Ruhepause zwischen Hauptjob und Minijob

Ich arbeite täglich von 8:30Uhr bis 17:00Uhr in einer Kita. Nun möchte ich einmal in der Woche Mittwoch auf Donnerstag von 20:00Uhr bis 6:00 in einem Wohnheim für Jugendliche einen Nachtbereitschaftsdienst machen. Es ist im Rahmen eines Minijobs.

Mein Hauptarbeitgeber sowie der vom Minijob haben gesagt ich könnte dort arbeiten. Ich habe beide von meinem beruflichen Stand in Kenntnis gesetzt. Allerdings hat mich jetzt ein Kollege angesprochen und gesagt das es ein Gesetz gibt das Vorschreibt man müsse 11 Stunden Ruhepause zwischen beide Tätigkeiten haben. Ich habe dies meinem Hauptarbeitgeber rückgemeldet und dieser wollte sich dann nochmal informieren.

Bei den Nachtbereitschaftsdienst muss ich jedoch nicht wach sein die ganze Zeit, sondern darf dort schlafen und nur im Notfall helfen. Und da selten was passiert in der Nacht laut Betreuer im Wohnheim, würde ich mir das zutrauen am nächsten Tag 2,5 Stunden später wieder zu arbeiten.

Gibt es zu Bereitschaftsdienste in der man eigentlich nicht die ganze Zeit tätig ist eine Ausnahmeregelung zu den 11 Stunden Ruhepause?

Sollte mir auf dem Weg zum Minijob ein Unfall passieren und ich dadurch bei meinem Hauptjob ausfallen würde, wäre ich nicht versichert bei der Berufsgenossenschaft und meine Lohnfortzahlung würde eingefroren werden. Mein Kollege meinte weiter ich könnte im schlimmsten Fall auch mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Was ist jetzt dran, darf ich nun wirklich keinen Minijob wie angegeben ausführen?

Minijob, Arbeitsrecht

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