Darf mein Marktleiter mein Zeugnis öffentlich hinhängen?

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich meinen Rechten während meiner Ausbildung. Speziell geht es um mein Berufsschulzeugnis.

Ich mache eine Ausbildung zum Verkäufer im 1. Lehrjahr bei Edeka. Vor circa einem Monat haben wir Zeugnisse in der Berufsschule bekommen, und dort habe ich 24 Fehlstunden, 16 Entschuldigt. Also ein Tag unentschuldigt. Nun zu meinem Marktleiter. Ich habe die Entschuldigung für diesen Tag in meinem Markt bei ihm abgegeben und sie wird im Hauptmarkt im Büro zu meiner Akte gelegt. Nun hatte ich ihn natürlich gefragt, ob er die Arztbescheinigung vom Büro faxen lassen kann. Er meinte immer er macht es, sobald er Zeit hat. Bis heute habe ich sie natürlich nicht gesehen und dadurch auch die 8 Stunden fehlend im Zeugnis.

Mein Marktleiter ist nur ein Marktleiter, nicht mein Chef oder Ausbildungsleiter!

Heute musste ich dann ansehen, wie mein Marktleiter mein Zeugnis genommen, und an das Schwarze Brett im Marktleiterbüro gehangen hat. Öffentlich für alle Mitarbeiter und Kunden! Unter mein Zeugnis stand dann "Fehlstunden in der Schule werden im Arbeitsplan mit Minusstunden berechnet.*

Nun zu meinen Fragen .. - Darf er das Zeugnis ohne meine Genehmigung einfach für jeden sichtbar an das Schwarze Brett hängen? - Darf er mir die Minusstunden wirklich berechnen? Ich hatte immer eine Bescheinigung vom Arzt!

Arbeit, Schule, Ausbildung, Rechte, Berufsschule, Chef, EDEKA, Marktleiter, Pflicht
Auszug aus gemietetem Haus - was muss man machen

Hallo,

wir haben 4 Jahre in einem Haus gewohnt. Im Mietvertrag steht "Haus wird unrenoviert vermietet". Sonst steht nichts weiteres darin. Auch vom Garten steht nichts drin.

Beim Einzug haben wir alle Wände weiß gestrichen und den Treppenaufgang hälftig beige (wegen der Kinderhände :) ) Die Terrasse haben wir fachmännisch vergrößert, da sie ziemlich klein war und davor ein Matschbeet war. Der Vermieter erlaubte uns den Garten auf "Vordermann" zu bringen. Der Rasen war nur hälftig von der gesamten Fläche gepflanz - die andere Hälfte lag brach (Acker) - hier haben wir neuen Rasen gesäht und einen Sandkasten einbauen lassen. Zusätzlich haben wir den vermorschten Komposter entfernt und einen modernen Komposter gekauft und hingestellt.

In der Wohnung haben wir im OG überall Laminat verlegt, da kein Boden vorhanden war.

Der Vermieter war ziemlich sauer über die Kündigung und hat sie nicht unterschrieben. Zudem hat er verlangt, das wir den Garten und die Wohnung wieder in den Urzustand versetzen.

Kann er das? Wir wollen ja kein Geld (ca. 2.500€ Investitionskosten) von ihm. Er behauptet nun folgendes: - Vor der Terasse wäre ein teures Blumenbeet angelegt gewesen - der häftige Garten war mit Gemüse bepflanzt - der Holzkomposter wäre in einem Tadellosen Zustand gewesen - die beige Wand sollen wir weiß Streichen. - wir sollen unseren Brunnen entfernen und einen Rosenstrauch pflanzen, der wäre da ganz jung gewesen.

Davon abgesehen das seine Aussagen nicht stimmen, würde mich jetzt einfach interessieren, was darf er verlangen, was nicht. Was passiert wenn wir jetzt alles rausreisen? usw. usf.

Vielen Dank.

Haus, Garten, Miete, Vermieter, Auszug, Pflicht
Verkehrskontrolle,,,, Habe Ich mich richtig verhalten?

TEIL1 hätte nur mal ne kurze frage, ich wurde gestern nacht bzw heute früh ca 03.30uhr von der polizei angehalten allgemeine verkehrskontrolle, war soweit auch alles ok,papiere auf verlangen vorgezeigt,verbandskasten und warndreieck gezeigt (hab ich immer in der fahrgastzelle nicht im kofferraum) wie gesagt es war ne normale allgemeine kontrolle., dann aber hies es auf einmal ich möchte bitte noch mal in ihren kofferraum schauen., woraufhin ich fragte warum.??? der polizist sagte (wörtlich) ja....., wir haben momentan mit mehrfachen eibrüchen und diebstälen zu tun...ich fragte ihn ob ich mich denn irgendwie verdächtig gemacht habe durch was auch immer...??? seine antwort nein...aber er wolle trotzdem mal in meinen kofferraum schauen., ich verweigerte und sagte das einzige was in meinem kofferraum ist ist ein ölkanister sonst nix,er wieder na dann lassen sie mich doch reinschauen..ich sagte wieder nein,ich sehe keine grundlage auf der sie berechtigt sind meinen kofferraum zu durchsuchen...(ich weiß das macht natürlich noch mehr verdächtig)aber es ist doch mein gutes recht oder??? als ich wie gesagt mehrfach verneinte und untersagte meinen kofferraum zu durchsuchen fing er auf einmal an wir führen hier jetzt eine schleierfahndung durch also habe ich ihm volge zu leisten(ich komme aus sachsen anhalt)ich weiß nicht genau wie sich das mit der schleierfahndung hier in meinem bundesland verhällt aber ich glaube eine schleierfahndung beziht sich doch nur auf bundespolizei usw zwecks der illegalen einreise,schmuggel usw usw und das auch nur im 30km radius im grenzgebiet....hab ich da nicht recht??? der polizist ging dann zu seinem kolegen der mich dann auch zum öffnen meines kofferraums drängte was ich aber auch verneinte., dann hies es na dann müssen wir ebend weitere kräffte hinzuziehen ca10min später traf ein zivielwagen ein einer von der kripo und n anderer polizist kamen dazu und der ton wurde schärfer..es hies dann wenn sie den kofferraum nicht öffnen dann machen wir das ebend selber., (wörtlich)auch unter anwendung körperlicher gewallt...) zu dem zeitpunkt habe ich mich schos aus meinem auto herrausbewegt und stand an der fahrertür, ich wies die polizisten darauf hin das ich ihnen den zugang zu meinem pkw verweigere da es keine grundlage gibt aus einer allgemeinen verkehrskontrolle auf eimal ne schleierfahndung zu machen zumal die kontrolle ohne beanstandung eigentlich schon erledigt war..., nach mehreren hin und hergerede wurde ich dann unter gewalteinwirkung von meinem auto entfernt einer der polizisten öffnete meine fahrertür nahm meinen schlüssel aus dem zündschloss und öffnete unter meinem protest und der nochmaligen untersagung meinen kofferraum.... natürlich war nix anderes als besagter kanister drin aber mir ging es um mein persönlichkeitsrecht und meine privatsphäre..da ich zu keinem zeitpunkt verdächtig war/gewirkt habe bis zur besagten frage der öffnung meines kofferraums.,

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Gewalt, Anzeige, Verkehrskontrolle, Pflicht
Geld ins Haus stecken oder nicht?

