Jobcenter verbietet Probearbeit! Rechtens?

Erst mal die Fakten zu mir:

  • seit 09/2006 arbeitslos und im ALG2-Bezug (vorher selbstständig, berufsunfähig in dem ausgeübten Bereich, Amt hat bisher jede Art von Umschulung abgelehnt)
  • mittlerweile 48 Jahre alt, alleinerziehend, 2 Kinder
  • seit 1 Jahr 40% GdB(Gehbehinderung)
  • zurzeit im befristeten Minijob, der endet diesen Monat!

Rund um den Job:

Gefunden habe ich über die Zeitung ein Stellenangebot als Aushilfe in einem Autohof ab nächsten Monat, anfangs im 400€-Verhältnis. Ich soll an die Kasse, dort könnte ich sitzen (Behinderung). Dieser große Autohof ist brandneu, hat vor 4 Wochen erst eröffnet, überall wird noch gewerkelt. Mitarbeiterstamm ist erst im Aufbau. Geplant lt. AG sind pro Schicht 4-5Leute (sobald der Betrieb voll läuft), derzeit hat er pro Schicht 1 Vollzeitler, stockt jetzt erst mal mit Minijobbern auf. Aus diesen will er dann, wenn es nötig wird, weitere Voll- und Teilzeitlern "rekrutieren" und neue Minijobber holen.

Ich bekomme da die Chance, als in dieser Branche unerfahrene Quereinsteigerin zuerst auf 400€-Basis arbeiten zu können. Wenn ich mich nicht grad saublöd anstelle, könnte es dann mit etwas Glück zumindest mit Teilzeit klappen. AG ist mir (zufällig) aus dem persönlichen Umfeld her bekannt... das ist auch der Grund, warum er mir eine Chance gibt.

Da er alle anderen Bewerber, die er in Betracht zieht, um eine einmalige Probearbeit bittet (4 Stunden), wurde das gestern im Vorstellungsgespräch auch mit mir vereinbart.

Das Jobcenter:

Habe heute brav die beabsichtigte Probearbeit und den in Aussicht stehenden Job gemeldet. Jetzt der Hammer: Wird nicht genehmigt, weil nicht sozialversicherungspflichtig. Das Ganze im persönlichen Gespräch, habe nichts schriftliches. Angeblich wäre das laut Gestz so.

Hab mich hingesetzt und gefunden:

  • § 2 SGB 2: Bin zu allem verpflichtet, wasdie Hilfsbedürftigkeit verringert.
  • § 10 SGB 2: Habe jeden zumutbaren Job anzunehmen.
  • § 16 Abs. 3 SGB 2: Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB 3 (als Kann-Leistung)

Aber die angebliche Rechtsgrundlage, dass Probearbeit bei 400€-Job NICHT genehmigt werden darf, habe ich nicht gefunden. Dem Geschwafel des SB entspricht nur der § 16b des SGB2. Nur: ich WILL ja gar kein Einstiegsgeld! Ich will nur nicht bei einer möglichen Kontrolle wegen Schwarzarbeit hingehängt werden! (Bei uns sind die Kontrolettis sehr eifrig)

Der Mitarbeiter des Jobcenters sagte: Dieser Arbeitgeber sei ja in der Datenbank gar nicht vorhanden (Kunststück, Firma ist brandneu). Auch hat er die in der Zeitungsanzeige angegebene Telefonnummer angerufen und ist meinem möglicherweise zukünftigem Chef telefonisch auf den Pelz gerückt.

Der ist jetzt vermutlich reichlich angekäst...

Meine Frage:

Hat das Jobcenter überhaupt das Recht, mir die Probearbeit zu untersagen? Wir reden hier von 4 Stunden! Existiert die mündlich behauptete, aber nicht spezifizierte "Rechtsgrundlage" überhaupt? Im SGB2 konnte ich jedenfalls nichts finde

Minijob, ALG II, Jobcenter, Probearbeiten
Sozialversicherungsnummer bei privater Mitversicherung, woher?

Hallo Community, ich habe eine kleine Frage bezüglich meiner Krankenkasse bzw. genauer genommen zu meiner Sozialversicherungsnummer. Mein Vater ist Beamter bei der Post und die ganze Familie (ich eingeschlossen) sind bei der „Postbeamtenkrankenkasse Gruppe B“ mitversichert.

Ich habe bisher noch nie gearbeitet. Kein Minijob, kein Ferienjob, keine Ausbildung (…nichts). Folglich kenne ich mich in diesem Bereich auch nicht aus. Mein Schulalltag fordert mich derzeitig kaum, aus diesem Grund will ich die Zeit produktiv nutzen und einen 400€-Job suchen.

Leider vertritt mein Vater die etwas altmodische Meinung, dass der Arbeitgeber sich um meine Sozialversicherungsnummer bemühen muss. Er beharrt stur auf dieser Meinung. Was kann ich nun tun, um eigenverantwortlich an meine Sozialversicherungsnummer zu kommen? Oder brauche ich eher einen Sozialversicherungsausweis? Wie man merkt kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht aus. Das ich bei der Gemeinde (Rathaus) eine Lohnsteuerkarte beantragen muss, habe ich durch Googeln bisher herausfinden können.

Achja, eine weitere wichtige Frage neben der Sozialversicherungsnummer / Sozialversicherungsausweis. Besteht das Risiko durch Ausübung eines Minijobs aus der Mitversicherung zu fliegen? Oder hat ein Minijob keinerlei Auswirkung auf meine Mitversicherung in der Postbeamtenkrankenkasse? PS: Ich bin 23 Jahre alt

Vielen Dank

Minijob, Krankenkasse, Sozialversicherung
Schwanger und krank geschrieben im 400 Euro job. Was muss mein Arbeitgeber zahlen?

Ich bin am Mittwoch in der 31. Schwangerschaftswoche. (Familienversichert und 400€ Jobblerin) Bisher konnte ich immer super arbeiten gehen und hatte kein Beschwerden. Bis jetzt! jetzt hab ich aber starke Rückenschmerzen. Kann nicht lange stehen, gehen, sitzen, liegen oder mich bücken ohne Schmerzen. Muss den ganzen tag wechseln! Damit es erträglich ist! War heute beim arzt, der mich direkt für eine Woche krank geschrieben hat und direkt sagte das wenn es nicht besser wird, ich nächste Woche wieder kommen muss. Bei der Aok und bei der Pro Familia haben die mir heute gesagt das der Arbeitbegeber meinen Lohn weiter zahlen muss. Jetzt ist aber meine Frage in welcher Höhe? Ich hatte immer 379,45€ raus, weil ich noch die knapp 20€ in die Rente bei gesteuert habe. Jetzt weiss ich nicht, ob der Arbeitgeber wenn ich jetzt vielleicht bis zum Mutterschutz (26.05.) krank geschrieben werde, wenn sich bei mir nichts ändert meinen vollen Lohn zahlen muss oder nur einen gewissen Satz an Stunden. Der Plan ist noch nicht für den ganzen Monat geschrieben. Und ich hab noch 18,5 Überstunden stehen! Ich hab Angst das mich mein Arbeitgeber vielleicht über den Tisch ziehen wird und ich nicht das gGeld bekomme was mir evtl. zusteht. Leider hab ich erst einen späteren Termin bei der Pro Familia so das ich vorab schon informiert sein wollte wenn ich Mittwoch mit meinem Bereichsleiter spreche!

Schwangerschaft, Minijob, Krankengeld

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