Feiertagszuschläge für 400-Euro-Aushilfen - kann man irgendwo nachlesen, wie das geregelt ist?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema Feiertagszuschläge für 400-Euro-Aushilfen.

Rahmenbedingungen: Ich arbeite bei einem privaten Krankentranportdienst neben meinem Studium. Der Lohn wird grundsätzlich pro Stunde abgerechnet, wodurch es auch zu Monaten kommt, in denen ich keine 400 Euro verdiene. Im Gegenzug kann ich mir meine Dienste je nach Zeit und Lust jeweils Mittwochs oder Donnerstags in der Vorwoche frei aus einem Pool mit unbesetzten Diensten aussuchen.

Situation: Ich habe einen Dienst am Tag der deutschen Einheit übernommen, an welchem festangestellte Kollegen Feiertagszuschläge bekommen. Da es mein erster Feiertag war, an welchem ich gearbeitet habe, habe ich mich bei meinem Dienstplaner erkundigt, wie ich das Formular für Zuschläge ausfüllen muss. Daraufhin antwortete er mir, dass laut unserem Chef, Aushilfen keinen Anspruch auf Zuschläge haben, weil wir die Dienste ja freiwillig übernehmen und nicht über feste Wochenstunden oder Arbeitstage dazu verpflichtet sind. Leider konnte mein Dienstplaner keine rechtliche Grundlage dafür nennen.

Frage: In meinen Augen verstößt dies gegen [url=http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html]§4 TzBfG[/url]. Sehe ich das so richtig oder gibt es Gesetze, welche die Aussage meines Chefs bestätigen?

Mit freundlichen Grüßen Kai

Arbeit, Finanzen, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Feiertag, Lohn
Mehr als 3 Stunden an 3 Tagen arbeiten und volle Erwerbsminderungsrente

Für mich immer noch nicht ganz klar! Ich Bekomme volle Erwerbsminderungsrente+ Grundsicherung. Ich möchte jetzt aufgrund meiner etwas verbesserten Gesundheitssituation meine Rente, die weder zum Leben noch zum Sterben reicht, etwas aufbessern und etwas für mein Selbstwertgefühl tun (und Grundsicherung durch Einkommen ersetzen) ...

Ich bin Dialyse-Patient, brauche aufgrund von Problemen bei der Dialyse einen Arzt anwesend und muss daher Morgens oder Vormittags zur Dialyse. Danach geht es mir sehr schlecht. Daher bin ich an den 3 Dialyse-Tagen gar nicht arbeitsfähig. Dazwischen die Tage könnte ich nach meiner aktuellen Leistungsfähigkeit wieder bis zu 4 in Ausnahmefällen 5 Stunden (Empfehlung des Arztes) durchgängig arbeiten. Bleiben mir also regulär 12 bis in, guten Monaten, maximal 15 Wochenstunden zum Arbeiten.

Die in Frage kommende Arbeitsstelle als EDV-Betreuer setzt auch voraus das ich 10 bis 12 Wochenstunden und an einem Tag in der Woche auf jeden Fall 4 Stunden Arbeite. Ich bin schon froh überhaupt jemanden zu finden der mich in der Situation beschäftigt.

Werde ich, obwohl ich nicht mehr als einer der "jeden" Tag maximal 3 Stunden (also auch max 15 Wochenstunden), arbeiten kann trotzdem nur die halbe Rente bekommen? Ich würde dann trotz arbeiten, aufgrund der wenigen Stunden, monatlich ca. 100-150 € weniger haben und dadurch in ALG II fallen?

Rente, Minijob, Erwerbsminderungsrente
400 Euro Pizzalieferant -> Versicherung, privaten PKW dienstl. nutzen

Zur Beschreibung

  • Ich möchte als Fahrer einer Pizzeria auf 400€ Basis anfangen.

Problematik:

  1. Der Wagen ist auf meine Mutter versichert
  2. Was ist bei einem Unfall während der Arbeit
  3. Rechnet sich das überhaupt?

  • Zur Story

Ich wollte den privaten Wagen meiner Mutter nutzen, nur stellt sich die Frage ob ich im Falle eines Unfalls versichert bin und ob die Versicherung bzw. der Arbeitgeber bei einem Unfall den Schaden zahlt. Zudem ist lediglich meine Mutter ist über den Wagen versichert, muss ich eine zusätzliche Versicherung abschließen / der Versicherung mitteilen ob ich mit dem Wagen fahre? Meine Mutter sagt mir ich müsse 30€ / Monat für die Versicherung extra berappen und mein Vater erzählt mir dass ich bei 5,5 Liter/100km mit 11,0 Litern/100km rechnen soll, wegen Abschreibungen und Ölwechsel & Co., soll man so hoch rechnen?

Doch ich weiß genau, die beiden wollen mir das nur ausreden und mein Vater erzählt mir auch, dass ich im Fall eines Unfalls nicht erwarten soll vom AG geld zu bekommen, ich soll den AG nach einer Versicherung fragen für Angestellte mit PKW fragen und ich müsse das Auto bei meiner Versicherung extra melden dass ich es dienstlich/für die arbeit nutze und wiederum einen Aufschlag nutze.. Ich glaub ihm das alles nicht, weil er immer Fakten erzählt die viel Quark enthalten und den Rechthaber spielt. Selbst wenn man mit Gesetztestexten um sich schmeißt, lenkt er ab.


Was muss ich alles beachten wenn ich dort arbeiten möchte: Folgende Vorraussetzungen:

  • Fahrzeug ist auf Mutter versichert

  • Ich bin derzeit nicht mitversichert / weder bei der Vers. angemeldet.

    • Ich bin 18 Jahre alt und besitze seit Januar den Führerschein
  • Fahrzeug ist auf Mutter angemeldet

  • Ich nutze es als Dienstwagen für die Pizzeria (die haben keinen Firmenwagen)

  • Ich arbeite auf 400€ Basis

  • Meine Beschäftigung wird aus schultechnischen Gründen nur max. 3 Monate dauern


Alle Fragen nochmals zusammengefasst (unter obigen Voraussetzungen):

  1. Bin ich im Falle eines Unfalls ohne zusätzliche Angaben versichert?

  2. Wer zahlt im Falle eines Unfalls ?

  3. Ist eine Zahlung des AG im Falle eines Unfalls zu erwarten?

  4. Kann man bei 5,5Liter/100km mit 11 Litern rechnen (Abschreibung & Co) oder ist das zu viel?

  5. Was muss man der Versicherung alles angeben wenn ich das eigtl. privat genutzte Fahrzeug für einen 400€ Basis Lieferservice nutze?

Lieben Gruß

Mikey

P.S. Wenn ihr noch ein paar richterliche Urteile bzw. Gesetzestexte im Hinterkopf habt, würd es mich sehr freuen wenn ihr mir ein paar nennen könnt. Ich dreh sonst bei der Diskussion mit meinem Vater durch. ;)

Beruf, Job, Versicherung, Minijob, Arbeitsrecht, Benzin, BGB, Firma, 400 Euro
Kann mich das Jobcenter zu Maßnahmen verpflichten?

Hallöchen.Bitte meine Frage nicht falsch verstehen.Zur Zeit bin ich arbeitssuchend und unser Arbeitsamt und Jobcenter wechseln zur Zeit ständig ihr Personal. Deshalb bin ich nun gestern bei meinem vierten Arbeitsvermittler gewesen innerhalb von zwei Monaten. Jedesmal stelle ich, da mir das so von der Leistungsabteilung gesagt worden ist, dem neuen Arbeitsvermittler die Frage ob ich auch eine geringfügige Beschäftigung annehmen kann. Weil ich aus dem Bekanntenkreis mitbekommen habe, das das Jobcenter, auch wenn man eine geringfügige Stelle hat, einen zu einer Maßnahme verpflichtet und sagt, die Maßnahme geht vor, weil man dort auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wird.Deshalb musste mein Bekannter die Stelle kündigen (400,00 Euro). Ich habe dann gestern die Antwort bekommen, alles was unter 400,00 Euro ist, bekomme ich nicht bewilligt. Bei einem 400,00 Euro Job muss ich erst nachfragen ob ja oder nein und ob ich eventuell eine Maßnahme machen muss. Ich muss dazu sagen, bei einem 400,00 Euro Job würde ich vom Amt noch 50,00 Euro zirka bekommen. Nun tritt aber ab Oktober diesen Jahres folgendes ein.Unser Sohn zieht wegen einer Lehre bei uns aus und deshalb bekomme ich dann ab Oktober zirka nur noch um die 100,00 Euro. Wenn ich dann einen 400,00 Euro Job habe (was bei uns auch schon ein Glücksfall wäre) würde ich doch gar nichts mehr vom Amt an Geldleistungen bekommen. Kann mich das Jobcenter dann trotzdem zu einer Maßnahme verpflichten.Weil vom Amt wurde mir da gestern gesagt das wäre rechtens und ich müsste dann den Job wieder kündigen. Bloß damit werden einem doch nur Steine in den Weg gelegt.Also ich kann das nicht so nachvollziehen. Vielleicht hat ja auch schon jemand solche Erfahrungen gemacht und kann mir da weiterhelfen und Tipps geben.Danke. Sorry das meine Frage etwas länger geworden ist!Liebe Grüße.

Minijob, Jobcenter, Maßnahme

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