Anhörung von Ordnungswidrigkeiten - Folgen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es zählt das Alter von damals, zumal Du ja auch erst mit 21 ausnahmslos nach dem Erwachsenenrecht behandelt wirst.

Wenn Du einsichtig bist und Reue zeigst, wirst Du vielleicht sogar nur mit einer Verwarnung oder ein paar Sozialstunden rechnen können.

Die Höchststrafe würde ich nicht vermuten.

Aber ich bin nicht der Richter, der das entscheidet.


Moinservus586 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 15:54

Danke schon mal für deine Antwort! :)

Höchststrafe würde ich auch nicht vermuten, ich hätte jetzt nach knapp zwei Jahren auch nicht mehr damit gerechnet, überhaupt noch mal Bescheid diesbezüglich zu bekommen.

0

Du solltest in erster Linie mal prüfen, ob die Verfolgungsverjährung eingetreten ist.


Moinservus586 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 15:52

§ 31 Ordnungswidrigkeitengesetz

Verfolgungsverjährung

(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt

(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,

  1. drei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000 Euro bedroht sind,
  2. zwei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 2.500 bis zu 15.000 Euro bedroht sind,
  3. ein Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 1.000 bis zu 2.500 Euro bedroht sind,
  4. sechs Monate bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

Was trifft denn bei der aktuellen Tat zu?

Habe übrigens noch mal nachgeguckt, die Tat ist mittlerweile schon gute zwei Jahre her.

0