Meine Schwiegermutter bezeichnet mich als Tyrannin und als eine kaltherzige Person, die nur darauf hinaus ist,Streit zu provozieren, wieso sagt sie das ständig?

Hallo,

meine Schwiegermutter ist so sehr wütend auf mich, dass sie mich die ganze Zeit per Whatsapp als eine Tyrannin bezeichnet. Ich meine, es ist ja nicht meine Schuld, dass ihr Auto abgeschleppt wurde, weil sie nun einmal vor einer Einfahrt geparkt hat, welche eigentlich nicht benutzt wird und nur für Rettungskräfte zur Verfügung steht, aber dennoch eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ich habe mich nun einmal in der Pflicht darin gesehen sie zu melden, so wie jeder anständige/r Bürger/in es machen würde, um andere Menschen zu schützen, falls mal etwas sein sollte oder eine Gefahr ausbrechen sollte.

Nachdem ich sie nun vor kurzem bei der Polizei angezeigt hab wegen abgelaufenem TÜV und sie das irgendwie erfahren hat, nervt sie mich nur noch ständig und spammt mich in Whatsapp voll. Daraufhin habe ich ihr gesagt, dass ich das für ihr Wohl getan hab, weil mir ihre Sicherheit am Herzen liegt. Ich möchte nicht, dass sie einen Unfall verursacht, weil gewisse Dinge an ihrem Auto defekt sein könnten. Ich habe ihr auch geschrieben, dass sie doch mal etwas Einsicht zeigen sollte und wieder zurück zur Vernunft finden und mir eher lieber dankbar sein sollte, dass ich quasi ihr Leben somit gerettet hab.

Wieso sind Menschen so undankbar?

Ich habe heute auch meine Nachbarin angezeigt, die mit ihrem Hund ohne Leine ständig Gassi geht, um ihr Hund sowie die Menschen um sie herum zu schützen.

Wieso sind Menschen so uneinsichtig und so undankbar?

Ich verstehe nicht wieso sie nicht verstehen, dass ich ihnen eigentlich nichts böses möchte, sondern ihnen eigentlich helfen will, weil mir ihre Gesundheit und Unversehrtheit am Herzen liegt.

Was sollte ich am besten tun?

Gesundheit, Hund, Menschen, Psychologie, Anzeige, Ordnungswidrigkeit, Schwiegermutter
Tilgungsfrist bei Führerscheinentzug, wie ist die richtige Vorgehensweise?

Hallo liebe Leute

Mir wurde am 03.12. 2007 bei einer Verkerskontrolle der Führerschein entzogen.

Ich bekam eine Ordnungverfügung: Entziehung der Fahrerlaubnis gem. §3Abs.1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit §46ABS.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Ich habe den Führerschein abgegeben und ging zu einem Rechtsanwalt.

Mit ihm legte ich am 18.12.2007 Widerspruch ein.

Es gab Schriftverkehr, der sich sehr in die Länge zog (zeitlich).

Mir ging dann das Geld aus um weiter mit dem RA zuarbeiten.

Dann habe ich es bleiben lassen. Ich sparte eine zeitlang Geld um eine mpu/ mpuvorbereitung und Abstinenznachweise zu bezahlen und somit die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Dies war 2016.

Zu dieser Zeit zog ich den Widerspruch zurück um die mpu machen zu dürfen. Leider fiel das Ergebnis der mpu negativ aus. Nun hatte ich wieder kein Geld mehr um im Anschluss einen zweiten Anlauf zu starten.

Mitte 2021 kam das Thema Fahrerlaubnis/ mpu wieder auf, da ich einiges gespart habe.

Mir wurde geraten mich auf §29 Straßenverkehrsgesetz zu beziehen, noch ein wenig abwarten und die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.

Ich versuchte mich im Internet zu belesen, dort standen Dinge von Verkehrsakte löschen lassen/ Polizeiakte löschen lassen, dann eine Neuerteilung zu beantragen.

Ich wusste darauf nicht weiter und suchte einen Rechtsanwalt auf.

Dieser riet mit aber davon ab und meinte ich solle erst eine Langzeittherapie beim Psychiater machen und dann die mpu erneut versuchen.

Das fand ich jetzt sehr überraschend und etwas überzogen. 2007 ist jetzt schon sehr lange her und ich habe seither keinen kontakt mit jeglichen Drogen oder ähnlichem gehabt.

Ich frage mich, was ist wirklich dran an dieser Tilgungsfrist? Kann ich dadurch die Fahrerlaubnis wieder erhalten?

Und was ganz wichtig wäre zu wissen: Wie gehe ich richtig vor um damit auch Erfolg zu haben?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

MPU, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeit, Rechtslage, Auto und Motorrad
Parken Wendehammer bzw. Angrenzendes eigenes Flurstück?

