Hallo,

morgen steht bei meiner Klasse eine Schuluntersuchung an, ich wollte mal wissen, ob diese Pflicht ist. Ich gehe auf ein Gymnasium in die 8. Klasse, in Thüringen. Unsere Paralellklasse war heute dran und einige Jungs sagten, dass der Arzt auch das Genital untersucht. Naja, ... , das will ich aber nicht, bei der Untersuchung kann der Arzt alles machen (Sehtest, Hörtest, etc), aber das möchte ich nicht. Nach einigem hin und her habe ich mal im Internet nach dem Thüringer Schulgesetz geschaut, da ist mir aufgefallen, dass bei Paragraph 55 (Abschnitt 1, 2 und 3) steht, ich zitiere:

"§ 55 Schulgesundheitspflege (1) Die Schulgesundheitspflege umfasst die Aufgaben nach dem Infektions­ schutzgesetz sowie die Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärzt­ lichen Dienstes.

(2) Die Schulgesundheitspflege wird von den Gesundheitsämtern wahrgenom­ men. Die Schule und die Eltern sind verpflichtet, die Gesundheitsämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

(3) Die Schüler sind verpflichtet, sich den Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes zu unterziehen. Näheres wird durch Rechts­ verordnung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums im Einvernehmen 49 mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium geregelt. Personen, denen die Sorge für die Person eines Schülers zusteht, sind verpflichtet, die­ se Untersuchungen zu dulden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt."

Demnach wird doch beschrieben, dass ich verpflichtet bin, an der Untersuchung teilzunehmen. Ich habe doch aber Persönlichkeitsrechte etc. ...

Was sagt ihr dazu, ich brauche mal eure Meinung, bitte keine Scherzantworten!

Quelle für Schulgesetz: http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1230.pdf

MfG Cubby