Auszug aus gemietetem Haus - was muss man machen

4 Antworten

Der Vermieter war ziemlich sauer über die Kündigung und hat sie nicht unterschrieben.

Muß er auch nicht.

Zudem hat er verlangt, das wir den Garten und die Wohnung wieder in den Urzustand versetzen. Kann er das?

Kann er.


Gigatip 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 16:33

wie muss er nicht? Er kann doch eine Wohnungskündigung nicht ablehnen? wir ziehen zum 01.01 um und haben 3 Monate Kündigungsfrist. Ist dann wenigstens die Kündigung trotzdem gültig?

Er möchte aber nur bestimmte im Garten und in der Wohnung im Urzustand haben: Laminat soll bleiben, aber die beige Wand sollen wir Streichen Kompost und Terasse soll weg, aber Rasen soll bleiben.

Das kann der sich doch nicht aussuchen. Entweder ich reiß alles raus oder nichts?!?

0
anitari  30.09.2014, 18:41
@Gigatip
Er kann doch eine Wohnungskündigung nicht ablehnen?

Nein. Er muß nur nicht bestätigen das er sie erhalten hat.

Ist dann wenigstens die Kündigung trotzdem gültig?

Natürlich ist sie das. Es zählt allein der fristgerechte Zugang.

Das kann der sich doch nicht aussuchen.

Kann er.

Beige Wand überstreichen kostet etwa 10 € Farbe und 1 - 2 Stunden Zeit.

Kompost und Terrasse weg eigentlich auch nur Zeit und etwas Kraft.

0

die kündigung gilt auch dann, wenn er sie nicht unterschreibt. wichtig ist allerdings, dass er sie fristgerecht erhalten hat; am besten geht so etwas mit einschreiben, dann hast du auch einen beleg.

irgendwie hört sich das alles so ´mündlich´ an.... es könnte also sein, dass er den fristgerechten eingang bestreitet. an dieser stelle könntest du ihn kriegen, indem du ihn bittest, euch seine ´abbau-wünsche´ schriftlich zukommen zu lassen; unbedingt mit fristsetzung (damit ihr das ´ordentlich abarbeiten´ könnt...). beim schreiben kommen ihm 1. vllt. gedanken, ob er da nicht über´s ziel schießt und 2. müsste er bei der frist den 31.12.14 einsetzen. damit hast du indirekt einen beleg, dass er die kündigung zu diesem datum akzeptiert.

auch wenn ihr offenbar beim einzug und später bei der renovierung keine fotos gemacht habt: mach sie jetzt bzw. während der rückbau-aktion! das datum deines fotoapparats bzw. handy etc. sollte richtig eingestellt sein!

ich habe mir angewöhnt, immer ´vorher-nachher´ fotos zu machen, egal, was ich verändere (das muss nicht immer eine wohnung sein). macht das beim auszug bzw. schlüsselübergabe (am besten mit dem vermieter drauf), in jedem fall aber in eurem neuen zuhause! das ersetzt zwar kein übergabe-protokoll, verdeutlicht es aber.

meine ex-vermieterin hatte beim auszug schadhafte heizkörper moniert. durch entsprechende fotos von vorm einzug konnte ich belegen, dass der lack schon am anfang abgeplatzt war.

mit fotos und/oder der bitte um schriftliche ausführungen/ forderungen bekommen die meisten ziemlichen respekt und überlegen sich 3x, was sie da von sich geben und fürchten die einklagbarkeit.

ich wünsche dir einen glücklichen ausgang dieser angelegenheit!


Gigatip 
Beitragsersteller
 01.10.2014, 17:00

Danke, guter Tip. Das werden wir aufjedenfall machen. Ich habe jetzt auch nochmal den gesamten Mietvertrag gelesen (ist ja schließlich 4 Jahre her^^) und bin nun etwas schockiert über das was da steht.

Da steht z.B. "Die Fensterrahmen dürfen nicht angebohrt werden, wenn doch, müssen diese ersetzt werden"

Jetzt bin ich das Haus aussen abgelaufen und musste erschrecken feststellen, das alle Fenster angebohrt sind. Muss wohl der Vormieter gemacht haben. Ich muss zugeben, beim Einzug habe ich nicht darauf geachtet (War Winter, halber Meter Schnee vorm Haus)

Mir graut es echt vor dem Auszug, ich habe das Gefühl der Vermieter will uns voll abzocken. Warum müssen Vermieter immer so AXXXXXXXXX sein...

