Hallo,

wie lässt sich überprüfen ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer überhaupt angemeldet hat? (450.- Euro Job)

Besteht Anspruch auf eine An und Abmeldebescheinigung? Die Bundesknappschaft sagt, das einen Auszug nur der Arbeitgeber beantragen kann.

Wie lässt sich das jetzt für den Arbeitnehmer überprüfen? Über die Rentenversicherung wirds wohl nicht funktionieren, wenn man eine Befreiung beantragt hat?

Danke bereits im Voraus.