Strafe Verkehrsverbot Verminderung schädlicher Luftverunreinigung?

Hallo Leute, ich hab heute leider einen Brief bekommen, weil ich unerlaubt in einer Umweltzone geparkt habe, wo eine Grüne Feinstaubplakette gefordert ist. Solch eine habe ich nicht.

Tatangaben: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Ich habe erfahren, dass es reicht das ganze auf dem Anhörungsbogen zu vereneinen. Es gibt kein Foto/Beweis und ohne dies ist eine Strafe doch nicht durchführbar? Jedoch gibt es hier ein Problem: Ich bin Halter und Anfang 2016 umgezogen (wo auch die Umweltzone ist) und habe das Auto noch nicht umgemeldet. Kann es wg. der NICHT-Ummeldung weitere Konsequenzen geben oder soll ich erst einmal das ganze verneinen? Ich habe ebenfalls eine Anhörung zum Bußgeldverfahen erhalten. In der Erläuterung steht Foto, jedoch gibt es keins (wie denn auch? Parkverbot...) Ich finde das ganze echt eine Farce, 80€ ... dabei bin ich sehr umweltbewusst und empfinde es als Frechheit, dass der kleine Mann so abgezogen wird...

Da steht meine alte Adresse (bis Ende 2015) ... ich hoffe, dass mir jemand hilft!

Ich denke ich soll das Auto so schnell es geht ummelden?!

Danke schonmal und LG!

Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Straßenverkehrsordnung
Polizisten verklagen, aber wie?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei meiner Frage.

Ein Polizist hatte den Auftrag von der Staatsanwaltschaft Zeugen, für eine Straftat zu suchen.

Vor Gericht stellte sich dann heraus, das der Polizist mit absicht Fake Zeugen oder auch ,,Geschädigte" besorgt hat, damit die Klage gegen mich erfolg haben würde. Kurz gesagt: Die richtigen Zeugen bzw. Geschädigten, die ich mittlerweile Ausfindig machen konnte, verzichteten auf einen Strafantrag gegen mich bei ihrer Vernehmung durch den Polizisten. Ohne Strafantrag konnte die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl gegen mich setzen. Also hat sich der Polizist Fake Zeugen bzw. Geschädigte geholt die Strafanträge gegen mich stellten.

Wie gesagt, ich war vor Gericht konnte Beweisen, das die Zeugen bzw. Geschädigten Fake sind und der Polizist sie sich bewusst ausgesucht hatte. Ich bekam dann natürlich meinen Freispruch vor Gericht.

Ich stellte Strafantrag gegen den Polizisten, die Sache liegt schon seit einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft und nichts passiert. Ich habe Eidesstattliche Erklärungen, der tatsächlichen Geschädigten, die in ihrem Schreiben versichern, das der Polizist sie bedroht hatte, damit sie Strafantrag gegen mich stellen. Sie verzichteten jedoch darauf, weil ihnen die Sache vollkommen egal war.

Ich will nun den Polizisten auf Schadenersatz verklagen. Wie gesagt die richtigen Zeugen habe ich gefunden und mir liegen Eidesstattliche Erklärungen vor.

Wie verklagt man einen Polizisten? Mss ich dazu die Landesregierung bzw. dessen Justizministerium verklagen, seine Polizeidienststelle oder ihn Persönlich direkt????

Danke schonmal im vorraus für hilfreiche Antworten.

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Aktenzeichen bei Ordnungswidrigkeit auf Strafzettel?

Ahoi!

Vor 2-3 Wochen habe ich in Berlin einen Strafezettel bekommen, weil ich nachts um halb 11, kurz vor Ende des Parkzeitraums, ohne Parkschein auf einem völlig normalen Parkplatz stand. Uhrzeit tut nix zur Sache. Habs nicht herausgefordert, hab das Schild dafür wirklich nicht gesehen. Aber schön, dass um die Uhrzeit noch die Hüter des Gesetzes auf Streife sind.