Ich denke ich werde mal zu einem Anwalt gehen und die 200€ investieren für ein Beratungsgespräch... Das Haus ist Baujahr 1981 und es wurde nie etwas vom Vermieter gemacht.. ich könnte .....

0
baghera  01.10.2014, 18:07
@Gigatip

200,-- für eine erstberatung sind ziemlich viel! den anwalt würde ich auch erstmal weglassen, der rechtsfall bzw. -streit ist ja noch nicht eingetreten. das wäre vorauseilender gehorsam, und ich würde das erst machen, wenn sich der vermieter wirklich quer stellt und noch wichtiger: du dickeres eis unter den füßen hast!

das bekommst du z.b., wenn du in den mieterschutzbund eintrittst. zeitgleich mit dem beitritt hast du schon anspruch auf beratungen. da könnt ihr dann alles durchkauen, was du an fragen/ gesprächsbedarf hast.

mit dem beitritt bist du automatisch rechtsschutzversichert im bereich mietrecht. der mieterbund geht zwar nicht für dich vor gericht (darf er nicht), aber die rechtsschutzversicherung ist gold wert, denn in dem bereich kann es teuer werden. sollte der streitfall eintreten (das setzt voraus, dass der vermieter klagt; von dir aus würde ich das nicht machen - freundliche post mit widerspruch reicht völlig), klärst du mit der versicherung, ob sie den fall übernimmt bzw. die kosten trägt. wenn ja - war bei mir immer der fall - nimmst du dir einen anwalt, dem du dann gleich sagst, dass die RS die kosten trägt.

die beratung beim mieterbund wird für dich zeigen, an welchen stellen unsicherheit besteht bzw. an welchen stellen du ruhig schlafen kannst. die sagen dir auch, wann ggf. welche schritte zu unternehmen sind oder formulieren dir ein schreiben. glaub mir, danach bist du längst nicht mehr so wuschig, wie du jetzt erscheinst.

wenn der vermieter erstmal post vom mieterbund bekommt, verhält er sich schon ganz anders (meine erfahrung)! er weiß dann, dass du organisiert bist. ich habe schon soviel geld durch diese beratungen gespart, das ging von mietminderung bis zu abstandszahlungen, letztlich in die tausende..

den beitrag kannst du auch bei der einkommenssteuer angeben unter: beiträge an vereine und verbände. der beitrag liegt je nach stadt zwischen 50,-- und 100,--/ jährlich. besser kannst du dein geld als mieter nicht anlegen!

wg. der bohrungen: da steht aussage gegen aussage. wenn ihr als familie sagt, die löcher waren da schon, dann sehen 4 oder 8 augen mehr als eben nur 2 ;o)

0
baghera  01.10.2014, 18:16
@baghera

p.s. wer weiß, ob der vermieter die löcher überhaupt selbst schon gesehen hat? oder er hat schon den vormieter zur kasse gebeten....gleichwie: besteht darauf, dass das nicht eure löcher sind!

0

Was steht im Mietvertrag? Wie ist das Haus zu verlassen? Wenn da steht, es war unrenoviert, kann er sich meinetwegen auf den Kopf stellen. Es kann kein verbesserter Zustand vom Vermieter verlangt werden. Ausnahme sind Klauseln in denen reduzierte Miete gezahlt werden durfte bei handwerklicher Gegenleistung (Renovierung). Aber so klingt das bei Euch ja nicht.


Gigatip 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 15:09

Es ist ein ganz normaler Standard Mietvertrag, mit dem Zusatz "Haus wird unrenoviert vermietet" sonst nichts. Eine Mietminderung gabs nicht.

0
Gerhart  30.09.2014, 22:03
@Gigatip

Wurden Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen?

0

a) Für die Zustellung des Kündigungsschreibens müsste man einen Beleg haben. Wenn man die Kündigung nur persönlich vorgelegt hat und er hat nicht unterschrieben, so kommt man evtl. in Beweisnotstand. Kündigungen verfasst man normalerweise per Einschreiben und hat damit den Beleg. b) Gibt es bei Euch keine amtlichen Mietschlichtstellen? Würde mich mal auf der Gemeindeverwaltung erkundigen wer sich damit befasst. c) Wenn's nicht anders geht und Ihr kein Depot hinterlegt habt, so lasst's halt mal drauf ankommen und schauen, ob er vor Gericht geht. Unter diesem Druck und den zu erwartenden Kosten wird er wohl eher verhandlungsbereit sein und die Klage wahrscheinlich wieder zurückziehen.