Handy am Steuer - Anzeige?
Mir ist aufgefallen, dass es diverse Leute gibt die auf Instagram beim Fahren Fotos vom Fahrersitz aus machen. Rein Rechtlich gesehen stellt das ja eine Ordnungswidrigkeit dar und könnte somit zur Anzeige gebracht werden, welche Aufgrund des Beweismaterials auch sehr wahrscheinlich zugunsten des Staates verlaufen würde oder?
4 Antworten
Im Notfall würde ich argumentieren, dass ich auf nicht-öffentlich zugänglichem Privatbesitz gefahren bin. Da kann ich gleichzeitig ein Bier trinken und gleichzeitig ne Instagram-story posten.
Grundsätzlich gilt aber, solange der Motor aus ist und du nicht am Straßenverkehr teilnimmst - kannst du Fotos machen, wie du möchtest. Und wenn man Fotos/Videos bei der Fahrt macht und Anzeige erstattet wird, dann wird das verfolgt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Ribery ist doch erst dasgleiche passiert. Da hat dann auch die Bußgelstelle ermittelt.
Wenn der Staat so viel Personal hätte um diesen Tatbestand jedesmal zu verfolgen, dann wären die voll ausgelastet... Aber bei dem, leider viel zu geringem Bußgeld, lohnt der Aufwand nicht...
Das stimmt... Aber was kommt letztendlich dabei raus? Und habe ich nichts besseres zu tun, als alle Verkehrssünder mit Handy anzuzeigen? Aber wenn man das natürlich zu seiner Lebensaufgabe machen möchte, dann steht es einem ja frei.
Schon. Als Nachgehen gilt aber auch, die Staatsanwaltschaft zu bitten, die Anzeige per Standardschreiben wegen unklaren Sachverhalts oder Geringfügigkeit negativ zu bescheiden. Bei der Anzeigenflut besorgter Bürger kann schon personell nicht jedem Scheisz nachgegangen werden.
Nein.
Der handy-hantierende Fahrer wird abstreiten, dass das Foto von ihm ist bzw. er nicht auf dem Fahrersitz saß, ebenso ist es kaum zu beweisen, dass das Auto überhaupt fährt (käme auf Geschwindigkeit und Fotoqualität an). Die Behauptung eines Dritten, er hätte hinten sitzend mit ausgestrecktem Arm fotografiert, ist ebenfalls nicht zu entkräften.
Die Kosten für Ermittlung und evtl. Prozessieren wären weit höher als die 150€ Strafe, die im Verurteilungsfall zu erwarten wäre.
Etwas anderes ist es, wenn jemand beim Fahren Selfie-Videos von sich dreht und diese veröffentlicht. Da gibt es Fälle, die verfolgt wurden.
Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen.