Herstellung Leinsamenschleim?

Hallo zusammen

Ich habe mal versucht Leinsamenschleim zu machen (gegen Gastritis und Magen Darm Problemen) und bin entweder zu doof dafür oder ich habs richtig gemacht und kann mir nur nicht vorstellen, dass damit "Schleim" gemeint ist. Und was genau soll man dann zu sich nehmen? Die Flüssigkeit oder die Leinsamen? In einem Rezept, das ich gefunden hab, steht z.B. , dass man 2-3 EL Leinsamen in xy ml (weiß nicht mehr genau wieviel das war) 30Min quellen lassen soll. Danach soll man das sieben und die Flüssigkeit trinken. Die Flüssigkeit ist nichtmal minimal dickflüssig, also schleimig ist das definitiv nicht. Die Leinsamen sind zwar etwas glibberig, aber aufgequollen sind die nicht wirklich. Ich habe schon mal Haferschleim gemacht und das klappte auch gut und sah nach Schleim aus.

Da ich noch nicht aufgebe wollte habe ich die Variante versucht, die Leinsamen über Nacht quellen zu lassen und dann kurz aufzukochen (steht so in einigen Rezepten). Aber am morgen sah es genauso aus, wie nach 30 Min. Nur das Wasser war etwas trüber. Ich habe es dann trotzdem mal aufgekocht, aber nichts. Jetzt frage ich mich ob ich irgendwas falsch mache oder ob ich es die ganze Zeit richtig gemacht, mir aber etwas anderes darunter vorgestellt habe. Ich kenne wie gesagt nur Haferschleim und die Zubereitung funktioniert prima.

Ich habe natürlich auch schon Google bemüht, aber ich finde keine Antwort auf mein Problem. Man findet tausend Rezepte, aber wie das eigentlich aussehen soll ist nicht zu entdecken.

Würde mich über Antworten freuen!

Gesundheit, Ernährung, Gastritis, Leinsamen
Beim Anwalt nichts unterschrieben - trotzdem Mandatsvertrag?

Ich will meinem Anwalt nun das Mandat entziehen. Leider musste ich noch warten bis ich eine andere Lösung gefunden habe.

Nun stellt sich mir aber die Frage ob ich ihm überhaupt ein Mandat erteilt habe. Mündlich natürlich. Es folgten Gespräche und er fertigte auch einen Klageentwurf an, den ich aber mehrmals korrigieren musste, weil sehr viel falsch war. Was mich aber schon am Anfang verwundert hat, war das ich nichts unterschreiben musste. Weder eine Vollmacht noch einen Vertrag, dass ich ihn beauftrage. Deshalb hat er wohl auch nicht, obwohl ich ihn bat, die Gegenseite angeschrieben.

Schreibt man dann trotzdem, dass man ihm das Mandat entzieht? Und wie ist das mit den Kosten? Ich will mich vor nichts drücken, er schrieb ja auch den Klageentwurf, aber sonst ist nicht wirklich viel passiert. Es zieht sich schon seit April und Dinge um die ich ihn bat hat er nicht gemacht, ohne mir das zu sagen. Ich erfuhr das dann erst später. Viel Kontakt gab es auch nicht. Persönlich 3 Gespräche, telefonisch würgte er mich direkt ab (ich versuchte es nur 3mal) und rief auch nicht zurück.

Dass ich etwas zahlen muss war und ist mir klar. Ich frage mich nur, ob der Anwalt die Rechnung nach belieben hoch ausstellen kann, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Zahlen will und werde ich, ich habe nur Angst, dass er mir dann, weil ich ihm das Mandat entziehe noch tiefer in die Tasche packen will (die eh schon fast leer ist, was er wusste, da ich es ihm sofort sagte). Die Kosten für die Erstberatung sind eh klar, aber was ist mit dem Rest?

Gebühren, Anwalt, Vollmacht
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