Ich habe das Internet nach dieser Frage schon durchsucht, kam aber zu keiner zufriedenstellenden Antwort. Ich frage mich halt, ob ich meinen Minijob, den ich seit mehreren Jahren neben meiner Schullaufbahn ausgeführt habe, auch neben dem Studium der Polizei weiter ausführen kann. Es handelt sich dabei um Tätigkeiten in einer Bar, hauptsächlich am Wochenende (Freitag, Samstag Abend). Bei mir kam diese Frage auf, da im Bekanntenkreis behauptet wurde, dass dies nicht erlaubt seie. Wirklich untermauern konnte mir diese Aussage aber niemand.

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.