Hallo, wir haben Eigentum in Eigentümergemeinschaft erworben. Der Besitzer der Dachwohung lässt diese seit 20 Jahren vergammeln, sprich die Wohnung ist vermietet und er kümmert sich nicht darum bzw. war vor 15 Jahren zuletzt in der Wohnung, vor 10 Jahren zueletzt auf der Eigentümerversammlung. Mittlerweile gibt es an den Fenstern in der Wohnung und am Dach große Undichtigkeiten und Nässe dringt ein wodurch es bereits mehrfach zu Wasserschäden auch in der Wohnung darunter darunter gekommen ist.

Jetzt meine Frage: Kann die Gemeinschaft den einzelnen zwingen sein Eigentum instand zuhalten? Hat er nicht die Pflicht dazu? Muß nicht derjenige der sein Eigentum vernachlässigt den Schaden zahlen der anderen durch sein "nichts tun" enstanden ist? Hat er nicht die Pflicht regelmäßig sein Eigentum anzusehen und dafür sorge zu tragen das einigermaßen ok ist?

Nachdem das Dach bereits mehrfach geflickt wurde muß es wohl jetzt bald komplett erneuert werden da im Dachstuhl und in der Wohung alles marode ist.