja wen ich das alles geschickt habe. Was nicht der Fall ist, jedoch ich andere Daten auf dem Handy hatte (was in dem jetzigen Zustand gelöscht ist) womit ich straftätig werde. Meine Frage lautet: Kann die Polizei diese gelöschten Daten immer noch gegen mich verwenden obwohl ich bei dem eigentlichen Verfahren nicht schuldig bin?