Hallo,

Ich wohne in Niedersachsen in einem Neubaugebiet in einer Sackgasse.

Am Ende der Sackgasse befindet sich sich wendehammer von welchem aus eine kleine stichstrasse zu drei weiteren Grundstücken führt. Diese stichstrasse ist privat und gehört uns zu 1/3. Am Ende des wendehammers parken ich ab und zu am Anfang des Flurstück (stichstrasse).

Die Gemeinde droht nun mit einem bussgeld sollte icj dort weiter parken, da es für den normalen strassenteilnehmer nicht ersichtlich wäre, dass es sich um die Stelle wo ich parken um ein privates Flurstück handelt.

Ich zahle für dieses Flurstück selbstverständlich Grundsteuer und lasse mein Auto nun mit Absicht dort stehen da ich denke das ein Knöllchen auf meinem eigenen Grundstück interessant für jeden Richter wäre.

Rettungsweg ist problemlos gegeben. Mindestens 6 Meter Durchfahrt sind noch frei.

Die Gemeinde bietet mir an das Flurstück kostenlos zurück zu nehmen, um das Miss Verständnis mit der nicht ersichtlichen privatstrasse aus der Welt zu schaffen. Darauf lasse ich mich bestimmt nicht ein. Verkaufen ja verschenken nein.

Nun zu meinen Fragen.

Darf ich dort parken oder kann mir die Gemeinde tatsächlich ein Knöllchen auf einem privaten Flurstück geben?

Kann mir die Gemeinde das Flurstück zwangsweise abnehmen wenn icj mich weigere es zurück zu geben ?

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Recht, Gemeinde, Ordnungswidrigkeit, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung
Kampfhund wie bei Ordnungsamt melden (Anonym)?

Vor paar tagen wurde unser kleiner Cockerspaniel (14 jahre alt) in unserem stammlokal von einem Kampfhund übel angegriffen. Gott sei dank hatte der kleine glück und nur ein tiefes bißloch am nacken welches am gleichen abend beim krankenhaus verarztet wurde.

Die sache ist nun das die halterin (ende 20) und ihr kolege (anfang 30 und an dem abend auch betrunken) uns zum KH gefolgt sind und mit uns warteten, sich ständig entschuldigten und auch bereit waren alle schäden zu bezahlen. Jetzt im nachhinein denke ich mir das man diesen kampfhund den sie haben (1 jahr alt, warscheinlich ein american pitbull terrier) unbedingt melden sollte, da durch das gespräch mit der halterin raus kam, dass der hund sogar die eigene schwester (des kampfhundes) auch schon angegriffen hat.

Dazu kommt auch das sie sagte sie habe keine versicherung für den hund und sie lügte uns auch an was dessen rasse angeht mit dem erfundenen namen ,,Labrador Max,, oder sowas ähnliches. (Nachdem wir bilder ihres hundes auf ihr FB profil fanden). Außerdem laufen oft kinder frei herum in diesem lokal bei dem auch sie stammgast ist, dazu kommt auch das ihr kolege beim Gespräch erwähnte das der hund OHNE LEINE FREI IM LOKAL SPAZIERTE.

Ich würde diese frau am liebsten sofort melden, wir haben ihre handy nummer und vollständigen namen und es ist schon vorherzusehen das ihr der hund weggenommen wird und sie ebenfalls eine strafe bekommt für die illegale haltung die sie ja offensichtlich begeht.

wenn da jedoch nicht das problem wäre das es sich bei diesen leuten um auf gut deutsch gesagt ,,Kanaken'' handeln würde die bei sowas evtl. unberechenbar sind. (Bin selbst ausländer, trotzdem sry für das wort)

Wir überlegen ständig wie wir sie melden sollen ohne das sie dahinter kommt das wir es waren, an dem abend gab es ebenfalls viele augenzeugen (einige die wir auch nicht kannten) doch diese würden sie ja nicht im nachhinein beim Ordnungsamt melden.

Gibt es da ne möglichkeit sie so zu melden ohne das sie darauf kommt bzw. würde das OA dabei helfen Anonym zu bleiben indem sie evtl. so tun als ob andere zeugen den vorfall gemeldet haben. Vielen Dank für jede Antwort!

Wir haben schon überlegt falls die halterin sich nach einem OA besuch melden würde, evtl. uns doof zu stellen und so zu tun als würden wir davon nix wissen und selbst überrascht wären da ihr hund doch ,,kein'' kampfhund war (so wie sie behauptete) und das evtl. Jemand aus dem lokal das ganze irgendwie gemeldet hat (evtl. Durch das kennzeichen des autos als sie wegfuhren.

