Hallo zusammen. Mein bisheriger Wissensstand ist der, dass ich wenn ich eine geringfügige Beschäftigung nachgehe 450€ monatlich verdienen darf um in der Familienkrankenkasse zu bleiben. Jetzt möchte ich mit einem Kollegen eine GbR gründen. Den Gewinn den wir dort erwirtschaften wird vermutlich erstmal nicht sehr hoch sein. Sagen wir mal 200€ pro Person in diesem Jahr. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit darf man allerdings nur 395€ (Stand 2014) verdienen. Bei Mischeinnahmen (also Minijob und Selbstständigkeit) gilt auch 395€. Ich habe vor, in dem Monat in dem Gewinn erwirtschaftet wird in meinem Minijob nur so viel zu verdienen, dass ich in dem Monat die 395€ nicht überschreite.

Meine Frage ist jetzt ob das auch so funktioniert? Oder sagt die Krankenkasse dann: Sie haben Mischeinnahmen in dem Jahr gehabt... Daher gilt 395€x12=4740€.. Sie haben aber 11x450€+1x395€=5345€ verdient. Und ich fliege aus der Familienkasse raus und muss nachzahlen? Mir ist nicht ganz klar wie das berechnet wird... Könnt ihr mir da weiterhelfen?