Folgender Sachverhalt.

Ich war vor einiger Zeit an einem See. Als ich beschloss nachhause zu fahren war mir aufgefallen, dass ich in meiner Badehose Sand hatte. Da keiner mehr dort war beschloss ich meine Badehose auszuziehen und bin nackt ins Wasser um mich abzuwaschen um daraufhin meine Sachen anzuziehen und nachhause zu fahren.

Im selben Moment kam eine Frau und hat mich nackt gesehen. sie verwies darauf, dass es kein FKK Bereich sei. Ich habe mir nicht viel dabei gedacht und es war auch nicht meine Absicht, dass sie mich sieht. Ich nahm dies zur Kenntnis, zog mich an und fuhr nachhause.

Nun habe ich eine "Beschuldigtenanhörung" von der Polizei erhalten mit dem Tatvorwurf:

"Erregung öffentlichen Ärgernis (§ 183a StGB). Ihnen wird vorgeworfen, sich nackt mit erigiertem Geschlechtsteil gezeigt zu haben."

Eine Erektion hatte ich auf jeden Fall nicht und bin mir auch über keine besondere Schuld bewusst. Ich habe da schon einige andere nackt baden sehen und ich hatte weder eine Erektion noch wollte ich großartig nackt baden.

Meine Frage ist, wie ich hierauf jetzt am besten reagieren kann?

Auf der darauf folgenden Seite habe ich noch eine Belehrung sollte ich diesen unterschrieben zurück schicken oder besser einfach die Füße erstmal still halten?