Gefahr, Hund, Polizei, Gesetz, Hundehaltung, Kampfhund, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit
Bußgeld zu hoch?

Meine Mama hat im Februar Laub zusammen gefegt, weil alle unsere Nachbarn nichts machen... auch wenn der Laub meterhoch steht. Sie hatte schon vier Tage lang Laub zusammengefegt und abgetütet und am fünften Tag war nur noch ein kleines Stück Laub übrig. Und da dachte sie sich, dass sie das mit einem kleinen kontrollierten Feuer beseitigt. Sofort kam aber der Ordnungsamt mit Schlagstöcken nach ungefähr fünf Minuten und hat Bilder gemacht. Die haben meiner Mama mit dem ersten Auftreten schon zu große Angst bereitet, dass sie keine vernünftige Aussage tätigen konnte. Und heute kam ein gelber Brief an und da steht sie müsse 330 Euro zahlen. Obwohl der Laub gerade mal eine Eimergröße einnahm und es ein kleiner kontrollierter Feuer und weit weg von irgendwelchen Gebäuden oder Büschen war. Ich meine das Ordnungsamt hat sogar ein Bild gemacht und das Feuer konnte meine Mom sofort löschen.

Ist es gerechtfertigt? Wir sind echt traurig, weil wenn meine Mama unsere Nachbarschaft nicht immer sauber halten würde könnte niemand hier rum parken wie Sie wollen. Und dass sie dann auf diese Art uns Weise behandelt wird ist echt demotivierend. Was würde denn passieren, wenn man Einspruch einlegt? wir wollen jetzt nicht auch unnötig auch mehr bezahlen müssen. Wir haben auch ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn die meiner Mom auch immer sehr dankbar sind, dass sie sich für sowas einsetzt. Ab und zu nimmt sie auch die Müllgreifzange und säubert die Spielplätze in der Nähe. Und jetzt hat sie sich geschworen das nie wieder zu machen.

Edit: An alle die hier meinen Ordnungsämter haben keine Schlagstöcker. Das ist eine echt schöne Anmerkung. Hilft hier aber auch nicht weiter. Und in meiner Stadt hat das Ordnungsamt Schlagstöcker. Muss ja nicht immer alles nach euch gehen. Hier der Artikel dazu https://kommunal.de/dortmund-schlagstoecke-ordnungsamt

Recht, Laub, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid
Bundespolizei Bewerbung/Gericht/Strafverfahren/Ordnungswidrigkeit?

Hallo!

Ich möchte meine Ausbildung zum Bundespolzisten machen. Ich soll jedoch hier ein paar Fragen beantworten und ich weiß nicht, was ich antworten soll, da ich folgendes Problem habe:

Ich bin 2019 eine Ordnungswidrigkeit begangen (wurde geblitzt). Bußgeld kam. Vergessen zu zahlen. Ging ins vergessen. Es kam nie eine Mahnung. Und wie gesagt irgendwann ging das dann komplett ins vergessen. 1 Jahr später kommt ein Brief von einem Obergerichtsvollzieher mit einer Vollstreckungssache gegen mich. Ich soll innerhalb von 2 Wochen die Schulden ausgleichen. Gesagt getan. Leider genau am Letzten Tag der Frist das Geld abgeschickt (da mein Onkel es versäumt hatte). Aber halb so wild, wenn das Geld an die richtige Adresse angekommen wäre. Ich erhalte nämlich paar Wochen später ein weiteren Brief, dass ich meinen Pflichten nicht nachgekommen bin und somit ins Schuldnerverzeichnis eingetragen worden bin. Ich habe beim Obergerichtsvollzieher angerufen und gefragt, wieso ich sowas erhalte, wenn ich doch bezahlt habe.

Er meinte daraufhin, dass nichts angekommen sei. Ich habe das Geld leider an die zuständige Bußgeldstelle gesendet, statt an den Obergerichtsvollzieher. Ach langes hin und her. Ich muss das jetzt irgendwie klären und dann komme ich auch wieder den SCHUFA Eintrag raus und bin die Last los. Hoffe ich zumindest.

Jedoch ist mein eigentliches Problem gerade: Was soll ich bitte jetzt ankreuzen? :D Ich hatte sonst NIE mit der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder sonst ähnlichem was am Hut.

Und denkt ihr, dass mein momentanes Problem ein Grund für den Ausstieg im Auswahlverfahren wäre? Ich mache mir da echt große Sorgen.

Wenn ihr weitere Fragen habt, fragt ruhig.

Danke für eure Hilfe Leute.