Hallo, wir wissen so langsam nicht mehr was wir machen sollen. Also, wir leben mit meinem Schwiegervater zusammen auf einem Grundstück, er im hinteren Haus und wir im forderen Haus. Von dem forderen Haus gehören meinem Mann 64 qm, (eigentlich die untere Wohnung, was jetzt Bad, Küche, Wohnzimmer und einen Teil des Flures ist)die hat mein Mann vor 11 Jahren von seinem abgekauft. So nach dem wir geheiratet haben und zwei Kinder bekommen haben, durften wir von der oberen Wohnung noch drei weitere Räume mit nutzen (ohne was schriftliches abzumachen).Mein Schwiegervater ist jetzt 72 Jahre alt, und überhaupt nicht gut zurecht, neue Hüfte, Prostatakrebs, Herzprobleme etc. Er weigert sich nach wie vor uns das fordere Haus zu überschreiben, da wir angst haben was passiert, wenn er mal nicht mehr alleine zurecht kommt und wir ihm auch nicht mehr gerecht werden können, wie es dann weiter geht und zusätzlich liegt uns die Bank im Nacken und sagt; Warum noch mehr Geld in ein Haus stecken, was uns gar nicht gehört? Womit Sie ja auch recht haben. Wir haben mittlerweile inklusve Kauf der Wohnung 125.000,- € in das Haus gesteckt, neu verfugen lassen, komplett neue Fenster, Dach und Wanddämmung etc. Jetzt haben wir aber festgestellt, das wir mit der Wohnsituation nicht zurecht kommen und wollen eigentlich noch mal umbauen, haben auch mit meinem Schwiegervater darüber geredet und er war auch einverstanden, dann ging es zur Bank, die halt ihre bedenken haben und mit meinem Schwiegervater auch noch mal reden wollten, was dann auch passiert ist. Die Bank hat ihr ok gegeben und jetzt aus heiterem Himmel sind wir, besinders ich das schlimmste für meinen Schwiegervater was es gibt und er stimmt dem Umbau nicht mehr zu. Bedingung von der Bank war halt auch, dass das fordere Haus überschrieben wird, was mein Schwiegervater ja bei der Bank versprochen hatte und jetzt drei Tage später weigert er sich und hat uns damit gedroht, dass wir die oberen Räume bald auch nicht mehr nutzen dürfen. Was können wir da machen? LG Nadine

Geld, Recht, Eigentum, Pflicht
Schuluntersuchung - Pflicht?

Hallo,

morgen steht bei meiner Klasse eine Schuluntersuchung an, ich wollte mal wissen, ob diese Pflicht ist. Ich gehe auf ein Gymnasium in die 8. Klasse, in Thüringen. Unsere Paralellklasse war heute dran und einige Jungs sagten, dass der Arzt auch das Genital untersucht. Naja, ... , das will ich aber nicht, bei der Untersuchung kann der Arzt alles machen (Sehtest, Hörtest, etc), aber das möchte ich nicht. Nach einigem hin und her habe ich mal im Internet nach dem Thüringer Schulgesetz geschaut, da ist mir aufgefallen, dass bei Paragraph 55 (Abschnitt 1, 2 und 3) steht, ich zitiere:

"§ 55 Schulgesundheitspflege (1) Die Schulgesundheitspflege umfasst die Aufgaben nach dem Infektions­ schutzgesetz sowie die Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärzt­ lichen Dienstes.

(2) Die Schulgesundheitspflege wird von den Gesundheitsämtern wahrgenom­ men. Die Schule und die Eltern sind verpflichtet, die Gesundheitsämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

(3) Die Schüler sind verpflichtet, sich den Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes zu unterziehen. Näheres wird durch Rechts­ verordnung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums im Einvernehmen 49 mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium geregelt. Personen, denen die Sorge für die Person eines Schülers zusteht, sind verpflichtet, die­ se Untersuchungen zu dulden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt."

Demnach wird doch beschrieben, dass ich verpflichtet bin, an der Untersuchung teilzunehmen. Ich habe doch aber Persönlichkeitsrechte etc. ...

Was sagt ihr dazu, ich brauche mal eure Meinung, bitte keine Scherzantworten!

Quelle für Schulgesetz: http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1230.pdf

MfG Cubby

Gesundheit, Schule, Gesetz, Untersuchung, Arzt, Thüringen, freiwillig, Pflicht, schuluntersuchung

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