Weiß die ARGE/Schule das ich ein Minijob habe?

9 Antworten

Sofern Sie arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind [oder einer Bedarfsgemeinschaft angehören], müssen Sie jede Art von Nebenbeschäftigung bei der Agentur für Arbeit melden. Sie können auch als Arbeitslose/r einen Minijob ausüben, sofern Ihre Bemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dadurch nicht eingeschränkt werden und die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Ob und in welchem Umfang das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/Minijobs/index.htm

Und ja, die Arge erfährt das irgendwann (Sozialabgleich)


VirtualSelf  28.04.2014, 12:23

Aber hier geht es um SGB II-Recht und nicht ums SGB III

Dein Chef ist auch nicht dazu verpflichtet,diesen beim Jobcenter zu melden,das musst du oder deine Eltern machen,wenn von da Leistungen bezogen werden !

Ist der also nicht gemeldet und ihr bzw,du bekommst Leistungen vom Jobcenter,wird noch großer Ärger auf euch bzw.dich zukommen. Dann sind nicht nur zu unrecht bezogene Leistungen zurück zu zahlen,es wird dann auch eine Anzeige wegen Sozialbetrug auf euch bzw.dich zukommen.

Dein Chef muss dich nur ordnungsgemäß anmelden und seine pauschalen Abgaben leisten und spätestens beim Abgleich der alle paar Monate bei der Minijobzentrale durchgeführt wird,kommt deine Beschäftigung raus.

Natürlich vorausgesetzt,der Chef beschäftigt dich legal und nicht schwarz,aber selbst dann kann es irgendwann heraus kommen,wenn Kontoauszüge verlangt werden oder ein Verdacht besteht,das Einkommen bezogen werden,die nicht angegeben wurden,dann könnte das Jobcenter auch eine Kontoeinsicht beantragen.

Du musst den Job melden!

Dein Chef meldet ihn nur der Minijob-Zentrale und hoffentlich der Berufsgenossenschaft. Sonst bist du im Falle eines Unfalls so gut wie nicht versichert! Lasse dir die Personalnummer von dir von der Meldung an die Minijob-Zentrale und Berufsgenossenschaft geben - oder eine Kopie der Anmeldung dort!

Der Minijob muss nicht bei der ARGE angemeldet sein, sondern bei der Knappschaft. Wenn Du / Arbeitgeber die an das Jugendarbeitsschutzgesetz hälst ist das kein Prblem. Allerdings darf der Minijob die Leistung Deiner Hauptarbeit (Schule) nicht beeinträchtigen.

Wenn du (oder jemand mit dem du in einer Bedarfsgemeinschaft wohnst) keine Leistungen von ARGE bzw. Jobcenter beziehst, muss das da auch nicht gemeldet werden.