Arbeitsrecht: Wechsel von Teilzeit auf Mini-Job nur mit Kündigung machbar?

Hallo!

Ich arbeite seit 7 Jahrem im selben Betrieb. Angestellt war ich als Mini-Jobber. Um für meinen Urlaub mein Geld aufzubessern, war ich für 2 Monate als Teilzeitkraft eingestellt. Danach sollte ich wieder auf 450 € herabgestuft werden. Das war alles schon im Februar mit meinem Chef besprochen und abgesegnet. Leider ist dieser für längere Zeit krank geschrieben. Auch mit seiner Vertreterin war alles abgesprochen und wäre ohne Probleme so übernommen worden. Jedoch enstanden jetzt von Seiten der AG erst Probleme (mehrere, die ich hier nicht alle auflisten werde).

Das Hauptproblem: ich erfuhr gestern, dass Aufstufen eines Vertrages ohne Probleme geht, Herabstufen aber nur mit Kündigung. Sprich: ICH muss meinen Teilzeit-Vertrag jetzt kündigen. Anschließend erfolgt ein Monat, in dem ich Pausieren MUSS. Danach erst kann ich wieder einen Vertrag auf Mini-Job-Basis erhalten.

Natürlich verliere ich dadurch alle Rechte, wie z. B. Anzahl an Urlaubstagen (sind momentan bei 30, werden dann ja wieder heruntergestuft). Meine Tarifstufe für das Gehalt wird dementsprechend auch wieder niedriger eingestuft (auch wenn man mir sagte, das könne man wieder auf die normale Tarifstufe einstellen, auf der ich zurzeit bin - aber in letzter Zeit wurde ich zu oft vom AG verar....t, als dass ich das jetzt gutgläubig hinnehme).

Was mich dabei am meisten stört: ich habe extra darauf geachtet, dass ich das ganze halbe Jahr keinen Urlaub nehme, weil ich ja wusste, dass ich einen ganzen Monat weg sein würde. Da wollte ich dann den Urlaub nehmen. Aber ich muss direkt im Anschluss an die Kündigung ja den Pausenmonat nehmen - also erhalte ich keine Urlaubsstunden.

Mir kommt das irgendwie nicht rechtlich richtig vor. Konnte allerdings weder im Internet noch im TzBfG etwas dazu finden. Zu erwähnen wäre noch, dass ich schon einmal für ein paar Monate als Teilzeitkraft gearbeitet habe. Das war allerdings 2007/2008. Damals konnte ich ohne Probleme zurück zum Mini-Job-Vertrag. Das mit der Kündigung hat der AG erst in den letzten Jahren geändert.

Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus oder hatte schon einmal einen ähnlichen/gleichen Fall? Möchte ungern einen Anwalt einschalten, da es sich um einen Mini-Job handelt. Ich studiere noch und verdiene dementsprechend nicht viel (zumal mein ganzes Geld jetzt für den Urlaub drauf geht).

Danke schon mal für eure Antworten.

Kündigung, Minijob, Arbeitsrecht, Teilzeit
private Krankenversicherung - Minijob - Wechsel in Teilzeit - Ausbildung - Schüler -

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich Krankenversicherung und Sozialversicherungspflicht. Ich bin noch Schüler, mache mein Abitur und habe ab Mai keine Prüfungen und keinen Unterricht mehr.

Im Moment wohne ich Zuhause und mache seit einem dreiviertel Jahr einen Minijob (bis 450€). Ich bin über meine Eltern privat Krankenversichert und gehe im Oktober in die Ausbildung, wofür ich eine eigene Krankenversicherung benötige, weshalb die private Krankenversicherung 3 Jahre bis zu meinem Studium ausgesetzt wird und ich sie dann wieder nutzen kann.

Ich möchte nun meinen Minijob kündigen und eine Beschäftigung in Teilzeit anfangen (20-30 Std./Woche), um mir für Ausbildung und Studium ein finanzeilles Polster anzusparen.

Wie sieht es nun mit der privaten Krankenversicherung aus? Da meine Beschäftigung länger als die für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis üblichen 50 Tage andauern wird und ich mehr als z.Zt. 450€ im Minijob verdienen werde/möchte, benötige ich doch eigentlich eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung, stimmt das?

Kann ich die private Krankenversicherung auch für die 4 Monate, die ich in Teilzeit arbeiten möchte, aussetzen? Kann ich die eigenständige Krankenversicherung des Teilzeitjobs dann auch für meine Ausbildung übernehmen?

Ich blicke im Moment durch diesen ganzen Versicherungswahnsinn nicht durch...

Job, Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Schüler, Abitur, private Krankenversicherung, Sozialversicherung, Teilzeit
ALG2 400 Euro Job nicht gemeldet?