Auf dem "Knöllchen" steht eindeutig, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt wurde und dass man die Angelegenheit unbürokratisch klären könne, in dem man das Verwarngeld sofort bezahlt und dabei das das umseitig genannte Aktenzeichen angibt.

Das Problem daran ist......es steht kein Betrag drauf. Und auch kein Aktenzeichen. Und da ich dort mit einem Mietwagen stand bedeutet das, dass die erst suchen müssen wer der Fahrzeughalter ist, dann Avis anschreiben und die stellen mir das mit 30€ in Rechnung. Das war mir von vornehrein klar. Deshalb habe ich auch versucht das direkt so zu regeln, dass ich nicht noch diesen unnötigen Betrag bezahlen muss.

So jetzt komme ich endlich zum Punkt. Sind die Ordnungsämter verpflichtet, wenn sie es schon angeben, dass Aktenzeichen direkt anzugeben, damit es unbürokratisch geregelt werden kann, so wie es auf dem Knöllchen angegeben ist? Weil wenn ja, würde ich denen zu gerne die 30€, die ich wohl umsonst zusätzlich zu der läppischen 10/15€ Strafe für Parken ohne Parkschein bezahlen muss, in Rechnung stellen.

Weiss da jemand genaueres?

Gesetz, Ordnungswidrigkeit
Ordnungsamt schaltet Jugendamt ein, was heißt das?

Hallo liebe Community,
also...
Ich (15) wurde heute gegen 21:30Uhr auf einer Schule (nach Schulschluss anscheind ein Kinderspielplatz) mit 3 weiteren Freunden (alle 16) bei bier trinken "erwischt".
Wir saßen da jeder ein einziges Bier in der hand alle noch komplett nüchtern und wollten nur bisschen den abend genießen, bis um die ecke das ordnungsamt gefahren kam.
Die beamten stiegen aus wir alle schon voll nervös kamen zu uns und meinten was macht ihr da wir haben halt geantwortet das wir ein bier trinken würden und die meinten es wäre halt verboten. Sie nahmen also unsere personalien auf wobei sie halt feststellten das ich noch 15 war und mir ja sowieso das trinken untersagt war auch von bier. Erst drohten sie meinen 3 freunden damit das sie ein bußgeldbescheid kommen wegen einer Ordnungswidrigkeit oder so. Ich sollte aber meine eltern anrufen das die mich abholen oder die würden mich fahren und bekäme auch ein bußgeld (15-30€ ca.).
Wir haben uns dann ca. eine viertel stunde unterhalten und haben immer wieder argumente gesucht und wir haben ja auch mit nix rumgeworfen nichts beschädigt etc.
Am ende haben wir uns rausgeredet und für die drei blieb es bei einer mündliche verwarnung und einem vermerk. Bei mir genauso nur bei mir wird es noch ans Jugendamt gemeldet.
Zu meiner Frage: was heißt es genau "ans jugendamt melden" ?was kommt auf mich genau zu worauf muss ich mich gefasst machen?
Danke im vorraus für die antworten

Jugendamt, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit
Strafen bei Kreditbetrug/ Krediterschleichung?

Als aller erstes ich brauch keine Standpauken, ich weiß selber das man das nicht macht... Ich brauch einfach mal Hilfe jetzt!!

Zum Hergang:

Ich wollte einen Kredit in Höhe von 5.000,00 Euro. Da ich in meinen jetzigen Unternehmen noch in der Probezeit bin geht das aber nicht!

Daher habe ich mein Arbeitsvertrag gefälscht (anders Eintrittsdatum) und Lohnzettel gefälscht (Die die ich eben noch nicht haben konnte).

Das fiel den Kollegen leider auf (aber nur durch eine Maschine, war eigentlich echt gut gemacht). Bei einem 2. Termin wurde dann die Polizei gerufen. Der Kredit war also noch nicht abgeschlossen sondern es war lediglich ein Versuch und dem Unternehmen ist also noch kein Schaden entstanden.

