Bei Rot über die Ampel gefahren über 1 Sekunde?

8 Antworten

Es ist unter 1 Sekunde.

Wenn auch die Zeiten etwas verwirrend sein mögen, erkennt man das eindeutig an der Bezeichnung

§37 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVO; 132 BKat

Bei mehr als 1 Sekunde würde dort stehen:

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Nachzulesen im Bußgeldkatalog unter Tatbestandsnummer (TBNR) 137600 und 137618.

Die vorgeworfene Rotlichtzeit ist demnach die 0,8 Sekunden.

"In das zweite Beweisfoto wird ebenfalls eine "Rotzeit Bild" eingeblendet, nämlich die Rotlichtdauer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme des zweiten Beweisfotos gegeben ist."

"In dem Augenblick, in dem das überwachte Fahrzeug die Haltelinienkante erreicht, wird vom System die sog. rechtlich relevante Rotlichtzeit ermittelt, welche sich als Differenz zum Beginn der Rotphase ergibt. Die so ermittelte rechtlich relevante Rotlichtzeit wird als "Rotzeit" in die beiden Beweisfotos eingeblendet"

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/4-rotlichtueberwachungsanlagen-ii-ohne-induktionsschleifen-poliscan-redlight_idesk_PI17574_HI9189277.html

In deinem Fall also 0,8s und somit unter 1 Sekunde.

(Vorrausgesetzt ich habe das alles richtig interpretiert,weiß nicht ob es da Abweichungen zu anderen Blitzsystemen gibt)

Es steht da: Rotzeit 0,8s. Also unter 1s.

Die anderen Zeiten sind die Zeiten, wieviele Sekunden nach Rot das erste und das zweite Bild aufgenommen wurden.

Schon bei GELB muss man anhalten und nicht durchrasen und nicht mit der zu kurzen Gelbphase kommen die ist immer lang genug die richtet sich nach der Geschwindigkeit die dort erlaubt ist .

Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren 200 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/

Steht doch da: Rotzeit-Bild 1,24s und 3,54s. Außerdem hättest Du das Schreiben nicht bekommen, wenn es irgendwelche Zweifel gäbe.