Bin krank mit Magen-Darm-Infekt und soll zum Gerichtstermin

Hallo,

ich habe eine Frage.

Am Freitag habe ich einen Gerichtstermin wegen eines Schuldenausgleichs in Sachen Scheidung. Bin aber im Bett mit Magen-Darm-Infekt (Übelkeit,Erbrechen, starken Durchfall und Schwindel) und soll auch lt. Arzt zuhause bleiben bis Samstag.

Habe dem Richter eine Kopie der Krankmeldung zugeschickt. Auch, das ich noch keinen Anwalt für die Scheidung gewinnen konnte. (Meinem Noch-Ehemann gehts sehr gut mit Rechtsschutz und Co.)

Werde auch nicht durch einen Anwalt vertreten und stehe seit langer Zeit (Ende Januar) ohne Anwalt da.

Mein ehemaliger Anwalt hat sehr viele Dinge zu meinem Nachteil nicht getätigt und hat für sich immer willkürlich entschieden, was ER gut heißt und was ich sagte, interessierte ihn nicht.

Ich hab ihm dann meine Meinung geschrieben, das unsere Zusammenarbeit keine Früchte trägt und es so nicht weitergehen kann.

Daraufhin schrieb er, das ich seine Kanzlei und IHN angegriffen habe und er nun das Mandat gekündigt hat und alle, inkl. Gericht, angeschrieben habe.

Er wurde mir von meiner Freundin empfohlen und ich hatte vorher schon mal so einen Anwalt, der nichts konnte, weil ich ja nur PKH habe (wurde mir bei beiden auch so nahegebracht, danke dafür nochmal !!!!)

Nun bin ich krank und es geht nicht.

Der Richter hat heute die Krankmeldung bekommen und sprach auf meine Mailbox vom Handy und sagte, das ich bitte anrufen soll und die Krankmeldung nicht ausreiche(????)

Was verlangt derjenige denn?

Bitte um Antwort.

Habe keine Lust mich von Richter und Co. zum Narren halten zu lassen, da mein Noch-ehemann sein Anwalt frech ist und immer gewinnt, weil mein Ex-Anwalt keine Lust hatte, gegen anzugehen.

Meine Freundin sagte mir nur, das der Anwalt ihr nur sagte, das ihm alles zuviel wird und überall nur noch Scheidungen zu ihm kommen???

Bei ihr macht er natürlich fröhlich weiter...sie wollte mit ihm über mich reden, aber sie schrieb mir nur, das er nicht im Hause war.....und ich weiß wirklich nicht mehr weiter?

Wie soll ich jetzt noch einen Anwalt bis Freitag herkriegen, der dort hingeht....die meisten gehen doch nur, wenn man ihnen 1000 Euro auf den Tisch legt (die Möglichkeit hat mein Noch-Ehemann, der geikkragen von Welt).

Danke für Nachrichten.

Liebe Grüße

sunshine7333

Krankheit, Scheidung, Pflicht, gerichtstermin
Winter: Schnee schippen muss man auf falsch parkende Autos Rücksicht nehmen?

Hallo, mich würde es gerade interessieren in wie weit ich auf parkende Fahrzeuge Rücksicht nehmen muss.

Stand ist der, dass es sich bei dem Grundstück eigentlich um einen Privatparkplatz handelt. Leider fehlt jedoch das genaue Schild dazu und im ersten Moment sieht es aus wie ein Hinterhof. Obwohl am Rest der Straße Parkplätze für Ärzte etc. sind.

Jetzt im Winter gibt es auf diesem Parkplatz einen Schneehaufen, und auch der Winterdienst der den Weg für die medizinischen Parkplätze frei macht schiebt uns zumindest einen kleinen Weg bei uns frei.

Nun hat sich ein nicht denkender Autofahrer natürlich gedacht: "Super da ist frei ich parke da." Er hat sich somit genau vor den Schneehaufen gestellt, der bereits über 1m hoch ist.

Der Winterdienst kann so natürlich nicht mehr darauf schieben, da der freundliche Fahrer natürlich mit seiner Karre diesen Platz blockiert und er ihn maximal zuschieben kann und uns damit auch den Ausgang versperren würde.

