Handy am Steuer - Anzeige?

4 Antworten

Im Notfall würde ich argumentieren, dass ich auf nicht-öffentlich zugänglichem Privatbesitz gefahren bin. Da kann ich gleichzeitig ein Bier trinken und gleichzeitig ne Instagram-story posten.

Grundsätzlich gilt aber, solange der Motor aus ist und du nicht am Straßenverkehr teilnimmst - kannst du Fotos machen, wie du möchtest. Und wenn man Fotos/Videos bei der Fahrt macht und Anzeige erstattet wird, dann wird das verfolgt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Ribery ist doch erst dasgleiche passiert. Da hat dann auch die Bußgelstelle ermittelt.


FireDiver 
Beitragsersteller
 08.05.2018, 23:04

Ah Danke, das wusste ich nicht.

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Wenn der Staat so viel Personal hätte um diesen Tatbestand jedesmal zu verfolgen, dann wären die voll ausgelastet... Aber bei dem, leider viel zu geringem Bußgeld, lohnt der Aufwand nicht...


kevin1905  08.05.2018, 23:32

Gibt es da jetzt nicht diese Petzer-App?

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FireDiver 
Beitragsersteller
 08.05.2018, 23:04

Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen.

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Kessie1  08.05.2018, 23:08
@FireDiver

Das stimmt... Aber was kommt letztendlich dabei raus? Und habe ich nichts besseres zu tun, als alle Verkehrssünder mit Handy anzuzeigen? Aber wenn man das natürlich zu seiner Lebensaufgabe machen möchte, dann steht es einem ja frei.

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VogelFaull  08.05.2018, 23:20
@FireDiver

Schon. Als Nachgehen gilt aber auch, die Staatsanwaltschaft zu bitten, die Anzeige per Standardschreiben wegen unklaren Sachverhalts oder Geringfügigkeit negativ zu bescheiden. Bei der Anzeigenflut besorgter Bürger kann schon personell nicht jedem Scheisz nachgegangen werden.

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Nein.

Der handy-hantierende Fahrer wird abstreiten, dass das Foto von ihm ist bzw. er nicht auf dem Fahrersitz saß, ebenso ist es kaum zu beweisen, dass das Auto überhaupt fährt (käme auf Geschwindigkeit und Fotoqualität an). Die Behauptung eines Dritten, er hätte hinten sitzend mit ausgestrecktem Arm fotografiert, ist ebenfalls nicht zu entkräften.

Die Kosten für Ermittlung und evtl. Prozessieren wären weit höher als die 150€ Strafe, die im Verurteilungsfall zu erwarten wäre.

Etwas anderes ist es, wenn jemand beim Fahren Selfie-Videos von sich dreht und diese veröffentlicht. Da gibt es Fälle, die verfolgt wurden.