Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

Hallo zusammen,

es geht um Folgendes:

Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.

Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.

Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:

»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«

Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.

Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Leistung, Minijob, ALG II, bescheid, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, SGB, Überzahlung
Meinungen zu dieser Bewerbung um einen Minijob bei Aldi?

Hallo,

bin gerade dabei, meine Bewerbung für den genannten Minijob zu vervollständigen. Da ich bisher erst ein einziges Mal ein Anschreiben verfasst habe, fehlt mir dementsprechend die Erfahrung. Aus diesem Grund bitte ich euch, nochmals mein Anschreiben durchzulesen, zu verbessern, etc...

Danke im Voraus!

Bewerbung um einen Minijob als Filialarbeiterin

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse bin ich auf der Internetseite des Aldi Konzerns auf Ihre Jobanzeige gestoßen. In dieser haben Sie eine Stelle für einen Minijob als Filialmitarbeiter in xy ausgeschrieben, für die ich mich hiermit bewerbe.

Derzeit besuche ich die elfte Klasse des Gymnasiums XY, an dem ich voraussichtlich 2017 mein Abitur ablegen werde. Da ich auf der Suche nach neuen Herausforderungen bin, denen ich mich neben der Schule stellen kann, sehe ich diese Stelle als ideal an.

Mit mir gewinnt das Team des Aldi Süd Marktes in XY eine engagierte und fleißige Mitarbeiterin, die auch gerne bereit ist, zusätzliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Motivation zeigt sich auch in der Schule: Dort übernehme ich freiwillig Arbeiten in der Schulbibliothek, da mir dies große Freude bereitet.

Doch nicht nur zusätzliche Arbeiten erledige ich schnell und sorgfältig – auch mit neuen Aufgabenfeldern bin ich binnen kürzester Zeit vertraut, sodass ich auch diese zu Ihrer Zufriedenheit erledigen kann. Auch zähle ich Eigenverantwortung und Selbstständigkeit zu meiner Arbeitsmoral.

Eine weitere Eigenschaft von mir, die mich besonders für die ausgeschriebene Stelle befähigt, ist meine kommunikative Art im Umgang mit Menschen. Es bereitet mir keinerlei Probleme, offen auf Menschen zu zugehen und diese zu unterstützen – ein großer Vorteil bei einer Tätigkeit im Einzelhandel. Teamgeist und Freundlichkeit können Sie dementsprechend bei mir voraussetzen.

Um meine Eignung für die Stelle genauer unter Beweis stellen zu können, bin ich gerne dazu bereit, mein Können bei einem Bewerbungsgespräch oder Probearbeitstag zu zeigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Bewerbung, Anschreiben, Minijob
Nach dem abi 2 minijobs; bekomme ich noch Kindergeld und bleibe ich familienversichert?

Ich beende im Sommer die Schule und habe meine schriftlichen Prüfungen bereits hinter mir. Um mein Work und Traveljahr in Neuseeland zu finanzieren, wollte ich für 4-5 Monate arbeiten gehen.

Ich habe bereits einen Arbeitsvertrag bei einem Cafe. Dort verdiene ich leider nicht mehr als 272 € im Monate. Da mir das nicht reicht und ich nicht all zu lang arbeiten gehen möchte, habe ich mich bei McDonalds beworben und bekomme zusätzlich noch 450€ im Monat. Ich weiß, dass das die Grenze einer geriengfügigen Beschäftigung überschreitet und dass man das ja sozusagen als Midijob ansehen kann.

Jetzt ist meine Frage, da meine Eltern schon ab Juni 2016 kein Kindergeld mehr bekommen würde, ob ich irgendwas dafür tun könnte, dass uns weiterhin Kindergeld bezahlt wird. Ich habe überlegt mich als ausbildungssuchende beim Arbeitsamt zu melden und abgelehnte bwerbungen vorzuzeigen. Aber geht das überhaupt, wenn ich denn mehr als 450€ im Monat verdiene ?

und meine Familienversicherung endet auch mit meinem 18. Lebensjahr. Ich habe mich schon durch viele Foren geschlagen und keine genaue Antwort bekommen, da manche sogar während ihres Work and Travel Jahres weiterhin familienversichert geblieben sind aber andere hingegen sich eine eigene Krankenkasse suchen mussten. Zudem könnte ich bei meiner Familienversicherung (SalusBkk) einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Da ich aber wie gesagt mehr verdiene, würde ich doch auch nicht mehr versichert sein, oder ?