Aber zurück zum Thema. Meine Frage ist, ob ich darauf aufpassen muss, dass das Auto durch Schnee und ähnlichem nicht beschädigt wird. Die Frage kommt nicht von ungefähr. Gerade dann wen der Winterdienst uns einen Berg vor die Einfahrt schiebt (wir müssen selbst räumen) sind da nicht selten Eisblöcke drin.

Ich selbst bin gerade mal wenig über 1.50 m groß und muss auch so den Schnee schon eher werfen als auf den Hügel zu schippen. Da wir aber nicht wirklich viel mehr Platz haben können wir eigentlich nur den Schnee-Hügel zum Abladen benutzen.

Wisst ihr ob ich darauf achten muss, dass Eisklötzer etc. nicht aufs Auto kommen dürfen? Natürlich nicht mutwillig, dass ich die auf das Auto werfe, sondern bezogen darauf, dass die vom Hügel runter rutschen und ähnliches.

Wäre froh wenn mir jemand da einen Tipp geben kann in wie weit das Recht da geht.

Auto, Schnee, Winter, Rechte, Sachbeschädigung, Winterdienst, Pflicht
Auslandssemester - kann ich dazu gezwungen werden?

Ich studiere Internationale BWL und meine SPO sagt:"Der Student soll ein Auslandssemester absolvieren."

Als ich das Studium begonnen hatte, wollte ich ins Ausland. Nun allerdings ganz und gar nicht mehr!! Seit März habe ich mein Trimester in Thailand vorbereitet. Die Kurse ausgesucht, Auslandsbafög beantragt, auf ein Stipendium beworben, um eine Unterkunft gekümmert, Flug gebucht, etc. Eine Woche bevor ich meinen Flug antreten sollte, stellt sich heraus, dass ich 2 von meinen 4 Kursen nicht belegen kann. Ich möchte auch nicht ein "Chill-Semester" machen, da ich bereits eine Ausbildung hinter mir habe und meine Eltern mich finanziell null unterstützen können.

Nun ist es so, dass ich für Thailand auch noch 1500 Gebühren zahlen müsste. Aus dem Stipendium erhalte ich in Summe nur 450. Auslandsbafög könnte ich erst frühestens Sommer 2013 ausgezahlt bekommen (wegen Anrechnung Praxissemester) und das ist mir finanziell alles viel zu unsicher und zu wenig Zuschüsse, um mir das Auslandssemester zu finanzieren. Darüber hinaus bringt mir dieses Trimester nur wenig, wenn ich 10 credits mitnehmen könnte.

Also die Entscheidung: ich fliege NICHT. Nun habe ich von einer Freundin gehört, dass das Auslandssemester Pflicht sei.

Kann man mich zu so einem Auslandssemester zwingen? In der SPO steht "...soll..." und nicht muss? In meiner verzweifelten Not habe ich meiner Studienbetreuerin geschrieben, dass ich einen Krankheitsfall in der Familie hätte und ich aus dem Grund nicht ins Ausland kann/will, auch weil es wegen der Krankheit nun finanziell absolut nicht möglich wäre. Das ist natürlich gelogen, meiner Familie geht es gut. Nun habe ich Angst, dass das hoch bis zum Dekan geht und ich persönlich auflaufen muss und erklären, warum ich nicht mehr ins Ausland will??

Dazu kommt auch, dass ich mich hier in Deutschland mittlerweile selbständig gemacht habe und ein lukratives Einkommen erwirtschafte. Darauf möchte ich so lang nicht verzichten. Es erleichtert mir mein Studium und ich kann sogar mal auf etwas sparen.

Meint ihr, man wird mir einfach so Glauben schenken oder werde ich irgendwelche Bescheinigungen hinsichtlich der gelogenen Krankheit vorlegen müssen, um den Antrag gestattet zu bekommen? Meine Prioritäten haben sich auch einfach geändert - das Ausland reizt mich nicht mehr so wie zu Beginn meines Studiums.

Studium, Ausland, Auslandssemester, Zwang, Pflicht
Muss der Zugang zu den Kellerräumen so abschließbar sein das er nicht von jedermann begehbar ist!?