Hallo liebe Leute ich habe da eine Frage: Ich bekomme seit Juni 2012 Alg2 da ich in diesem Monat meine Ausbildung erfolgreich beendet habe.Da ich im Juli meine Tochter bekommen habe wird es mit dem Alg2 erstmal so bleiben.Ende November hat mir mein Job schon gefehlt und habe mich entschieden ein paar Tage Probe zu arbeiten in meinem alten Betrieb! Da dies gut ablief habe ich nach den Tagen Probearbeit also ab Dezember weiter gearbeitet bis zum 22.12.2012 also auf 400 Euro Basis.Dann hatte mein Betrieb einen Umbau gemacht vom 22.12.2012 bis zum 21.01.2013 wo ich also NICHT gearbeitet habe!Dann habe ich ab dem 21.01.2013 bis zum 29.01.2013 weiter gearbeitet.Da ich Mitte Januar erfahren habe das ich schwanger bin habe ich ende Januar aufgehört zu arbeiten und meinem chef gesagt er solle mich abmelden was er dann auch tat.seitdem arbeite ich auch nicht mehr.da ich weder einen arbeitsvertrag unterschrieben noch erhalten habe sondern mein Chef mich nur angemeldet hat dachte ich das das ausreicht für das Arbeitsamt da ich ja keinen Arbeitsvertrag hatte um dem Arbeitsamt einzureichen.Also war ich 2 Monate auf 400 Euro Basis gemeldet wovon ich einen guten monat gearbeitet habe.Da ich jetzt Post von der Arge bekommen habe wo ich einen termin habe wo sie über meine berufliche situation sprechen wollen habe ich angst das der termin dieses thema betrifft. daher wollte ich fragen was kommen in meinem fall für konsequenzen vor???muss ich vor gericht oder gar ins gefängnis?weil ich hier im internet einiges schlimmes gelesen habe.Entschuldigung für den langen Text aber ich wollte es genau erklären.Lieben Gruß =)

Minijob, ALG II
Liegt hier Schwarzarbeit vor? Lohn in bar, keine Abrechnungen + Verwirrung mit Rentenversicherung

Hallo zusammen.

Ich habe einen grundlegenden Verdacht auf Schwarzarbeit. Dabei suche ich eure Meinung.

Es geht um einen Minijob der monatlich zu ca 300€ - 350€ bezahlt wird. Das Geld gibt es immer nur bar. Lohnabrechnungen gibt es keine. Arbeitsvertrag gabs auch keinen (gut diese können auch mündlich geschlossen werden). Das erscheint mir schon sehr verdächtig. Dazu kommt das nun ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (gültig ab 01.01.2013) vorgelegt wurde. 1. Bei dem Gehalt und dem Beginn des Arbeitsverhältnisses vor 01.01.2013 nicht zwingend relevant.
Allerdings wurde vom Arbeitgeber folgender Satz, auf die Ratlosigkeit, gesagt. "Es ist nur zu Ihrem besten wenn Sie dieses Formular unterschreiben. Den sonst muss ich Ihnen 20% vom Gehalt abrechnen und an die Rentenversicherung überweisen." Da allerdings 15% der Arbeitgeber zahlt und der Arbeitnehmer nur 3.9% frage ich mich was der wehrte Herr Arbeitgeber da treibt? Es widerspricht doch dem Verdacht auf Schwarzarbeit wenn er so ein Formular einreicht. Andererseits. Was zahlt er an die Rentenversicherung wenn er hier plötzlich den vollen Beitragssatz vom Gehalt abziehen möchte? Und was wird er zahlen wenn man das Formular ausfüllt und abgibt? Evtl. landet das Blatt einfach in Ablage "P" nur um kein Aufsehen zu erzeugen wenn ein Arbeitnehmer als einziger kein Formular kriegt.

Hoffe ich konnte es verständlich darstellen.

Mfg. Remus

Arbeit, Minijob, Gesetz, Lohn, Rentenversicherung
Regelungen bei freiberuflicher Tätigkeit auf Honorarbasis? (bitte um schnellen Rat)

Hallo!

Habe viele Fragen zu diesem Thema und höre von jeder Person etwas anderes; weiß echt nicht mehr weiter..

Ich warte derzeit auf die nächte Bewerbungsphase fürs Studium und möchte bissl Geld verdienen. Da bietet sich mir so ein Job auf freiberuflicher Honorarbasis gut an; die zahlen sehr gut (jedenfalls für meine Verhältnisse). Hier beginnen schon die Fragen..

Bin familienversichert; die Familie erhält bspw. noch Kindergeld für mich (bin erst 19) und auch Mietzuschuss/Wohngeld.

Fragen:

-Gibt es beim Honorar irgendeine monatliche/jährliche Höchstgrenze, die ich nicht überschreiten darf, weil sonst die Hilfen (Wohngeld, Kindergeld) gekürzt werden würden? (Ich höre hier von manchen "monatlich 400€" und von anderen "jährlich 8000€"; wat stimmt denn nu..)

-Ich muss für den Job nen Gewerbeschein und ne Steuernummer-Id besorgen, was ja nicht so schwer sein sollte. Am Ende des Jahres müsste dann eine Einkommenssteuererklärung erfolgen, denke ich. Muss ich sonst noch irgendetwas beachten, oder wird mir das alles eh von den Behörden dann mitgeteilt?

Mir fallen meine anderen Fragen derzeit nicht ein, ich bin echt verwirrt.