es ist nicht so, dass ich faul bin und mich mit dem ganzen Thema hier nicht auseinandersetzen würde, aber ich sehe bei der ganzen Sache mit dem Kindergeld und den Versicherungen (dazu würde noch die Steuergelder kommen, die dann von meinem Lohn abgezogen werden, aber soweit ich weiß, bekomme ich die Steuergelde am Ende des jahres wieder, da ich ja nicht die 5400 € im Jahr überschritten werde) einfach nicht durch. Ich freue mich über jede Antwort :)

Minijob, Familienversicherung, Kindergeld, Sozialversicherung, Work and Travel
unterhaltsvorschuss mindestlohn?

Hallo mein Bruder ist über 50 und hat sein Leben lang schwer gearbeitet und entsprechende gesundheitliche Probleme. Aus einer gescheiterten Beziehung hat er einen Sohn den er abgöttisch liebt. Er kümmert sich auch sehr um sein Kind

In seinem alten Beruf kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Auch ist er zu alt.

Lange war er arbeitslos. Jetzt hatte er das Glück bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen zu dürfen und bekam auch einen Festvertrag. Leider bekommt er nur den Mindestlohn und nach Abzügen rutscht er unter den Selbstbehalt. Die Mutter des Kindes bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Das Amt will natürlich den Vorschuss zurück.

Muss er sich noch zusätzlich am Wochenende einen Job suchen um den Mindestlohn zu bezahlen? Reichen 40 Stunden Arbeit in der Woche nicht aus? Ich finde das so furchtbar. Letztendlich hat doch der Staat nur diesen Mini-Mindestlohn eingeführt von dem man nicht leben und nicht sterben kann.

In § 1603 BGB heißt das doch 1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Versteht mich bitte nicht falsch. Er liebt sein Kind und er will das es ihm gut geht. Ihm wäre auch lieber er hätte 200 Euro mehr auf dem Lohnzettel. Aber er ist nicht mehr der Jüngste, und hat gesundheitliche Probleme.

Wer hat ähnliches erlebt? Darf das Jugendamt das fordern. Was ist wenn er keinen Mini-Job findet?

Minijob, Unterhalt
Handhabung Urlaub bei Midijob?

Hallo zusammen,

zum Thema gibt es viele Fragen und auch Antworten, aber ich habe nichts zu folgendem (sicherlich sehr speziellen) Sachverhalt gefunden:

Ich bessere meine Altersrente durch Fahrtätigkeit für ein Taxiunternehmen auf, das sich auf Patiententransporte (OP-Klinik zur REHA bzw. REHA nach Hause) spezialisiert hat. Weil die Kliniken auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen entlassen, habe ich praktisch eine 7-Tage-Woche. Zur Zeit arbeite ich jeweils die Hälfte eines Monats (also bspw. vom 16. bis zum Monatsende).

Meine Fahraufträge bekomme ich jeweils am Vortag via E-Mail mitgeteilt. Es kommt immer wieder mal vor, dass es dann heisst, dass für den Folgetag keine Fahrten anfallen. Es gab aber auch schon Monate, in denen ich sämtliche Tage hindurch gefahren bin. Die tatsächlich geleisteten Arbeitstage sind also absolut variabel.

Mein Arbeitsvertrag weist einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr aus.

Demnächst steht die Verhandlung hinsichtlich des Jahresurlaubs für 2015 (dem ersten Beschäftigungsjahr) an. Ich würde jetzt gerne wissen, wie der regulär zu handhaben ist. Konkret:

Wenn ich beispielsweise den ganzen März Urlaub haben möchte, ist dann damit der volle Jahresurlaub verbraucht und es steht mir (so habe ich das irgendwo gelesen) der durchschnittliche Verdienst der letzten drei Monate zu? Und wie verhält es sich mit den Sonntagen, die ja normalerweise nicht zur Basiswoche nach dem Bundesurlaubsgesetz zählen?

Für fundierte Antworten schon jetzt vielen Dank!

MfG Montenovo

Urlaub, Arbeit, Minijob, Arbeitsrecht

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