Sind Lehrer dazu verpflichtet?

7 Antworten

Der Lehrer darf auch auf Mitschüler verweisen. Es wäre zu viel verlangt, wenn er den Unterrichtsstoff für den Schüler "wiedergeben" sollte, also ihm praktisch Privatunterricht erteilen sollte.

Wenn der Lehrer genug Zeit hat und nett ist, wird er sich natürlich nicht sperren und auch etwas mitteilen.

Gibt es denn bei dir einen konkreten Fall, wo einem Schüler nach seiner Erkrankung von seinen Mitschülern die Auskunft über den Unterrichtsstoff der Zwischenzeit verweigert wurde?

Ich muss mich, wenn ich krank werde, selbst kümmern, dass ich das Versäumte irgendwo her kriege, da kümmern sich unsere Lehrer nicht drum. Also hast du es noch gut. Und natürlich darf der Lehrer das.

wichtige Termine wird Dir der Lehrer schon mitteilen, z.B. wenn er in der Zeit Deiner Krankheit Klausur-Termine bekannt gegeben hat.

Für Inhalte & Hausaufgaben kann er Dich an Deine Mitschüler verweisen.


Mina977 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 09:05

Das ist ja grade der punkt, die Klassenkameraden wissen bescheid, aber sobald die kranke mitschülerin nachfragt hat niemand ahnung & der lehrer antwortet pampig er will's auch net sagen.nicht speziell ein lehrer nein alle sind so.Aus was fuer einen Grund auch immer, ich versteh echt net wieso das in meiner schule so sch**iße zu geht. Trotz allem bleib ich höflich. Deshalb frage ich was fuer gesetzte/Regelungen fuer das schulsystem erstellt worden sind.

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Die Schulordnung sieht vor, dass ein Schüler, der Unterricht versäumt hat, diesen Stoff selbstständig nacharbeiten muss. Dazu hat er - je nach Dauer der Erkrankung - angemessen Zeit.

Wer also etwa 2 Wochen gefehlt hat, sollte den Stoff der 6 Stunden z. B. in Deutsch innerhalb von 2 Wochen nachgearbeitet haben.

Der Lehrer ist nicht verpflichtet, dem kranken Schüler alle Unterrichtsinhalte aufzulisten oder zu erklären.

Dazu ist die Kurs-/Klassengemeinschaft da!

Stelle dir vor, bei einer Grippe-Welle fehlen jeden Tag ein bis zwei Schüler nacheinander... Soll dann der Lehrer den erkrankten Schülern die Aufgaben "hinterherbringen"? Nein!

Bai langfristigen Krankenhausaufenthalten wird vorher ein Plan erstellt!

  • Der Erkrankte muss sich selber bei seinen Mitschülern schlau machen, was er verpasst hat. Einen Anspruch auf eine Art Einzelunterricht hat er nicht.
  • Und auch eine Informationspflicht seitens des Lehrers besteht nicht.

Einfaches Beispiel:

Ich habe z.B. in meiner Klasse 31 Schüler. Da ist immer mindestens einer krank. Wenn ich für den Erkrankten immer eine Wiederholungsstunde machen müsste, müsste das Schuljahr 3x so lang sein.

=> Der Lehrer muss sogar den Schüler an seine Mitschüler verweisen, weil es sonst gar nicht weitergehen würde.

=> Freilich kann bei begrenzten, konkreten Verständnisproblemen ein 1:1 - Gespräch sinnvoll sein und sollte auch von Seiten des Schülers gesucht werden. Das kann aber nicht den gesamten Inhalt der versäumten Stunden zum Thema haben, sondern muss begrenzt sein.


LG

MCX


Mina977 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 09:08

Genau das wollte ich wissen mit dem 1:1 Gespräch. Danke! LG mina977

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