Wäre für jeden Ratschlag sehr dankbar.. muss abschätzen, ob sich das für uns auch aus familiärer Sicht lohnt, dass ich so einen Job mache(n würde), wegen dem Kindergeld etc..

Würden die gleichen Probleme aber nicht auch dann auf mich zukommen, wenn ich nen normalen Minijob auf 400€-Basis machen würde (wenn es überhaupt solche Probleme gäbe; glaube mache mir viel zu viele Gedanken darüber)?

Danke im Voraus, für jede hilfreiche Antwort!

Grüße

Minijob, Freiberufler, Kindergeld, Wohngeld, freiberufliche-taetigkeit, Honorarbasis
Sollte ich (16m) der Schwester meiner Freundin Nachhilfe geben?

Hallo liebe Community,

die Frage steht ja schon oben, aber ich werde euch einfach noch etwas näher legen, was mein Problem an der Sache ist. Also, Ich bin seit ziemlich genau 6 Monaten mit meiner Freundin zusammen, und ihre Schwester (13) braucht Nachhilfe in Englisch. Sie besucht die siebte Klasse der Realschule, ich bin aktuell in der Q1 (Stufe 11) auf einem Gymnasium und werde nach G8 2014 mein Abi machen (voraussichtlich). Englisch habe ich als einen meiner LKs belegt und denke auch, dass ich Englisch gut bis sehr gut in Wort und Schrift beherrsche, meine Zeugnisnote ist aktuell seit 3 Jahren stetig eine 2.

Meine Freundin hat ihrer Mutter das neulich mal erzählt und jetzt hat die Mutter vorgeschlagen, ich könnte der Schwester doch einmal Wöchentlich Nachhilfe geben. Sie hat auch gesagt, sie würde dafür bezahlen, genaueres weiß ich dazu aber noch nicht, ich grübele ja noch darüber. Eigentlich würde alles dafür sprechen, dass ich es machen sollte, da ich das Geld auch dringend brauchen könnte (suche sowieso immer nach irgendwelchen Jobs) und auch durchaus genug Zeit habe, aber jetzt das Problem: Ich weiß nicht, ob ich das kann, ich kann zwar gut mit Englisch umgehen, aber würde mich jetzt jemand nach irgendwelcher Grammatik fragen, müsste ich selbst erst nochmal nachsehen, ich könnte es halt sagen, aber nicht begründen, ohne mich nochmal einzuarbeiten glaub ich. Meine Freundin hat gesagt, das müsste ich doch schaffen, denn es ist ja auch nur Englisch der Siebten Klasse von der Realschule, aber ich möchte es jetzt auch nicht einfach annehmen und dann irgendwie da versagen, das könnte mir schließlich auch irgendwie mit meiner Freundin schaden, ganz abgesehen davon, dass es doch sehr blamabel wäre...

Aber jetzt bitte ich euch um eure Hilfe, was sagt ihr dazu, was würdet ihr machen, ich weiß echt nicht weiter so...

Ich stehe auch gerne für Rückfragen oder Diskussionen bereit, vielen Dank schon jetzt für eure Antworten...

liebe Grüße,

Kjeld

Englisch, Nachhilfe, Geld, Minijob, Abitur, Freundin, Gymnasium, Realschule, unsicher
Caritas - Stundenlohn geringfügig Beschäftigter

Ich bin bei der Caritas im Ambulant Betreuten Wohnen für psychisch Kranke beschäftigt. Es handelt sich um einen 400 Euro Job mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro. Zum zweiten Mal habe ich einen Jahresvertrag der ggf. ab kommenden Frühjahr unbefristet verlängert wird. Nun zu meinem Anliegen: Die Stundenlöhne wurden durch ein einseitiges Dekret einiger Bischöfe festgelegt. Arbeitsgerichte in Bielefeld, Hamm und Düsseldorf haben festgestellt, dass diese Stundenlöhne gegen das Gleichheitsgrundgesetz verstossen. Ein geringfügig Beschäftigter darf keinen schlechteren Stundenlohn als ein Voll- oder Teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter erhalten. Das würde in meinem Fall bedeuten, dass ich lt. meiner Eingruppierung einen Stundenlohn von ca 11 Euro erhalten müsste. Meine wöchentliche Arbeitszeit würde sich von 13 auf ca. 9 Stunden verringern. Mit diesen Urteilen habe ich mich an die Personalabteilung, meinem Vorgesetzten und auch der Mitarbeitervertretung gewandt. Entweder kennt man sich mit diesem Thema nicht aus oder aber ich erhalte seit Monaten erst gar keine Rückmeldung. Die Geschäftsleitung sitzt das Thema scheinbar aus, den es sind zig Arbeitsplätze davon betroffen. Mir bliebe die Möglichkeit der Klage, dann ist aber mein Arbeitsplatz weg. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir jemand einen Tip geben, wie ich mich verhalten soll. Ich fühle mich für diese Arbeit mit schwierigstem Klientel ungerecht behandelt. LG

Arbeit, Beruf, Kirche, Recht, Minijob, Caritas

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