Ich brauch Hilfe...... Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, wo von 10 Mieteinheiten, fünf bewohnt sind. Hier herrschen nicht gerade noble Zustände. Vor einem halben Jahr zogen hier fünf Kurdische Familien aus, da es einen neuen Eigentümer gab. Unsere Eingangstüren sind anfangs sehr oft mit Gewalt geöffnet worden weil alte Mieter nach ihrer Post geschaut haben. Auch die Kellertür, welche eine ganz sporadische Holztür ist, konnte man noch nie abschließen. Darauf habe ich schon seit Monaten aufmerksam gemacht. Seit gut vier Wochen hat der Eigentümer ca. 10 Jugoslaven angestellt die die anderen Wohnungen renovieren. In dieser Zeit wurde in alle bewohnten Keller eingebrochen. Es wurde so einiges gestohlen. Dann hat der Vermieter die herausgebrochenen Schlösser erst vier Tage später wieder verschließen lassen. Da wurde an meinen Keller ein Schloss dran gemacht wofür ich eine Woche lang weder eine Info noch einen Schlüssel bekam. Heute hatte ich dann, nach Aufforderung, einen Schlüssel und Schloss im Briefkasten. Ich hab mich gewundert da ich ja schon ein Schloss dran hatte,aber das war ab und der Keller war wieder offen und das Schloss wieder zur Hälfte raus gerissen aus der Wand. und mein Keller war komplett verwüstet, alles raus geschmissen und und und... die absolute Katastrophe! Jetzt ist die Frage ob ich den Eigentümer dafür verantwortlich machen kann und seine Versicherung meinen Verlust übernehmen muss????? Bitte Hilfeeee

Wohnung, Versicherung, Vermieter, Einbruch, Keller, Pflicht
Impressumspflicht umgehen

Ich persönlich halte die Impressumspflicht für ziemlich Schwachsinnig und möchte diese daher umgehen.

Zum einen kann ja sowieso jeder, der nicht in Deutschland, Schweiz oder Österreich lebt in sein Impressum schreiben was er will; also zum Beispiel auch, dass er Hans Müller heißt und aus Berlin kommt. Von daher können normale Internet-User eh nicht erkennen, ob der Webmaster wirklich aus einem impressumspflichtigen Land kommt.

Zum anderen bietet die Impressumspflicht niemandem Mehrwert. Keiner hat etwas davon, wenn er weiß wie ich heiße und wo ich wohne. Die einzigen, die sich dafür interessieren, ob du ein Impressum auf deiner Website hast sind Mitbewerber, die nur zu gerne einen Anwalt auf dich hetzen würden und Anwälte, die dir liebend gern eine Abmahnung schicken möchten.

Und wenn es irgendetwas sinnvolles an der Impressumspflicht gäbe, warum existiert diese dann nur in den oben genannten Ländern und nicht auf der ganzen Welt?

Nun würde ich gerne von euch wissen, wie ich diese Impressumspflicht umgehen kann. Wie wird überhaupt kontrolliert, ob mein Impressum echt ist, wenn ich dort meine falschen Daten angeben würde? Es kann ja wohl schlecht jemand eine Abmahnung zu jemandem schicken den es nicht gibt. Bleibt Auswandern die einzige Möglichkeit?

Bitte kein Spam von wegen Bla, hast du etwas zu verbergen oder bist du kriminell?... Ich möchte einfach nur nicht irgendwann einmal unerwarteten Besuch von Verbrechern bekommen, die glauben, bei mir gäbe es etwas zu holen. Ich hoffe das reicht euch als Begründung, um mir eine gescheite Antwort zu geben. Danke im Voraus.

Internet, sinnlos, anonym, Webseite, Recht, Gesetz, Impressum, WWW, Pflicht
Obdachlos und keine Krankenversicherung

Zum Sachverhalt: Ich habe keine Krankenversicherung, somit auch keine KV-Nr. Das einzige was ich noch besitze ist ein Ausweis mit Wohnsitz O.f.W., eine Geburtsurkunde und meine Sozialversicherungsnummer.

Nun versuche seit Tagen bei einer Sachbearbeiterin für Tagegeld eine KV zu bekommen. Diese schickt mich zu meiner KV (die ich nicht besitze) um dort eine KV-Nr. zu erhalten. Ich wähle die AOK und gehe zur nächsten Filiale. Einem sehr findigen und hilfsbereiten Mitarbeiter schildere ich mein Anliegen.

