Bußgeld wegen „Gaffen“ während Polizeieinsatz?
Hallo ihr Lieben,
ich musste gerade meine Personalien abgeben, weil ich angeblich während eines Einsatzes mit mehreren Polizisten gegafft hätte. Angeblich sogar gefilmt!
Dabei wollte ich einfach nur eine Audio per WhatsApp verschicken. Habe also mein Handy für eine bruchsekunde an mein Gesicht halten können eh das Geschrei losging:
GAFFER SOFORT HANDY WEG.
Ja, ich wollte meiner besten Freundin erzählen dass ich gerade an einem Einsatz mit mehreren Waffen vorbeilaufe. Aber niemals niiiiemals Filmen!
Jetzt kommt laut den Beamten ein Bußgeld auf mich zu, im Internet steht es anders. Seit November werden Gaffer bei UNFÄLLEN bestraft. Mal davon abgesehen, dass ich gar nicht gegafft habe. Man darf doch wohl 3-5 Sekunden schauen, was dort los ist...
Seit zwei Jahren leide ich unter stärksten Panikattacken, das war die schlimmste Situation bisher für mich.
Kann ich Anzeige erheben? Oder irgendwas machen? Ich fühle mich verar** und für mich hat das verletzende Verhalten dieser Beamten leider psychische Konsequenzen.... :((
Dankeschön im Voraus :-) :-)
9 Antworten
Ja nee, is klar. 5 Millionen Menschen würden bei so etwas extravagantem sofort ein Video drehen, und das ins Netz stellen, um zu beweisen, was man für ein toller Hecht ist. Aber du nicht. Du wolltest nur deiner Perle erzählen, was du gerade spannendes erlebt hast.
Bitte, wer soll das denn glauben? Egal. Du bekommst eine Anhörung, zu der du Stellung nehmen kannst. Danach darfst du deine Version einem Richter erzählen, wenn du mit dem Bußgeld nicht einverstanden bist. Hier weiß niemand, was wirklich vorgefallen ist.
Hallo,
sofern dein Fall tatsächlich verfolgt wird, erhältst in den nächsten Tagen bis Wochen einen Anhörungsbogen von der zuständigen Polizeiinspektion bzw. vom Polizeipräsidenten. Dieser Bogen enthält den konkreten Tatvorwurf. In dem Bogen hast du auch die Möglichkeit, Stellung zur Situation zu nehmen.
Hier rate ich dir, ehrlich und möglich detailliert (!) den Hergang zu schildern. Gelingt dir dies plausibel, wird der über den geschilderten Hergang hinausgehende Vorwurf höchstwahrscheinlich verworfen.
Der Vorwurf der Nutzung des Telefons während der Fahrt bzw. möglicherweise die einhergehende Gefährdung der Situation wird dir weiter und zu Recht vorgeworfen werden.
Mach dir erstmal keinen Stress und warte auf die Rückmeldung.
Grüße
(1) Ordnungswidrig handelt, wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Aufforderung rechtmäßig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
Auf den Gedanken, umzudrehen und wegzugehen bist Du nicht gekommen? Musstest Du da vorbeilaufen, was soll das?
Du verwechselst da etwas.Nicht du kannst Anzeige erstatten, sondern du kassierst eine Anzeige.
"Ja, ich wollte meiner besten Freundin erzählen dass ich gerade an einem Einsatz mit mehreren Waffen vorbeilaufe. "
Also GAFFER! und jemand der den Einsatz behindert! Die Anzeige ist gerechtfertigt. Wenn du die Zeit hattest am Ort und Geschehens jemand so etwas zu schreiben bzw. aufzunehmen dann warst du da keine 3 Sekunden. Also tu nicht so als hättest gleich den Kopf weggedreht