Dann das übliche hin und her.. ich habe noch keine Angaben zum Tathergang und Gründen gemacht.

ABER da ich schon vorbestraft bin (Diebstahl [nichts dickes, nur als Teenie Kosmetika], Hehlerei [auch nichts dickes, da wurde ich auch frei gesprochen ] ) wollten die noch Bilder von mir und Fingerabdrücke.. Das verweigerte ich, da warte ich auf einen richterlichen Beschluss, kann ja jeder kommen...

Das dicke Problem ist ich kann mir keinen ANWALT nehmen da ich selbst bei einen arbeite und das dann hier in der kleinen Stadt schnell die runde machen würde.

WELCHE STRAFE DROHT MIR BEI DER TAT UND MEINER VORGESCHICHTE?

Kredit, Betrug, Polizei, Anwalt, kreditbetrug, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Strafrecht, Zivilrecht
Anzeige beim Ordnungsamt wegen Parkens im Parkverbot mittels Foto möglich?

Diese Frage hat eine Vorgeschichte, auf die ich erst im Anschluß eingehe. Ist es möglich, dass ein- und dieselbe Person 8 x hintereinander nur durch Vorlage einer Fotografie beim Ordnungsamt angezeigt werden kann, wenn diese Person ihr Auto im Parkverbot abgestellt hat ohne Hinzuziehung der Polizei oder einer Politesse?

Der Hintergrund zu dieser Frage: Es handelt sich um einen Fall in einer Kleinstadt, bei dem eine Anliegerin in einer reinen Wohngegend angeblich 8 x hintereinander ein Foto gemacht hat von einem Auto, das immer gegenüber ihrer Garateneinfahrt abgestellt war, obwohl es dort ein Parkverbot gibt und diese Fotos dann jeweils verbunden mit einer Anzeige beim Ordnungsamt abgegeben hat.

Die Halterin des Fahrzeuges hat dann angeblich eine Abmahnung vom Ordnungsamt erhalten - ohne Gebühr für eine Ordnungswidrigkeit, mit der ihr auch mitgeteilt wurde, wer diese Anzeige gemacht hat.

Gilt denn ein derartiges Foto als Beweis für eine Ordnungswidrigkeit? In der heutigen Zeit sind solche Fotos auf demComputer doch manipulierbar!

Müßte da nicht eine Polizeistreife vorbeigeschickt werden, um festzustellen, dass tatsächlich das Auto im Parkverbot abgestellt ist, vor allem auch für welchen Zeitraum?

Wenn nun 8 x immer die gleiche Person solche Anzeigen macht gegen die jeweils gleiche Halterin, liegt da nicht die Vermutung nahe, dass es sich eher um eine Nachbarschaftsschwierigkeit handelt, die anders gelöst werden müßte?

In dem Fall bin nicht ich betroffen - ich wohne Gott sei Dank in einer Großstadt - wo es solche Tratschereien nicht gibt.

Es ist aber eine Freundin von mir betroffen, über die inzwischen die gesamte Kleinstadt spricht, weil die Obertratsche dieser Straße dafür gesorgt hat, dass sich das gleich herumspricht in der ganzen Stadt, obwohl meine Freund sagte, dass das gar nicht stimmen würde, sie hätte nie eine Anzeige gemacht.

Da ich auf über 400 km Entfernung nicht einschätzen kann, wer denn da nun recht hat oder nicht, will ich erst mal wissen, ob das rein vom amtlichen Vorgehen überhaupt wahrscheinlich ist, dass solche Anzeigen auf Fotobasis verfolgt werden, insbesondere auch, wenn sie in einer derartigen Häufigkeit vorkommen?

Da ich das in Zweifel ziehe, habe ich mit einem Freund Schwierigkeit, der das ebenfalls alles sofort weitertratschte.

Anzeige, Ordnungswidrigkeit, Parkverbot
Darf das Ordnungsamt meine Personalien auf Verdacht ein zweites Mal weitergeben?