LG

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Polizei, Gericht, Bundespolizei, Gerichtsvollzieher, Ordnungswidrigkeit, Schufa, Strafverfahren, Schufa-Eintrag, Schuldnerverzeichnis
Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit beim Jobcenter, was kann man tun?

Hallo, Leute!

Die Frage ist etwas zu lang geworden, aber ich hoffe ihr lest es durch...

Ich habe neulich einen Brief bekommen, in dem es steht, dass dem Jobcenter ein Arbeitsverhältnis nicht mitgeteilt habe, deshalb wurde ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet.

Meine Frage ist, was kann ich tun, damit ich weniger Bußgelder oder keine zahlen muss? Ich habe bei diesem Unternehmen nur ca. 10 Tage gearbeitet, (im Schreiben von Jobcenter steht, dass ich 1,5 Monate da war) und bin dann einfach nicht mehr hingegangen, weil ich mich von dem Schichtleiter verarscht gefühlt habe, denn er wollte mir kein Vertrag geben und meinte ich werde ihn erst nach 1,5 Monaten bekommen. Ich war zu der Zeit Obdachlos und habe eine Unterkunft gebraucht, die ich vom Sozialamt nur mit einem Arbeitsvertrag bekommen konnte. Ich wurde wahrscheinlich von dem Arbeitsgeber angemeldet und nicht rechtzeitig abgemeldet. Ich ging am Anfang davon aus, dass ich nicht angemeldet wurde. Ich habe dann aber für diese Arbeit doch einen Lohn bekommen. Habe das so auch auf den Zettel vom Jobcenter geschrieben.

Kann ich das so schreiben, dass ich ohne Vertrag gearbeitet habe, oder bekomme ich dann noch deswegen Stress?

Kann ich noch irgendetwas anderes schreiben, damit es besser beim Jobcenter ankommt und ich keine mehre Tausende zahlen muss wegen dieser 1 Woche Arbeit?

Danke sehr!!

Gruß

Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit
1000€ Bußgeld, lohnt sich eine Stellungnahme?

Hallo Gutefrage community,

habe meinen YouTube Kanal als Nebengewerbe angemeldet, dies geschah am Ende Februar, (als Anfang des Gewerbes den ersten 01.01.2017 angegeben) da ich durch ein anderes Video drauf aufmerksam wurde, das man YouTube anmelden muss.

Mir wurden die Gesetze nicht einzeln beigebracht, erklärt und was man alles so beachten muss. Meine Familie spricht gebrochenes Deutsch und kennen die Einzelheiten auch nicht. In der Schule wird über sowas gar nicht als Thema behandelt (Gewerbe, Steuern, Finanzamt). Und mit 14 (jetzt 19) Jahren denkt man überhaupt nicht an sowas beim erstellen eines YouTube Kanals. 2017 angemeldet, da dort das erste Geld bei auskam. (Ganz 2017 nur unter 100€ eingebracht).

Sollte man eine verspätete Anmeldung des Gewerbes abgeben, so kann man mit einem Bußgeld rechnen, soweit kam ich auch mit der Recherche und vor Ort bei der Anmeldung wurde es auch so bestätigt die man aber mit einer Stellungnahme begründen kann, trotzdem habe ich mich angemeldet wie es ein Bürger tun sollte.

Jetzt kam die Post mit dem besagten Bußgeld in der Höhe von 1.000€ und es besteht eine 14-tägige Frist, diese per Schreiben zu begründen und Stellungnahme zu halten. Jetzt würde ich gern wissen ob hier welche mit Erfahrung haben und ob diese Stellungnahme etwas ändern würde oder nicht, insofern ob ich zahlen muss oder nicht. Und ob meine Aussagen überhaupt verständlich wären oder ob es heißen wird "du musst dich informieren und das Gesetz kennen".

Finde es etwas ungerecht. Kannte mich mit dem System überhaupt nicht aus, in dem Alter auch nicht gewusst, noch wird es einem mitgeteilt, was beachtet werden muss.

PS: kenne immer noch keine in meinem Alter die sich damit auskennen, noch darüber gehört haben. In Zukunft kann ich das ja gleich unterlassen und schwarz arbeiten. Als ob die 1000€ nicht genug wären, da ich ja abzüglich sowieso noch Steuern zahlen muss, für das wenig was ich bekommen habe.

-Das Motto "besser spät als nie" ist also für diesen Fall unzutreffend.

Danke wer bis hierhin gelesen hat. Über eure Erfahrungen und Meinungen, sowie Vorgehensweisen würde ich mich sehr freuen.

YouTube, Bußgeld, Gesetz, IHK, Nebengewerbe, Ordnungswidrigkeit, stellungnahme, Strafe, Bürgeramt

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