Beziehe zum 01.03.13 eine neue Mietwohnung. Alle Kellerräume von den Vermietern haben Licht nur meine Räume nicht. Der Vormieter hatte welches diese wurde aber entfernt weil laut Vermieter Licht im Kleller nicht erlaubt ist. Können Sie mir sagen ob Licht im Keller Pflicht ist und ob mann mir verbioeten kann im Keller Licht zu legen.

VG Rita Bergmann