Hallo! Ich habe eine Frage zu einer Ordnungswidrigkeit.

Wenn Beamte vom Ordnungsamt meine Personalien vom Tag zuvor haben und mich Verdächtigen eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, dürfen sie diese dann einfach nochmal weiter geben? Habe einen Brief bekommen über eine Ordnungswidrigkeit die ich nicht begangen habe und muss mich jetzt irgendwie gegen zwei Beamte wehren, die behaupten sie hätten mich und meinen Hund ohne Leine gesehen. Habe allerdings kein "Alibi" für die Tatzeit. Jetzt muss ich irgendwas finden um sie rechtlich zu entkräften. Ich würde halt gerne von Anfang an mit Paragraphen um mich schmeißen, damit das einfach so schnell wie möglich eingestellt wird. Tatsache ist, dass sie weder meine Personalien erneut aufgenommen haben, noch mir dieses Verwarnungsgeld von 30 € angeboten haben, was man ja eigentlich immer zahlen kann um einem Verfahren zu entgehen. Jetzt hab ich aber eins am Hals.

Außerdem haben sie am Tag der vermeintlichen zweiten Ordnungswidrigkeit mit komischen Fragen zum Vortag und noch anderen Merkwürdigkeiten ("es ist so kalt hier unten...") versucht in meine Wohnung zu kommen, meine Mutter hat sie jedoch abgewehrt.

Was also jetzt? Werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, aber wie? Und was schreibe ich besser hin und was nicht?

Danke und liebe Grüße! (:

Datenschutz, Hund, Leinenzwang, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Personalien
Berufsschule schwänzen über 18 Strafbar? (BW)

Hallo ich bin 18 Jahre alt und "offiziell" Berufsschüler aber ohne Ausbildung also Vollzeitschüler! Aus bestimmten Persönlichen Gründen bin ich schon länger nicht mehr in die Schule gegangen. UNGEFÄHR 4 MONATE NICHT MEHR. Nun habe ich 3 (!) Bußgeldbescheide bekommen mit der Überschrift "Anhörung im Bußgeldverfahren" in denen steht ich kann / solle mich zur Sache äußern & Stellung nehmen. Das habe ich allerdings nicht getan, warum ist egal.

Und nun beschäftigt mich sehr die frage, da ich schon seit März nicht mehr die Schule besuche aber immer noch angemeldet bin & nun schon das 3. Bußgeldverfahren gegen mich läuft, ob ich überhaupt eine Strafe bekomme (weil ich ja schon 18 bin & meine Schulpflicht eig erfüllt habe) und wenn ja wie hoch denn diese ungefähr sein wird?? & wird das dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen oder klärt das der Staatsanwalt?

Überall lese ich etwas anderes. & noch ein problem ist, ich habe kein festes Einkommen, dh was passiert wenn ich das Bußgeld nicht zahlen kann? Tagessätze a 25€? Oder Sozialstunden?

Ich bin wirklich sehr verzweifelt & weiß nicht was ich jetzt noch machen soll & ich hoffe wirklich sehr das mir irgendjemand eine ehrliche & richtige Antwort geben kann, er würde mir eine große Last der ungewissheit von der Schulter nehmen.... Ich bedanke mich schon einmal herzlich! Und entschuldige mich für meine Unwissenheit, aber bei mir läuft grade alles drunter und drüber... -.-

Schule, Bußgeld, Gesetz, Baden-Württemberg, Berufsschule, Ordnungswidrigkeit, Schulpflicht, Strafrecht
Müll vom unbekannten Nachbarn landet in unserer Mülltonne!