Dieser schickt mich nach einigen Recherchen mit folgender Anweisung zur Tagesgeld-Sachbearbeiterin zurück:

AOK benötigt Betreuungsauftrag durch Träger:

Bitte Betreuungsauftrag schicken an

AOK -Die Gesundheitskasse für Nds- Geschäftsbereich Auslandsabkommen, Auslandsgeschäfte Hans-Böckler-Allee 13 30173 Hannover

Bitte angeben ob Krankenversicherungskarte o. Abrechnungsscheine benötigt werden und wohin ggf. die Krankenversicherungskarte geschickt werden soll.

Die Sachbearbeiterin scheint mit dieser Anweisung jedoch völlig überfordert zu sein. Auch eine Telefon-Nr. der zuständigen Sachbearbeiterin der AOK konnte ihr nicht weiter helfen und sie besteht weiterhin darauf, dass eine Anmeldung bei der KV bei vorhandener KV-Nr. automatisch erfolgt.

Ich gehe zwar momentan davon aus, dass sie noch gar nicht verstanden hat, das eine komplett neue KV benötigt wird und daher keine KV-Nr. angegeben werden kann. Jedoch, selbst wenn sie dass erkannt haben sollte, wie bekomme ich sie dazu, diesen Betreuungsauftrag abzusenden? Der gute Mann von der AOK hat mir geraten, ihr in letzter Instanz mit einer Unterlassungsklage zu drohen...

Ich gehe morgen Vormittag wieder zu ihrer Sprechstunde zwischen 11 u. 12 Uhr und melde mich dann wieder, wie es gelaufen ist.

Bis dahin würde ich gerne erfahren, welche Rechte und Pflichten ich mit einer KV als Obdachloser habe?

Rechte, Krankenversicherung, obdachlos, Pflicht
Problem mit der Lehrerin wegen Schwimmunterricht

Meine Freundin (Rania) hat ein riesen Problem mit unserer Sportlehrerin weil diese sie zwingt am Schwimmunterricht teilzunehmen oder eine 6 zu kriegen. Meine Freundin ist übrigens Muslimin, trägt Kopftuch und KANN schwimmen, da sie von klein auf an deutschen Schwimmkursen teilgenommen hat.

Also, Rania hat mal in nem relativ lockeren Gespräch mit der Lehrerin Schwimmunterricht angesprochen und gesagt dass sie daran ja nicht teilnehmen wird. Da meinte unsere Lehrerin dass das aber Pflicht wäre für Alle, egal welcher Religion.

Dass es aber aus Prinzip nicht geht als Mulimin (vor allem mit Kopftuch) in der Schule Badesachen anzuziehen, wollte sie irgendwie nicht verstehen und meinte dass es ja Alternativen wie Taucheranzüge etc. gibt.

Diese, entsprechen aber genau so wenig den Kleidervorschriften, da sie ja hauteng sind und nciht den Sinn der Bekleidung erfüllen und außerdem sehr teuer sind im vergleich zu einem normalen Bikini für 15€.

Da hat ihr meine Lehrerin ein regelrechtes Ultimatum gestellt "entweder du nimmst teil oder du kriegst eine 6 in Sport - aber befreit wirst du garantiert nciht!" - nicht einbisschen dreist?

Was ich dabei nicht verstehe: Ist das den so, dass religiöse Gründe für eine Befreiung nicht genügen? Kann man "gezwungen" werden - auf eigene Kosten - Alternativen anzuschaffen? Würde es nicht reichen jedesmal krank zu sein? bräuchte man dann bei der Prüfung ein ärztliches Attest (9.Klasse)? Könnte man zB nach Geschlechtern getrennten Unterricht durchführen? da das Ausziehen ja hauptsächlich vor Jungen verboten ist.

Mir ist zwar klar dass solche Leute nicht wegen ihrer Religion bevorzugt werden dürfen, weil zB andere Mädchen sich schämen könnten wegen ihrem Körper und auch teilnehemen müssen. Aber andersrum würde Rania ja dann benachteiligt werden, weil es einfach viel unangenehmer und anstrengender wäre, in zB Kleidung ins Wasser zu gehen - man wird durch das zusätzliche Gewicht belastet und es fühlt sich eklig an durch die Nässe.

Außerdem muss man mit Intoleranz einiger Mitschüler rechnen die sie nicht mögen, auslachen, beleidigen würden.

Kleidung, Islam, schwimmen, Schule, Pflicht

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