Bußgeld wegen „Gaffen“ während Polizeieinsatz?

9 Antworten

Ja nee, is klar. 5 Millionen Menschen würden bei so etwas extravagantem sofort ein Video drehen, und das ins Netz stellen, um zu beweisen, was man für ein toller Hecht ist. Aber du nicht. Du wolltest nur deiner Perle erzählen, was du gerade spannendes erlebt hast.

Bitte, wer soll das denn glauben? Egal. Du bekommst eine Anhörung, zu der du Stellung nehmen kannst. Danach darfst du deine Version einem Richter erzählen, wenn du mit dem Bußgeld nicht einverstanden bist. Hier weiß niemand, was wirklich vorgefallen ist.

Hallo,

sofern dein Fall tatsächlich verfolgt wird, erhältst in den nächsten Tagen bis Wochen einen Anhörungsbogen von der zuständigen Polizeiinspektion bzw. vom Polizeipräsidenten. Dieser Bogen enthält den konkreten Tatvorwurf. In dem Bogen hast du auch die Möglichkeit, Stellung zur Situation zu nehmen.

Hier rate ich dir, ehrlich und möglich detailliert (!) den Hergang zu schildern. Gelingt dir dies plausibel, wird der über den geschilderten Hergang hinausgehende Vorwurf höchstwahrscheinlich verworfen.

Der Vorwurf der Nutzung des Telefons während der Fahrt bzw. möglicherweise die einhergehende Gefährdung der Situation wird dir weiter und zu Recht vorgeworfen werden.

Mach dir erstmal keinen Stress und warte auf die Rückmeldung.

Grüße

§ 113 Unerlaubte Ansammlung

(1) Ordnungswidrig handelt, wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen.

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Aufforderung rechtmäßig ist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Auf den Gedanken, umzudrehen und wegzugehen bist Du nicht gekommen? Musstest Du da vorbeilaufen, was soll das?

Du verwechselst da etwas.Nicht du kannst Anzeige erstatten, sondern du kassierst eine Anzeige.

"Ja, ich wollte meiner besten Freundin erzählen dass ich gerade an einem Einsatz mit mehreren Waffen vorbeilaufe. "

Also GAFFER! und jemand der den Einsatz behindert! Die Anzeige ist gerechtfertigt. Wenn du die Zeit hattest am Ort und Geschehens jemand so etwas zu schreiben bzw. aufzunehmen dann warst du da keine 3 Sekunden. Also tu nicht so als hättest gleich den Kopf weggedreht