Morgen kommt bei uns die Müllabfuhr. Als wir heute Abend unsere Mülltonne und den Windelsack rausstellen wollten, haben wir bemerkt dass der Windelsack (den wir ja bezahlt haben, um die Windeln von unserem Kleinen überhaupt entsorgen zu können) spurlos verschwunden sind. Dafür waren in unserer Mülltonne 2 volle fremde Müllbeutel. In dem einen ist Katzenstreu und im anderen Hausmüll (mit Maden!) drin. Da der Windelsack immer auf unserer Mülltonne steht, kann es auch nicht versehentlich passiert sein. Wir wollten heute Abend noch den restlichen Müll aus unserem Mülleimer und die restlichen verbrauchten Windeln in unserer Tonne und unserem Sack entsorgen -ging nicht! Am liebsten hätte ich den fremden Müll und die restl. Windeln einfach auf die Straße geschmissen... aber auf das gleiche Niveau wie die Person die das getan hat, werden wir nie sinken. Mein Mann ist Hausmeister (Nebentätigkeit) und er hat herumgefragt. Natürlich war es keiner. Mein Mann hat aber auch keinen Ärger mit den Bewohnern in unserem Haus, das 12 Wohnungen hat. Katzenbesitzer gibt es einige, wir haben auch schon einen Verdacht... eine junge Frau die schon Anzeigen (z.B. wegen Vernachlässigungen Ihrer Katzen) von anderen Mitbewohnern hatte. Sie hat auch nicht aufgemacht, als mein Mann vorhin bei ihr geklingelt hat. Obwohl wir gehört haben dass sie da war! Das sie aber die Mülltüten in unsere Tonne gelegt und den Windelsack entfernt hat, dafür haben natürlich keinen Beweis.

Was können wir tun? Wir haben ja jetzt einen finanz. Schaden, da wir auf unserem Müll "sitzenbleiben". Außer dass man die Hausverwaltung benachrichtigt, fällt mir nichts ein.

Wäre es überhaupt strafbar (Ordnungswidrigkeit?), wenn man seinen Abfall unerlaubt in fremde Mülltonnen entsorgt?

D A N K E ! ! !

Müll, Recht, Abfallentsorgung, Mülltonne, Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Ordnungswidrigkeit, Schaden
Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz 12 kmh mit Firmenwagen

Hallo,

mein Anligen ist eine Geschwindigkeitsüberrschreitung in der Schweiz innerorts mit dem Firmenwagen, welches ich nicht einmal bemerkte.

Meine Firma hat folgendes Schreiben bekommen:

Zitat Brief Kanton Zürich: Wir haben festgestellt das die Lenkerin oder Lenker des unten aufgeführten Fahrzeug folgende Verkehrsverletzung begangen hat 303.01 CA Überrschreiten Algemeiner Höchstgeschwindigkeit von 11-15 Kmh.

Ich soll abzüglich 5Kmh Toleranz mit 62 Kmh gefahren sein und eine Überschreitung von 12km/h haben. Die wollen auch gleich 250CHF dafür haben. Uhrzeit war gegn 23.07Uhr

Als mir mein Chef das Zeigte bin ich von allen Wolken gefallen. Er meinte ob wir nicht angeben sollen, das unsere Firma den Fahrer nicht ermitteln kann?

Das Firmenfahrzeug ist ein Leasingfahrzeug und wird im Februar 2013 wieder zurück gehen. Mit dem Fahrzeug wird die Schweiz auch nicht mehr befahren, habe in einer Woche ein neues Leasingfahrzeug.

Nun mein Anliegen, wir kann die Firma und ich mich verhalten damit ich die überzogene Strafe nicht zahlen muss. Mein Arbeitgeber würde mich soweit decken, allerdings möchte ich nicht noch ein schlimmeres Fass aufmachen. Ich reise sehr oft beruflich in die Schweiz, allerdings nicht mehr mit diesem Fahrzeug. Wenn mein Arbeitgeber angibt, das der Lenker nicht ermittelt werden kann und nicht zahlt. Was kann die Schweiz hier unternehmen? Da die mit einem Überweisungsformular auch eine Anhörung mitgeschickt haben.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Viele Grüße

Verkehr, Rechtsanwalt, Geschwindigkeit, Schweiz, Blitzer, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Straßenverkehr

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