Studienabbruch Bafög-Amt nicht rechtzeitig gemeldet?
Leute, ich glaube ich hab richtig Mist gebaut.
Ich beziehe Bafög (den Höchstsatz) und studiere seit WS 21/22. Ende des dritten Semesters habe ich gemerkt, dass mein Studium nichts für mich ist und mich nach Alternativen umgesehen. Ich habe dann auch einen dualen Studienplatz bekommen für den 01.10.23. Der Vertrag dazu wurde am 06.05.23 unterschrieben. Da ich weiterhin zur Uni bin + dort gewohnt habe, habe ich das Bafög weiterlaufen lassen (SS23 von 01.04.-30.09.). Meine Wohnung auf den 31.07.23 gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir außerdem Angeboten, dass ich ab dem 01.08. schon dort arbeiten kann.
Jetzt habe ich das vor paar Tagen dem Bafög-Amt online gemeldet mit der Begründung "Beginne ab 01.08. eine Ausbildung". Und heute kam ein Brief, dass sie eine schriftliche Erklärung wollen, wann ich mich zum Studienabbruch entschieden habe und eine Kopie des Ausbildungsvertrages. Scheiße. Das kann doch nichts gutes heißen, oder?
Habe mich jetzt mal informiert (ich weiß, dass hätte ich definitiv früher machen sollen) und man ist verpflichtet, den Abbruch sofort mitzuteilen. Wenn man das nicht macht, muss man Gelder zurückzahlen und es droht ein Bußgeld (von bis zu 2.500€)!
Glaubt ihr ich komme aus der Sache irgendwie raus (zumindest ohne Bußgeld)? Könnte mich echt selbst schlagen für diese Dummheit. Habe überlegt am Montag mal dort anzurufen und die ganze Sache zu schildern...
2 Antworten
Hallo,
du hast dich am 06.05.2023 dazu entschieden. Bafög für Mai stand dir noch zu, Bafög für Juni und Juli nicht mehr. Ab Juni musst du das gezahlte Bafög sofort und zu 100% zurückzahlen.
Bußgeld kann passieren, wenn man von einem Betrugsversuch ausgeht. Du hast deine Pflichten nicht erfüllt - ich habe aber noch kein Bußgeld mitbekommen, wenn man es zu spät mitteilt UND das zu Unrecht gezahlte Bafög sofort zurückzahlt.
Natürlich wirst du es zurückzahlen müssen. Muss man bei Bafög aber sowieso, daher verstehe ich die Aufregung nicht.
Natürlich wirst du es zurückzahlen müssen. Muss man bei Bafög aber sowieso, daher verstehe ich die Aufregung nicht.
Die Aufregung hier ist, dass man zu Recht gezahltes Bafög zwar in einigen Jahren und zu 50% zurückzahlen muss, aber zu Unrecht gezahltes Bafög (wie hier eben in dem Fall) sofort und zu 100% und ggf. ein Bußgeld iHv 2.500€ zahlen muss.
Du scheinst nicht so im Thema "Bafög" drin zu sein, oder?